Was steht einem vom Sozialamt zu?!Miete

Hallo, mich interessiert was mir das Sozialamt an Miete bezahlt bzw. worauf es nun ankommt, auf die Kaltmiete oder die Größe der Wohnung. Ich hab mal gelesen das wenn die Größe & Zimmer stimmen, der Preis auch ein wenig übersteigen kann.
Ich bin alleinerziehende Mutter, habe ein Kind, das S.amt möchte das ich in eine 2 Zimmerwohnung ziehe, jedoch möchte ich eine 2,5 - 3 Zimmer Wohnung. Sie sagten sie zahlen bis zu einer Kaltmiete von 345Euro, 60qm, 2 Zimmer. Nun habe ich Hautprobleme und kann nicht gleichzeitig in einem Zimmer wohnen und schlafen(und heizen im Winter!)
Ich habe nun eine Wohnung entdeckt, die 415 Euro Kaltmiete hat, 60qm und 2,5 Zimmer. Zahlt mit das Sozialamt das trotzdem??

Liebe Grüße Jacky!

die Frage kann das Sozialamt besser beantworten. Ich nehme an , dass sie nicht mehr bezahlen

Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bremen ist das so, das Dir eine Kaltmiete bis 350€ zusteht,unabhängig von der Anzahl der Räume.In den meisten Bundesländern,bis auf Bremen, gibt es einen gültigen Mietspiegel,nachdem sich auch die Höhe der Übernahme richtet. Auf alle Fälle muss das Amt,wenn der Umzug berechtigt ist,(vorher immer Genehmigung einholen) die Mietkaution in Form eines sogenannten Sicherungsscheines in Höhe von 2 Monatsmieten übernehmen.Gehe aber bitte in Deinem Ort vorher zu einer Erwerbslosenberatung,die können Dir in der Regel kostenlos genaue Rechtsauskunft geben.

immer selbst vorsprechen, so geht man allen irr und wirrungen von vorn herein aus dem wege…

Hallo Jacky, es kommt auf beides an, auf die Kaltmiete und die Wohnungsgröße in qm. Für die 1.Person werden 45 qm gerechnet und für jede weitere Person plus 15qm. Es ist unerheblich, auf wieviele Zimmer sich diese 60qm bei 2 Personen aufteilen. Die „neue“ Wohnung hat ja 60qm, ist aber pro Monat 70,-- Euro zu teuer. Die Sozialämter haben zwar einen gewissen Spielraum, jedoch sind 70,-- Euro schon sehr viel (im Jahr plus 840,-- Euro !) -Sprechen Sie mit dem Sozialamt und weisen Sie auf Ihr Hautproblem hin, am allerbesten mit einem ärztl. Attest.
Noch ein Tip: Nicht fordernd auftreten, freundlich bleiben, am besten Freitagmorgens zum Soz.amt, da sind die Beamten in Wochenendstimmung. Außerdem: die Sachbearbeiter haben selbst ihre Vorgaben, an die sie sich halten müssen, es ist also keine Willkür, wenn etwas so oder so entschieden wird.-
Alles Gute- Achim

Sorry fuer die spaete Antwort. Zum Arzt gehen , es bestaetigen lassen und notfalls vom Amtsarzt auch noch einmal. Duerfte dann keine Probleme mehr geben ( der Arzt hat immer recht):smile: