Was kann mir wegen urkundenfälschung passieren?

Hallo Ich war vor kurzem auf einer öffentlichen veranstaltung. Unter 18 muss man die ja um 24 uhr verlassen… Dass ich noch länger bleiben kann, hat mir ein kumpel sein 18er bändchen gegeben. Als wir kurz aus dem festzelt wollten, hat mich einer von der security nach meinem ausweis gefragt, als er den gesehen hat, sah er natürlich, dass ich erst 16 bin. Dann hat er meine personalien aufgenommen und gesagt, ich bekomm eine anzeige wegen urkundenfälschung und kann mich schon auf viele sozialstunden freuen… Mein kumpel hat dann noch mit einem anderen von der security geredet und der meinte, das diene nur zur abschreckung und mir würde nichts passieren… Ich hab jetzt aber total schiss trotzdem, dass ich jetzt eine anzeige bekomm und womöglich noch wegen so einer lapslie vorbestraft bin. Ich weiss, dass mein handeln falsch war und sehe meinen fehler auch ein, aber ich wollte nur wie meine freunde noch länger bleiben und ich dachte, da passiert schon nichts, weil es ja viele machen. Nun zu meiner eigentlichen frage: fällt das, was ich gemacht habe überhaupt unter urkundenfälschung und falls ja, was kann auf mich zukommen, bIn ich deswegen jetzt vorbestraft? Nur zur information: ich habe keinerlei vorstrafen. Danke im voraus fuer eure antworten Und bitte nur ernstgemeinte beiträge!

Hallo,

das ist jetzt etwas kompliziert,also eigentlich gilt Urkundenfälschung erst wenn auch wirklich eine Urkunde gefälscht wurde. (§267-282 Strafgesetzbuch)

Sollte das was du getan hast als Urkundenfälschung gelten dann kann es bis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren für dich geben, wenn du Glück hast auf Bewährung.

Aber mach dir erstmal keinen Kopf drüber,solange du keinen Brief von der Staatsanwaltschaft,Polizei oder Gericht bekommst dann wurdest du auch nicht angezeigt.

Solltest du schuldig gesprochen werden so bist du Vorbestraft.

Ich wünsche dir alles Gute

Keine angst. Es war nicht richtig, aber keine urkundenfälschung.

Fünf jahre??
das kann doch nicht wahr sein…

Kann, wenn es keine urkundenfälschung war, trotzdem etwas auf mich zukommen?

Keine angst. Es war nicht richtig, aber keine
urkundenfälschung.

Hallo,

definitiv keine Urkundenfälschung!!
Passiert nichts - höchstens Brief an die Eltern.

Grüße,
strucki

Das ist keine Urkundenfälschung.

Grüße, Steffen

Hallo,

ob das Bändchen schon eine Urkunde zum Beweis im Rechtsverkehr ist, wage ich stark zu bezweifeln. Bei einer derart jugendtypischen Verfehlung wird sicherlich nichts passieren, ich bezweifele sogar, dass Anzeige bei der Polizei erstattet worden ist. Selbst wenn würde das Verfahren wegen Geringfügigkeit bei der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.

Gruß Peter

Hallo!

Das was du beschrieben hast, ist KEINE Urkundenfälschung. Du hast also nichts zu befürchten. Der Typ, der dir das weißmachen wollte, hatte wohl nur die Absicht, dich einzuschüchtern und dir Angst zu machen.

Aber du weißt sicher, wie du so etwas künftig vermeiden kannst :wink:

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

Bis zu Fünf Jahre kannst du bekommen,wie viel Jahre du bekommst und ob zur Bewährung oder ohne das entscheidet allein der Richter.

Und es ist leider so,so steht es nämlich im Strafgesetzbuch geschrieben.

Fünf jahre??
das kann doch nicht wahr sein…

Danke für euren zuspruch!!
Nur noch eins… wenn auf mich nichts wegen urkundenfälschung zukommt, kann man mich dann wegen etwas anderen belangen?

Hallo,

das ominöse „18er-Bändchen“ ist, nehme ich an, nur ein farbiges Band ohne Unterschrift oder sonstigem…?

Falls ja: keine Sorge - Du hast Dich NICHT wegen Urkundenfälschung strafbar gemacht. Der Security-Typ wollte Dir in der Tat nur Angst machen.

Viele Grüße
OpiWahn

Hallo,

mach Dich deswegen nicht verrückt. Das Bändchen hat weder die im § 267 StGB geforderte Urkundenqualität noch ist die „Täuschung im Rechtsverkehr“ erfüllt.

Dachsgruß

Nein.

Verantwortlich ist der Veranstalter und dein Eltern. Beiden kann ein Bußgeld verhängt werden.

Sollte so ein Verhalten überhand nehmen, wird das Jugendamt informiert. Es kann insoweit große Konsequenzen geben!

Aber in deinem Fall:
Strafbarkeit sehe ich da nicht. Und da du minderjährig bist, sind deine Eltern für dich verantwortlich.

Hallo,

keine Angst dass ist keine Straftat!

Hallo,

leider muss ich dir mitteilen, dass das Band als Urkunde zu bewerten ist. Es ist der visuelle Beweis, dass du 18 Jahre alt bist.
Trägst du dieses Band, gibst du etwas vor, was nicht stimmt.
Zum Beispiel: wenn du am Autokennzeichen das O zu einer Null veränderst.
Zum Strafmaß: Es werden höchstens ein paar Arbeitsstunden anfallen vielleicht sogar wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.
M.f.G.

Hallo Doubtful111111,

hier liegt tatsächlich eine Urkundenfälschung gem. § 267 StGB vor. Durch das Anbringen des Erkennungsbandes für über 18 Jährige hast du rechtswidrig eine zweiteilige Urkunde geschaffen, die im Rechtsverkehr (Erwerb alkoholischer Getränke) Verwendung findet.

Auf Urkundenfälschung wird ein Strafmaß von bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug oder Geldstraf angewendet.

Auch Dein Kumpel hat sich strafbar gemacht, da er Dir dieses Band trotz besseren Wissen überlassen hat. (Beihilfe zur Urkundenfälschung).

Da du keine Vorstrafen hast und kein erheblicher Schaden durch die Urkundenfälschung entstanden ist, musst Du nicht mit einer (hohen) Strafe rechnen. Eine Vorstrafe, sprich ein Eintrag ins Führungszeugnis, wird erst ab 90 Tagessätzen Geldstrafe oder erst ab 3 Monaten Freiheitsentzug angenommen.

Anders läge die Sache, wenn durch eine unerwartete Kontrolle Dein Vergehen durch behördliche Stellen festgestellt worden wäre und dadurch der Verantwortliche des Festes einen erheblichen Nachteil zu befürchten hätte (Entzug der Schanklizenz o.ä.). Dann würdest Du nicht ganz so glimpflich davonkommen.

Ich hoffe ich konnte helfen

Daniel

PS: Im Forum wer-weiss-was habe ich bislang ausschließlich ernstgemeinte Beiträge wahrgenommen :smile:

Schnulli…
Hierbei handelt es sich um keine URKUNDENFÄLSCHUNG im Sinne des StGB.
Was eine Urkundenfälschung ist, und wie diese geahndet wird, kannst Du im Internet nachlesen.
Viel Spass…

Hallo,
also erst mal Entwarnung.

Obwohl das strafrechtlich möglicherweise tatsächlich relevant sein könnte - Urkundenfälschung ist hier allerdings fraglich -, droht eine „Vorstrafe“, d.h. ein Eintrag ins Führungszeugnis für etwaige Arbeitgeber o.ä. nicht.

Das ganze fiele unter Jugendrecht und würde im Erstfall hochwahrscheinlich nicht wirklich ernsthaft verfolgt. Üblich ist dann, daß schon die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Ermahnung einstellte. Und selbst im schlimmsten Fall droht nur eine Maßregel nach Jugendrecht, die nicht in öffentliche Register eingetragen würde.

Also: Kopf hoch. Wenn es genauerer Beratung bedarf - Anwalt einschalten!

Ich gehe davon aus, dass nichts geschehen wird. Wenn doch, bitte nochmal anschreiben.