Was mache ich, wenn nicht direkt der Vermieter, so

Was mache ich, wenn nicht direkt der Vermieter, sondern die Hausverwaltung die Wohnungsmängel nicht beseitigen will.

Seit Feb. 2011 wollen wir von der Hausverwaltung folgende Mängel beseitigen lassen, aber die 2 Herren in der Verwaltung spielen Katz und Maus mit uns:
1 Mangel/Die Decke des Wohnzimmer (Gipsdecke geplatzt, und ich kann das Zimmer seit fast 2 Jahren nicht streichen, denn diesen Mangel muss erst behoben werden.
2 Mangel/Die Balkontür muss dicht gemacht werden, denn im Winter zieht es stark und verliere die Wärme in der Wohnung.
Die 2 Herren schikanieren uns und ignorieren unser Anliegen, weil wir vor 3 Jahren eine Auseinandersetzung mit dem Makler, der eigentlich die Verwaltung in der Hand hat und führt, gehabt haben. Es ging damals um Schimmel-Problem, wo das Hälfte Haus sich deswegen beschwert hat. Am Ende haben sie zugegeben, dass wir kein Schuld daran habe, und sie haben alles in Ordnung gebracht, aber ungern … Jetzt glauben wir, dass die Rache kommt, deswegen quälen sie uns. Weiterhin sie wollen uns schikanieren, damit wir umziehen und sie die Wohnung erneuern und teuerer vermieten, den dieser böse Makler hat eine Baufirma,und er will davon profitieren. Wir haben versucht das Problem friedlich zu lösen, deswegen haben wir grosse Geduld gezeigt, aber sie haben es leider als Schwäche verstanden. Bei der letzten und überflüssigen Besichtigung vor 1,5 Monat hat der Makler die Grenz überschritten, indem er einen unhöflichen Umgang gezeigt hat. Bei dieser Besichtigung war dabei auch der blöde Vertrter. Der Makler hat ständig nur provoziert, und mit mir in beleidigendem Ton geredet, Als mein Mann in ganz kurz ins andere Zimmer gegangen ist. Ich könnte nicht richtig reagieren , und ich habe alles runtergeschluckt, denn mein Mann ist krank, und er darf sich nicht aufregen. Seitdem habe ich Magenbeschwerden und ich war deswegen beim Arzt. Übrigens hat der Makler ohne zu fragen den Riss an der Decke fotografiert und gesagt: „ Mal sehen, wie den Riss in einem viertel Jahr aussehen wird“. Mein Man hat sich aufgeregt wegen der Fotoaufnahme,aber nichts gesagt, denn er hat seine originale Malerei an der Wand.
Wir haben schon bereits ihm vor einem Jahr Fotos gesendet, und nachträglich war sein Vertreter bei uns, aber für den Vertreter sind alle Mängel bei uns eigentlich in Ordnung, und wir dürfen uns nicht beschwerden, wo wir erleben, was die beide von Leistungen einiger Nachbaren anbieten. Angebote, die eigentlich im Rahmen der Mängel nicht fallen. Bei der 2te Besichtigung wollte eigentlich der Makler nur seine Loyalität dem Vertreter zeigen, und nicht damit er auf unserem Wunsch eingeht. Unmittelbar danach habe wir ihm einen Brief geschrieben, wo wir trotzallem höflich die Besichtigung geschildert haben, denn er hat plötzlich die Wohnung velassen und uns im Unklaren gelassen.
Was müssen wir machen? Viele friedliche Briefe geschrieben und nach so viel Geduld gezeigt…!! Wir möchten die Wohnung, wenn es evtl. zum Prozess kommt auf keinem Fall verlieren.
Wir sind für jedes Tip dankbar und bedanken uns im Voraus.
MfG
Stars

Mit dieser Geschichte/diesem kleinen Roman sind Sie in einem Forum nicht richtig.

  1. Wer soll sich diesen unstrukturierten Text ohne Absätze durchlesen und verstehen, worum es eigentlich geht? Ich jedenfalls tue mir das nicht an.

  2. Nehmen Sie sich einen Anwalt für Mietrecht, der wird sicherlich gegen entsprechendes Honorar, zuhören.

Hallo,

das ist ja echt schlimm.
Wenn alles gute nicht hilft muss man sich hilfe beim Anwalt holen. Auf jeden Fall hin zum Anwalt und den alles machen lassen, dann hat der Vermieter sehr schlechte Karten.

Gruß

Hallo Stars,

der Vermieter hat für einen vertragsgerechten Zustand der Wohnung zu sorgen, nicht der Verwalter noch ein anderer. Wem der Eigentümer den Auftrag zur Behebung erteilt ist wiederum dessen Angelegenheit.
Schreiben Sie dem Eigentümer welchen Mangel Sie bis wann behoben haben wollen,wie Sie schreiben wurden die Mängel ja schon fotografiert. Sagen Sie dem Vermieter in diesem Brief, dass Sie nach 2 Wochen eine Mietminderung durchführen werden.
Sollte keine Einigung mit dem Vermieter zustande kommen, gehen Sie zum Mieterbund und lassen Sie sich von diesem rechtlich beraten.
Wen der Verwalter oder dessen Gehilfe sich nicht anständig benehmen, lassen Sie diesen einfach nicht mehr in die Wohnung! Die Wohnung kann nur jemand betreten, wenn SIE das erlauben.
Schauen Sie sich Ihren Mietvertrag genau an.

Gruß Fred

Hallo,

ich würde dem Hausverwalter einen Brief schreiben. Am besten mit Einschreiben/Rückschein und ein Datum festlegen, bis wann die Mängel zu beheben sind.

Sind die Mängel bis dahin nicht behoben, würde ich die Miete um 5% kürzen. Auch dies in dem Schreiben mit aufnehmen.

Sollte er tatsächlich nichts unternehmen ab dem Zeitpunkt die Miete kürzen.

Achtung, das Geld ist nicht geschenkt ! Am besten auf die Seite legen, es kann sein, dass Sie es später nachzahlen müssen.

Das Bilder von Rissen gemacht werden, ist völlig normal. Einfach um feststellen zu können, ob der Riss größer wird oder unverändert bleibt. Wird er größer könnte ja ein größerer baulicher Schaden vorliegen.

Wegen der Balkontür wäre interessant zu wissen, ob Sie die Wohnung schon mit dieser Tür angemietet haben. Falls ja, könnte es schwierig werden, hier auf Abhilfe zu pochen, da diese Tür ja schon bei Einzug vorhanden war und sie wussten, das es diese Türe ist.

Ich drücke auf alle Fälle die Daumen.

Liebe Grüße
Stephanie

Hallo Stars,

ich bin mir nicht sicher was die Frage war. Geht zu einem guten Fachanwalt für Mietrecht.

Grüße aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo,

was für ein Durcheinander bei Euch!! Also die einzigste Möglichkeit ist, die Miete wegen Mängel zu kürzen!! Das heißt, eine letzte Frist zur Mängelbeseitugng setzen, da diese ja nun hinreichend bekannt sind. Ich würde 14 Tage ansetzen. Danach Miete kürzen!! Wie hoch die Kürzung ist, kann man im Internet rausfinden. Da gibt es bestimmt eine Liste.
Nach meinem Buch „Mietrecht“ ist eine Minderung von 5 % der Nettomiete gerechtfertigt. Also die Quadratmeterzahl der betroffenen Räume ermitteln. Dann Nettomiete durch Gesamtquaradtmeterzahl teilen= Nettomiete pro Quadratmeter. Diese Zahl dann mal die Quadratmeter der betroffenene Räume nehmen. Von dieser Zahl dann 5 % ermitteln und um diesen Betrag die Miete kürzen. Natürlich erst nach der gesetzten Frist von 14 Tagen zur Mängelbeseitigung! Bitte alles schriftlich machen, sonst hat man nichts in der Hand.
Alles Gute
Sabine Kruse

hallo stars,
ich würde wahrscheinlich dem vermieter (eine kopie an die hausverwaltung) ganz nett und sehr bestimmt einen brief schreiben, in dem ich ihn über die mängel kurz informiere, gern mit foto von der gipsdecke. ich würde ihn bitten, die mängel beseitigen zu lassen und dafür eine frist von 2 wochen setzen. passiert nichts, würde ich einen maler und einen tischler damit beauftragen, die rechnungen bezahlen und dann die kosten mit einem begleitenden schreiben von der nächsten miete absetzen. mehr muss man da eigentlich nicht tun. viel erfolg dabei! unabhängig davon ist es natürlich für einen baufachmann interessant, wie der riss eigentlich entstanden ist und ob er wächst. wahrscheinlich meinte der makler das mit seiner bemerkung. so ein riss muss ja nicht harmlos sein sondern kann auch von einem bauschaden stammen, der behoben werden muss. dass er das ding fotografiert hat, finde ich ehrlich gesagt nicht weiter schlimm, solang dabei keine privatsphäre verletzt wurde. fragen hätte er vorher schon können…
viele grüße
salomo

Hallo,

um die Mängel beseitigen zu lassen ist es zunächst erforderlich, den Vermieter über die Hausverwaltung unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Wenn die Frist fruchlos verstrichen sein sollte, können Sie entweder Klage auf Mängelbeseitigung erheben oder die Mängel selbst beseitigen lassen. Die Kosten hierfür können Sie dann mit der Miete verrechnen.

Es empfiehlt sich aber auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit dieser Angelegenheit zu beauftragen.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

Hallo - dies ist ein Fall für den Fachanwalt, das kann nur im Rahmen einer offiziellen Rechtsberatung geklärt werden.
MfG USKO

Hallo,

ich denke mal, hier handelt es sich um eine sehr „komplexe Sache“, die auch recht verfahren scheint.

Mein Rat: Holt euch eine mietrechtliche Beratung ein (Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht) und lasst euch dann auch entsprechend von diesen Personen/Institutionen vertreten. Es scheint offensichtlich, dass euch die Hausverwaltung (bzw. indirekt der Vermieter) rausekeln wollen. Der Anwalt (oder ein Vertreter des Mietervereins) kennt ggf. auch Tricks, wie man der Hausverwaltung entgegentritt…

Also, ich persönlich weiß nicht so recht, was ich euch sonst raten könnte. Wenn ihr euch weiterhin mit diesen „feinen“ Herren persönlich auseinandersetzt, zerrt das nur weiter an euren Nerven und bereitet euch gesundheitliche Probleme. Ich würde jetzt mindestens „2 Gänge hochschalten“ und wie oben beschrieben vorgehen…

Viel Erfolg dabei und alles Gute wünscht euch

schoerschi