Wasserfleck an der decke

hallo !!

ich habe folgendes problem:

irgend wie ist bei an der zimmer decke ein wasserfleck entstanden
wahrscheinlich durch über mir wohnende vormieter falsch angeschlossene waschmaschine
oder rohrundichtigkeiten… aufjedenfalls meinte mein vermieter
jetzt erstmal ich sollte den fleck beobachten…
ich sehe eigentlich in dem fleck kein problem da er an der decke
ist aber er bedeckt ein ca. viertel meiner zimmer decke …
habe aber jetzt gehört dass so etwas auch gesundheitsschädlich sein
kann … wie kann man da vorgehen ?
inwiefern ist der vermieter verpflichtet den schaden zu beheben ?
gibt es da fristen ?
und besteht wirklich gesundheitsgefahr?
möchte es mir mit meinem vermieter auch nicht direkt verscherzen

grüsse Felix :smile:

Auch hallo,

wurde der Schaden denn jetzt behoben oder nicht? Wächst der Fleck noch?
Also ein Wasserfleck an sich ist harmlos, denn nach Beseitigung des Schadens trocknet der ja wieder.Übrig bleibt nur dieser beigebraune Fleck. Wenn der Mieter der über Dir wohnt den Schaden verursacht hat durch eine falsch angeschlossene Waschmaschine, dann muß er bzw seine Versicherung dafür sorgen, daß bei Dir der Wasserfleck verschwindet…sprich streichen, oder streichen lassen.

Ich habe damals einen Kostenvoranschlag fürs Streichen von einem Maler eingeholt. Dieser wurde dem Verursacher bzw seiner Versicherung vorgelegt und der Betrag meinem Konto gutgeschrieben.

So ein Wasserfleck wird erst gefährlich, wenn ständig Feuchtigkeit im Mauerwerk ist. Dann kann es zu Schimmelbildung kommen und dessen Sporen sind dann gesundheitsschädlich.

Gruß
Maja

Hi Felix,

Du hast schon richtig gehandelt, indem Du Deinen Vermieter über den Schaden in Kenntnis gesetzt hast.
Die Frage dürfte jetzt sein, handelt es sich um ein singuläres Ereignis als Ursache (übergelaufene Badewanne, geplatzter Schlauch o.ä.), oder besteht die Ursache fort (z.B. Rohrbruch). Dazu würde die Beobachtung des Wasserflecks dienen.
Gesundheitsschädlich ist so ein Wasserfleck erst mal nicht. Die Ursache muß gefunden und behoben werden, die betroffenen Wände müssen trocknen und dann kann entweder neu tapeziert oder gestrichen werden.

Die Kosten der Instandsetzung muß der Verursacher (bzw. der Vermieter wenn Keiner direkt verantwortlich ist) tragen.
Also, am besten mit dem Vermieter in Kontakt bleiben und ihm machen lassen sofern er die richtigen Schritte unternimmt. Für mich sieht es im Moment danach aus.

Gruß Stefan

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