Hallo,
ich bräuchte von einem Juristen mal eine Möglichst plastische
Erklärung was das Wort „Satz“ wie z. B. Satz 2 genau bedeutet.
Konkret interessiere ich mich § 1 Abs. 1a (soweit komme ich
klar) dann „Satz 2“ im KWG. Was konkret ist der Satz 2
bezüglich dieses Paragrafen und wie kann man das allgemein
definieren?
Ein Satz endet mit einem Punkt.
Hier der erste Satz des Absatzes:
_(1a) Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind . _
Nun kommt der zweite Satz:
_Finanzdienstleistungen sind
1.die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung),
1a.die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung),
(…)
des Kapitalanlagegesetzbuchs (eingeschränktes Verwahrgeschäft) . _