Was muss ich tun wenn ich angegriffen werde?

Hallo zusammen!Ich wollte mal fragen wie das rein rechtlich gesehen ist wenn ich von jemanden angegriffen werde. Ich bin nämlich in einem Kampfsportverein und hab dort gehört,dass man sein gegenüber erst warnen muss.
Denn sonst könnte man selbst angezeigt werden.
Viel Dank schonmal für Antworten

im BGB steht Notwehr ist jene Wehr um einen Angriff gegen sich oder andere abzuwehren…

nicht Wortgenau aber ziemlich genau so…

Also einen Angriff abwehren bedeutet sich so zur Weh setzen, dass der andere nichts mehr tun kann…

Was aber nicht bedeutet ihn zusammen schlagen bis er sich nichtmehr rührt…

Für Leute die Kampfsport machen gilt besonderes Augenmerk, weil ein Richter immer davon aus geht, dass derjenige besser mit seinem Körper und dessen Kraft umgehen kann…

Wenn dich jemand angreift, nimm ihn in einen Griff, dass er sich nichtmehr wehren kann und frag ihn nett, ob er weiter machen will… im Normalfall wird er ablassen

Danke für die schnelle Antwort,hat mir sehr geholfen.

Hallo,

mit kampfsport kenne ich mich ja nicht aus, aber es wäre mir neu, dass man den anderen erst warnen muss, bevor man sich wehrt. Wichtig ist, dass man sich nur so wehren darf, wie man auch anghegriffen wurde. Wer also nur verbal angegriffen wurde, darf nicht handgreiflich werden.

Hallo,

ich gehe davon aus, dass mit Angriff ein körperlicher Angriff gemeint ist und keine Verbalattacke in Form einer Beleidigung und gehe deswegen auf Körperverletzungsdelikte und hier auf den einfachen Tatbestand der „einfachen“ Körperverletzung nach § 223 StGB (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__223.html) ein.

So einfach wie sich die Frage anhört, so schwierig sind die möglichen Fallgestaltungen. Vorweg aber, das mit dem „Vorwarnen“ ist Quatsch!

Fälle:
A sei der Angreifer und B der Angegriffene (oder Verteidiger).

Fall 1: A schlägt B
Trifft A, dann hat er den Tatbestand einer Körperverletzung verwirklicht. Schlägt er daneben, so handelt es sich regelmäßig um einen Versuch (strafbar nach Absatz 2).

Fall 2: A schlägt B, B hat aber zuvor eingewilligt (z.B. beim Boxen oder im Kampfsporttraining).
Hier gilt zusätzlich http://bundesrecht.juris.de/stgb/__228.html - obwohl also A nicht anders handelt als im Fall 1 macht er sich nicht strafbar, da die Tat nicht rechtswidrig ist.

Fall 3: A schlägt B und B schlägt zurück.
A macht sich wie im Fall 1 strafbar und was ist hier mit B??

B schlägt A und trifft. Damit erfüllt auch B den Tatbestand von § 233 StGB.

Einschub: In der strafrechtlichen Prüfung müssen immer drei große Blöcke geprüft werden

  • Tatbestand (objektiv (= was liegt objektiv vor) und subjektiv (= was wollte der Täter und wie war sein Wissensstand hierzu)
  • Rechtswidrigkeit (frei: gibt es rechtfertigende Gründe für das Handeln)
  • und Schuld (insb. Schuldfähigkeit)

Also B erfüllt den Tatbestand. Handelt er aber rechtswidrig?
Hier hilft http://bundesrecht.juris.de/stgb/__32.html weiter - Notwehr. Dauert der Angriff von A an, dann darf B in Notwehr zurückschlagen - aber nur um den Angriff zu stoppen. Gleiches geht auch wenn A auf C einschlägt und B möchte C helfen. Aber auch die Notwehr hat Grenzen. B darf z.B. nicht auf A einschlagen bis dieser halbtot am Boden liegt oder gar über den Jordan geht.

So und wenn Du bis zu dieser Stelle fleißig alles gelesen hast, dann kommt jetzt ein spezieller Teil zu Kampfsportlern. Gerade weil diese ausgebildet sind und ihre Kraft und ihr Können in der Selbstverteidigung besser einschätzen können als Jedermann, müssen diese bei solchem Einschreiten auch besonders vorsichtig vorgehen. Schlägt A auf C und B als Kickboxer verdrischt daraufhin A, dann könnte er sich durchaus auch strafbar machen. Denn er hätte wahrscheinlich (aber das hängt wesentlich von A ab) auch einen einfachen Schlag zur Beendigung der strafbaren Handlung anwenden können.

Fall 4: A schlägt B. B geht zu Boden und bleibt liegen. A steht daneben und macht nichts mehr, er lacht z.B.

Jetzt steht B auf und verdrischt A. Was liegt vor?

Hier wird’s schon schwierig mit der Notwehr, denn der Angriff dauert nicht mehr an, er ist bereits beendet. Ich würde sagen, dass ist regelmäßig nicht mehr von der Notwehr gedeckt.

Fall 5: wie Fall 4 nur flüchtet A und B läuft im hinterher und schlägt zu um A zu stoppen.

Hier wird’s knifflig. Das ist dann eine Mischung aus Notwehr und Festnahmerecht durch Jedermann (http://bundesrecht.juris.de/stpo/__127.html). Kommt auch darauf an, ob B sich wehrt oder nicht.

Ich glaub ich mach an dieser Stelle lieber Schluss, sonst schläfst Du ein. Jura ist leider kein Ponyhof und der Fälle gibt es viele…

Grüße
who_knows

Danke für die Antwort. Sie hat mir sehr gut weitergeholfen.

man muss nicht warnen, es sei denn man ist bei der polizei. die müssen.

Hallöchen, interessantes Prob das Du da zur Sprache bringst. Ich weiß aus Erfahrung, das man sagt als Kampfsportler muss man seinen Gegner dreimal vorwarnen. Im Grunde genommen, halten sich wahrscheinlich noch nicht einmal Volljuristen mit Kampfsporterfahrung daran.
In der Praxis gesehen ist es aber auch nicht notwendig, weil verteidigen darfst Du dich ob mit oder ohne Kampfsport. ABER nur verteidigen, nicht angreifen!
Im Notfall darfst Du deinen Gegner Kampfunfähig machen, aber nicht krankenhaus reif schlagen.
Beispiel: Ein gezielter Schlag auf den Solarplexus macht deinen Gegner kampfunfähig und gilt in jedem Falle als gerechtfertigte Nothilfe bei einem Angriff, setzt Du jedoch nach und haust weiter drauf ist das gesetzeswidrig.