Was mach ich mit der Erfindung in meinem Kopf?

Hi Leute, ich habe eine Erfindung in meinem Kopf die es auf diese Art nicht gibt, eventuell aber sehr sehr praktisch, gut verkauft, einfach herzustellen und somit wohl patentmusterreif wäre. Wie würdet ihr Vorgehen? Ich habe schon einmal ein Patentmuster eintragen lassen nur mich nicht weiter drum gekümmert. Ich habe da nicht so die Ahnung von wie es mit Patentklau aussieht und in wie fern das Teil in veränderter Form von Anderen kopiert werden könnte. Prototypen und Erstellung in kleiner Stückzahl wäre wegen seiner Einfachheit kein Problem. Habt ihr Tipps für mich wie ich aus der Sache eventuell etwas Kapital schlagen könnte!?
Es ist so super genial dieses Teil!
ich kann eventuell ein Beispiel dieses Teils beschreiben.
Stellt euch einfach von, bis dato sind immer alle Menschen vom Balkon gefallen und ich, ich erfindet einfach das Balkongeländer. Ein Patent wäre schwierig da die Bauart ja in 1000 Variationen abgeändert werden könnte.
Für Tipps und vorgehen wäre ich dankbar.

Es gibt in jedem Bundesland eine Einrichtung, die Existenzgründer berät und auch Erfinder bei der Verwertung ihrer Erfindung. Bevor du ein Patent anmeldest gehe dorthin und lass dich beraten (kostenlos!). Aber sei nicht enttäuscht. Wenn du nicht einen gehörigen Batzen Geld mitbringst kannst du es in der Regel vergessen. Ist leider so.

Stimmt nicht ganz. Wenn die Idee wirklich gut ist, gibt es verschiedene Förderungen von der Industrie oder auch von verschiedenen Banken. Aber dazu muss die Idee schon sehr gut sein und ein sehr gut ausgearbeiteter Businessplan vorliegen. LG

Ich habe diese Kopf Erfindung während Ausübung meiner selbständigen Tätigkeit, aus heiterem Himmel erfunden und ich denke jeder der sie im Einsatz sehen würde, würde sich denken… Geil! Das verschenke ich oder nehme es mit zur Arbeit oder für zuhause, fürs Büro, für meinen Chef zu Weihnachten. Ich denke ich werde mir einfach mal einen Prototyp bauen und die Zeichnung und Beschreibung als Musterpatent anmelden. Ich glaube der weltweite Schutz und die Prüfung sind nicht billig. Hatte damals für eine einfache Anmeldung in Deutschland 40€ gezahlt. Da ich den Beruf des Konstruktionstechniken gelernt habe könnte ich mir die kleine Stückzahl selber produzieren und sehen wie es ankommt. Das Geld nehmen, und in eine größere Stückzahl investieren. Keine Ahnung… Ist schon doof wenn man sowas im Kopf hat und nicht weiß wie man es umsetzen kann. Eventuell hat Jochen Schweizer ja Interesse.

Du kannst prinzipiell für dein Teilchen einen sog. Gebrauchsmusterschutz erwirken. Der kostet nicht viel - aber bedenke: wenn du das in ein echtes Patent umwandeln willst, dann hast du dazu NUR 1 Jahr zeit. Und dieses Jahr vergeht rasend schnell. Im Übrigen: ob es überhaupt patentfähig ist wird beim Gebrauchsmustereintrag nicht wirklich überprüft - nur ob es sowas schonmal gab. Das heißt, du musst in einem Jahr eine komplette Prüfung auf patentfähigkeit machen lassen und dann das Gebrauchsmuster in ein Patent umwandeln - und du musst schauen, das du es in den Markt bringst. Allein das ist gar nicht so einfach. Ich hab es damals aufgegeben, weil allein schon die Beschäftigung mit dem Verpackungsgesetz Spezialwissen erfordert, das du dir einkaufen musst - also wieder erstmal kosten - kosten - kosten …

Mein Tipp: Lege eine Kleinserie auf und such dir einen Internet-Shop, der es verkauft. Wenn es angenommen wird machst du einen Gebrauchsmustereintrag und lass dir einen Namen schützen! Versuche es in diesem einen Jahr in den Markt zu drücken, sodaß dein gewählter Name mit diesem Teil in Verbindung gebracht wird (Tempo=Papiertaschentuch). Je nachdem wieviel Geld du hast kannst du zeitgleich mit einem Patentanwalt die Prüfung auf Patentfähigkeit anschieben. Und wenn das durch ist hast du - hoffentlich - genug Geld verdient, um das Patent bezahlen zu können.

Nur: was bringt dir das? Wenn das wirklich gut ist kommt der Chinese, ändert den „Durchmesser des Halterohres“ oder scheißt ganz einfach auf dein Patent und schmeißt den Markt mit Plagiaten zu - zu einem Preis der unter deinen Materialkosten liegt. Damit ist die Nummer für dich tot, es sei denn, du hast Lust gegen einen chinesischen Konzern zu klagen. Und selbst wenn du das tust und du sogar siegst, dann machen die Chinesen den Laden dicht und stellen sich hinten an in der Reihe derer, die das Geschäft mit deinem Teil übernehmen.

DU HAST KEINE CHANCE!

Ausser einer: finde eine Firma, die auf diesem Markt tätig ist. Überzeuge Sie davon, das du etwas ganz tolles erfunden hast und verkaufe ihr eine Lizenz für deine Idee. Dazu muss sie aber patentiert sein, sonst zocken sie dich ab -> Kosten …

Wie sagt man im Schwabenland: Koosch de dreha ond wenda, d’r Arsch bleibt emmer henda …

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Servus,

als Patentanwalt habe ich beinahe täglich mit solchen Anfragen zu tun.

1.) Solltest Du mal nachschauen ob Deine Idee wirklich so neu ist, wie Du glaubst. Google hilft da schon weiter, aber man kann/sollte auch z.B. die Suchmaschine des Deutschen Patentamtes nutzen.

https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=einsteiger

In meiner Erfahrung sind 90% der vermeintlich „neuen“ und „bahnbrechenden“ Ideen schon seit Jahren bekannt.

2.) Wenn Du wirklich sicher bist, dass die Sache nicht schon irgendwo in ähnlicher Form beschrieben wurde, dann kann es nicht schaden einen Prototypen zu bauen. Hier zeigt sich, ob sich die „Papiererfindung“ wirklich in die Tat umsetzen lässt. Vieles, was theoretisch möglich erscheint, scheitert bei der praktischen Umsetzung, da es
a.) gegen irgendwelche naturwissenschaftlichen Gesetze verstößt (z.B. Perpetuum mobile)
b.) viel zu kompliziert für das Problem ist
c.) die Herstellung nicht lukrativ wäre
d.) sich aus anderen Gründen nicht umsetzen lässt.

Bei diesem Prozess fallen nochmals ca. 8-9% der Erfindungen weg.

3.) Wenn die Erfindung auch in der Praxis das hält, was sie verspricht, kannst Du natürlich selbst ein Gebrauchsmuster (es gibt kein Patentmuster) oder ein Patent anmelden. Die Anmeldung in Deutschland ist relativ billig:

  • 40 € für ein GebrM ohne Rechercheantrag
  • 60 € für ein Patent ohne Rechercheantrag

Überblick über Gebühren und das Verfahren hier:


http://www.dpma.de/patent/anmeldung/index.html

Allerdings ist es Laien kaum zu empfehlen, dass sie selbst ein Gebrauchsmuster oder Patent anmelden, da sie meist schon beim Schreiben der Beschreibung und der Ansprüche vieles falsch machen und in der Regel mit den nachfolgenden Prozessen überfordert sind. Es ist nämlich gerade die Kunst die Anmeldung so zu schreiben, dass ein anderer, der die Anmeldung liest, nicht so einfach „drumherum-designen“ kann. Ein guter Anwalt deckt Dir nicht nur Deine Erfindung, sondern auch die von Dir genannten „1000 Variationen“ ab, mit denen man die Erfindung auch verwirklichen könnte.

Für die Punkte 1 und 3 empfiehlt sich auf jeden Fall die kostenlose Erfinderberatung, die von verschiedenen Stellen regelmäßig angeboten wird (z.B. von der IHK).

4.) Mit (oder ohne) Anmeldung solltest du Dich dann mit Deinem Prototyp und einer Geheimhaltungsverpflichtung, die Du mit potentiellen Interessenten abschließt, auf die Suche nach Investoren machen. Denen kannst Du entweder das Patent (wenn gut geschrieben) verkaufen oder Lizenzzahlungen vereinbaren. Wichtig ist hier allerdings das Thema Geheimhaltung. In meiner täglichen Praxis scheitert der Patentschutz für viele „echte“ Erfindungen auch daran, dass die Erfindern schon überall von ihrer Erfindung detailliert gesprochen haben.

Außerdem sollte eines klar sein: Ohne Kapital wird das nichts. Allerdings nicht weil der Patentschutz so teuer wäre, sondern weil für ein Produkt zahlreiche Investitionen zu leisten sind, die die Kosten für Patentschutz um ein Vielfaches übersteigen: Z.b. Produktionshallen, Maschinen, Mitarbeiter, Vertrieb, Werbung, Buchhaltung, etc.

Wenn man eines aus den Geschichten erfolgreicher Erfindungen lernen kann, dann dass meistens nicht der geniale Erfinder, sondern der geniale Geschäftsmann das meiste Geld verdient haben (es sei denn der Erfinder war gleichzeitig auch ein guter Geschäftsmann).

5.) Noch ein Gedanke zum Schluss: Wenn die Erfindung etwas mit Deiner Arbeit zu tun hat, macht es durchaus Sinn die Erfindung Deinem Arbeitgeber gemäß dem Gesetz für Arbeitnehmererfindungen ArbnEG schriftlich anzubieten ( http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/ ). Wenn der Arbeitgeber es in Anspruch nimmt, muss er Dich angemessen vergüten und hat seinerseits die Aufgabe, die Erfindung zu verwerten.

Gruß,
Sax

Danke für die ausführliche Antwort. Mein Plan wäre wirklich das Teil als Prototyp zu patentieren, dann speziellen Firmen vorführen und ihnen eventuell das Patent anzubieten. Höchstbietender bekommt den Zuschlag. Ich finde es wirklich so praktisch und genial dass ich das wohl wirklich investieren werde. Die Idee ist mir zwar während meiner Tätigkeit in meiner Selbständigkeit gekommen aber ich denke es würde überall auf der ganzen Erde benutzt werden. Das praktische ist u.a. dass es soo einfach aus sehr vielen Materialien hergestellt werden könnte. Aus Edelstahl, Holz, Kunststoff, Gleis, Porzellan, selbst im Schulwerkunterricht könnte man es als Weihnachtsgeschenk herstellen. Es ist einfach nur eine geniale Idee! In Berlin gibt es einen erfinderladen, dort werde ich dann mal 2-3 Prototypen ausstellen…

… sprach der Patentanwalt - klar, muss er ja sagen :sunglasses:

Ich habe mir damals für meinen Gebrauchsmusterschutz einfach die Unterlagen vom Patentamt kommen lassen. Dort liegt auch eine Musterbeschreibung bei! An diese habe ich meine Beschreibung angelehnt und mitsamt der Anmeldung eingereicht. Nach ungefähr 14 Tagen bekam ich dann ein ausführliches Schreiben vom Patentamt, in dem alle meine Fehler dokumentiert waren - und zwar sowohl fachlich, als auch inhaltlich und formal (der deutsche Beamte ist auskunftspflichtig!). Entsprechend habe ich dann meine Beschreibung korrigiert eingereicht - und fertig!

Also, wer einigermaßen in der Lage ist seine Erfindung zu beschreiben, kann einen Gebrauchsmusterschutz durchaus auch ohne Patentanwalt erwirken. Bei einem echten Patent kommt man ohne Anwalt nicht aus!!

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Servus,

natürlich kann man die Anmeldung auch selbst schreiben und einreichen.

Man kann auch mit nur geringen Vorkenntnissen Fliesen verlegen oder ein Zimmer neu tapezieren. Entsprechend sieht es dann auch aus… :wink:

Die Frage ist eben, was man mit dem Schutzrecht anfangen will. Wenn man damit zufrieden ist das Gebrauchsmuster eingerahmt über das Bett zu hängen, dann mag die Selbstanmeldung reichen. Wenn man aber damit Investoren finden will, dann sollte man schon auf eine gewisse Grundqualität achten.

Ich habe jedenfalls bisher noch keine selbst geschriebene Anmeldung gesehen, die auch nur das Papier wert war, auf dem sie geschrieben war. Klingt jetzt hart, ist aber leider so.

Es ist leider eine weit verbreitete Hybris mancher Erfinder anzunehmen, dass man als „genialer Kopf“ so ein bisschen Anmeldung ja auch noch selbst hinbekommt. Schließlich ist man ja der Erfinder und somit Fachmann auf dem Gebiet, oder? Und die paar Formalfehler bekommt man mit dem Amt ja noch selbst hin, oder?

Dass die Ausbildung zum Patentanwalt eine der längsten Ausbildungen in Deutschland ist, liegt sicherlich nicht darin begründet, dass die Leute so dumm wären oder Freude am langen studieren hätten… ;-).

Man muss verstehen, dass das Amt bzw. der Prüfer nur die Fehler aufzeigt, die aus Sicht des Amtes ein Problem darstellen. Also z.B. Formfehler, Fehler in den Zeichnungen, etc…

Weiß aber ein Prüfer, dass patentrechtlich ein deutlicher Unterschied zwischen „beinhalten“ und „bestehend aus“ existiert?

Wird ein Prüfer z.B. darauf hinweisen, dass, wenn man das Wort „Schraube“ verwendet, ein Dritter einfach ein anderes „Befestigungsmittel“ verwenden darf, z.B. ein „Niet“ oder „Nagel“ und schon allein dadurch aus dem Schutzbereich draußen ist?

Kann der Prüfer dabei beraten wie man schon von Anfang an Unterschiede zu bekannten Erfindungen so herausarbeitet, dass die eigene Erfindung nicht nur neu, sondern auch erfinderisch ist?

Die Sicht des Amtes ist nur selten deckungsgleich mit den Interessen des Anmelders. Kein Prüfer dieser Welt wird z.B. einen Anmelder darauf hinweisen, dass der Schutzbereich zu eng oder falsch definiert ist, oder wichtige Hinweise dahingehend geben, wie das Schutzrecht „robust“ gegen Angriffe zu machen wäre.

Dies gilt insbesondere für das Gebrauchsmuster, wo lediglich eine Formalprüfung und keine inhaltliche Prüfung stattfindet. Es mag sein, dass ein Prüfer vielleicht ein mal Privatanmeldern ein paar Tipps gibt, aber erstens haben die Prüfer - mit Verlaub - nur wenig Ahnung wie ein robustes Patent oder Gebrauchsmuster aussehen muss (allein schon weil ihnen die Praxiserfahrung fehlt) und zweitens muss man sich das Verhältnis Anmelder vs. Patentamt so ähnlich vorstellen, wie das Verhältnis zwischen Steuerzahler vs. Finanzamt.

Es verlässt sich ja auch keiner auf die Auskunftspflicht des Finanzbeamten, wenn es darum geht Steuern zu sparen…

Gruß,
Sax

Im Grunde genommen hast du nicht unrecht, aber wenn man nur mit entsprechendem finanziellen Hintergrund ein Patent anmelden kann, dann stimmt doch was am System nicht. Können wir es uns als Land der Dichter und Denker, der Erfinder und Entdecker leisten, das kreative Potential der Menschen einfach so zu vernachlässigen. Gib uns doch mal einen Tipp, wie man auch ohne große Investition oder ohne sich in den Fallstricken der Gesetzgebung zu verheddern ein Patent anmelden kann.

Vielleicht nicht übers Patentamt sondern irgendwo im Internet unter einer „Common wasweisichwas License“ veröffentlichen. Wäre das rechtlich bindend, weil die Erfindung ja erwiesener Maßen zum Zeitpunkt X öffentlich gemacht wurde mit definierten Nutzungsrechten.

Braucht man Patentämter überhaupt noch in Zeiten des Internet? Ich kann doch dort meine Erfindung für alle Welt sofort einsehbar posten und da ich der erste bin ist sie automatisch auf mich eingetragen.

Servus,

Du verwechselst da Urheberrecht mit Patentrecht.

Urheberrecht entsteht in der Tat mit „der Schaffung des Werkes“, also schon vor einer Veröffentlichung. Nur schützt das Urheberrecht leider nur vor direkten Kopien (bei Gemälden oder literarischen Texten sinnvoll, nicht jedoch bei Erfindungen, die auch in leichten Abwandlungen funktionieren.)

Im Gegensatz dazu gesteht das Patentrecht aber dem das Recht zu, der zuerst ein Patent angemeldet hat und nicht unbedingt der, der etwas zuerst erfunden hat. Mag ungerecht klingen, das ist aber der „Deal“ mit dem Staat: Dafür, dass man ein Patent anmeldet,sichert der Staat einem ein Verbietungsrecht gegen Dritte zu. Noch mehr als dass, der Patentschutz schützt eben nicht nur vor einer direkten Kopie, sondern auch vor Abwandlungen, die auf der gleichen „erfinderischen Idee“ beruhen.

Wenn Du also hergehst und Deine Erfindung veröffentlichst, dann kann jeder Deine Erfindung ungestraft nachbauen. Nicht sehr sinnvoll, wenn man damit Geld verdienen will.

Jetzt Zu Deiner Frage: Wie kostengünstig die eigene Erfindung verwerten?

Nun, hier gibt es folgende Möglichkeiten:
1.) Ich finde, dass man gar nicht sooo viel Geld in die Hand nehmen muss, um eine ordentliche Erfindung anzumelden. ca. 1000 Euro für ein Gebrauchsmuster (inklusive Anwaltskosten und Gebühren), sind ja nicht wirklich die Welt. auch ein Patent ist schon ab 3000 € zu haben. Wenn es wirklich „die Erfindung“ ist, ist das Geld ja schnell wieder hereingeholt. Wäre die Patentanmeldung kostenlos, dann würden noch viel mehr „Schrott-Patente“ angemeldet (entschuldige den Ausdruck). Bei einem Recht, dass es erlaubt anderen die Ausübung ihrer Tätigkeit unter Umständen zu verbieten, nicht unproblematisch. Schon jetzt gibt es die so genannten Patent-Trolle, die sich möglichst viele Patente aneignen und deren einziges Geschäftsziel die Abmahnung Dritter und nicht die Produktion von Produkten ist.

2.) Zweite Möglichkeit: Gar nicht anmelden. Klingt blöd, aber wenn man dem Endprodukt gar nicht so einfach ansieht, welche Erfindung dem zugrunde liegt, dann mag es manchmal wirklich besser sein, diese als „Geschäftsgeheimnis“ zu behandeln. Das heißt, nur wenige bekommen Einblick in die Erfindung und auch nur nach vorherigem Unterzeichnen von Geheimhaltungsverträgen. Prominente Beispiele hierfür sind: Das Coca Cola Rezept, neuartige Herstellungsverfahren, etc.

3.) Wenn man Angestellter ist, mag durchaus das Arbeitnehmererfindergesetz hilfreich sein. Hiernach muss man zwar seine Erfindung dem Arbeitgeber anbieten, nimmt er aber in Anspruch (bzw. widerspricht er nicht aktiv) muss dieser die Erfindung anmelden und dem Erfinder eine „angemessene Vergütung“ bezahlen. Oder mit anderen Worten, der Arbeitgeber hat dann den Aufwand eine Anmeldung zu schreiben, einzureichen und ggf. zu verteidigen, während der Erfinder einen Erfinderanteil ausgezahlt bekommt. Das kann sehr lohnend sein.

4.) Oder man sucht sich einen Investor, der bereit ist, den Erfinder zu unterstützen.

Gruß,
Sax