Wasserzähler defekt ?

Hallo zusammen,

vorab: wohne seit 11/09 in einer ca 60qm Wohnung (alleine) / 4 Parteien im Haus. Bisheriger Wasserverbrauch wurde auf qm umgelegt.

Da ich im Keller festgestellt habe, dass dort Wasserzähler vorhanden sind, habe ich den Vermieter gebeten, ab nä. Jahr nach den Zählerständen das Wasser abzurechnen, denn ich sehe nicht ein anteilig für die anderen mit zu zahlen. Denn die Dame unter mir hat die Wohnung zwar alleine gemietet, aber hat die Woche über ihren Freund bei sich (was mir wurscht wäre, aber es geht ja hier um den Verbrauch) und so verbraucht sie viel mehr als ich, die auch alleine wohnt.

Der Vermieter ist einverstanden, wenn ich ihm die Zählerstände zum 31.12.09 mitteile.

Mein Problem: Meinen Wasserzähler habe ich bei Einzug fotografiert. Jetzt, nach fast 2 Monaten zeigt er keine Veränderung, bis auf den großen roten Zeiger (alter Zähler?).

Erklärung Uhr (nicht von den Stadtwerken): rund um die Uhr sind Zahlen von 0, dann 10 Striche weiter 0,01, 10 Striche weiter 0,02 usw. Bei Einzug stand der große rote Zeiger auf 2 Striche hinter 0,01 und nun 5 Striche hinter 0,01 (bin sparsam).

Was mich wundert: das Rädchen dreht sich nicht, wenn ich den Wasserhahn aufmache. Ist das normal oder die Uhr kaputt (obwohl sich der rote Zeiger bewegt)?
Wenn ich davon ausgehe, dass ich bisher nur ca 8 Maschinen Wäsche gewaschen habe und bei ca 50 l Verbrauch/Waschgang und 2 Vollbädern (sonst Dusche) vielleicht ca 500 l/600 l verbraucht habe, müsste sich doch sicher die rote Nachkommastelle im Zähler bewegen? Die steht immer noch bei 0 wie beim Einzug…

Soweit ich weiß, springt der Zeiger nach einer bestimmten Drehzahl des Rädchens einen Strich weiter, wann aber springt dann die Nachkommastelle um /und das Rädchen bewegt sich ja nicht?

Ich sehe schon die Umstellung auf Zählerabrechnung in Gefahr, denn: Gesamtzähler + die 3 anderen ablesen + die Differenz = mein Verbrauch, darauf lässt sich der Vermieter sicher nicht ein. Denn er möchte einen Zählerstand haben…

Puh, was ein Text. Vielleicht kann mir irgendjemand einen Tip geben, was ich machen kann…denn ich glaube nicht, dass der Vermieter einen neuen Zähler einbaut wg mir und: der 4. Zähler ist für mich nicht ablesbar, da er sich in der Wohnung oder Keller der Bewohnerin befindet und ich nicht weiß, ob dieser Zähler intakt ist…die Dame bisher auch nicht erwischt habe…

Ich danke allen, die sich hierzu äußern könnten…

Lieben Dank + wunderschöne Feiertage!

Juneau

Hallo und schöne Weihnachten!

Der Zähler hat doch sicher auch ein Rollenzählwerk mit schwarzen Ziffern?
Dort wird der Verbrauch in m3 angezeigt.

Die roten Anzeigen sind für 100-liter und weniger,
die muss man nicht unbedingt ablesen.

Jeder Zähler hat ein kleines Rädchen („Anlaufstern“) ohne Skala,
das sich flott dreht wenn man Wasser entnimmt.
Wenn sich das nicht dreht, dann ist der Zähler kaputt.

Falls der Zähler KEIN Rollenzählwerk hat, dann ist er mindestens
20 Jahre alt. Im geschäftlichen Verkehr (=zur Abrechnung) darf ein
Wasserzähler aber nur 6 Jahre lang eingesetzt werden, dann muss
er ausgetauscht werden. Verantwortlich ist der Messgerätebesitzer,
in diesem Fall der Hauseigentümer. Am Zähler ist seitlich eine Plombe
mit der Jahreszahl der Eichung, meist steht das Herstellungsjahr auch
auf dem Zifferblatt. Schick’ doch mal ein Foto von dem Teil!

Ich denke, dass jeder Mieter darauf bestehen sollte, dass die Kosten
nach Verbrauch abgerechnet werden, sofern das von der Leitungsführung
etc. technisch mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

Prüfe zuerst, ob der betreffende Zähler überhaupt für deine Wohnung
zuständig ist. Vor und nach dem Zähler befindet sich eine Absperrung.
Dreh’ die mal zu und schau ob dann bei dir nirgends mehr Wasser kommt.
(Möglicherweise kommt auch in anderen Wohnungen nichts mehr?)

Ist der Zähler älter als 6 Jahre, dann muss er ausgewechselt werden
damit man ihn zur Abrechnung verwenden darf. Kostet ca. 50-100 EUR
mit Handwerker, das muss der Vermieter zahlen, kann es aber auf die
Mieter umlegen in der Nebenkostenabrechnung.

Melde dich, wenn du noch Fragen hast! Gruß! Ulf

Hallo Ulf,
vielen lieben Dank für deine Blitzantwort. Sehe jetzt erst grad, dass du Leiter einer Prüfstelle für Wasserzähler bist, da hab ich ja gleich einen Fachmann erwischt, nutze wer-weiß-was selten und habe vorher nicht auf die Visitenkarten geschaut…

Der Zähler hat doch sicher auch ein Rollenzählwerk mit
schwarzen Ziffern?

Juneau: ja, so ein Zählwerk hat er.

Dort wird der Verbrauch in m3 angezeigt.
Die roten Anzeigen sind für 100-liter und weniger,
die muss man nicht unbedingt ablesen.

Juneau: aber erst dann ändern sich doch auch die anderen schwarzen Ziffern…

Jeder Zähler hat ein kleines Rädchen („Anlaufstern“) ohne
Skala,
das sich flott dreht wenn man Wasser entnimmt.
Wenn sich das nicht dreht, dann ist der Zähler kaputt.
Juneau: aber warum dreht sich der große rote Zeiger weiter… (die anderen Zähler sind innen verdreckt und deren schwarze Ziffern haben sich seit meinem Einzug auch geändert, wobei ich nicht weiß, ob deren Sternchen sich dreht oder nicht)

Falls der Zähler KEIN Rollenzählwerk hat, dann ist er
mindestens
20 Jahre alt. Im geschäftlichen Verkehr (=zur Abrechnung) darf
ein
Wasserzähler aber nur 6 Jahre lang eingesetzt werden, dann
muss
er ausgetauscht werden. Verantwortlich ist der
Messgerätebesitzer,
in diesem Fall der Hauseigentümer. Am Zähler ist seitlich eine
Plombe
mit der Jahreszahl der Eichung, meist steht das
Herstellungsjahr auch
auf dem Zifferblatt. Schick’ doch mal ein Foto von dem Teil!

Juneau: Foto folgt an deine Mail-Adresse! Wobei, der Vermieter schon erwähnt hatte, dass eine Umrüstung sehr teuer wäre und er diese nicht machen würde (also alle Zähler neu, ob da ein Brief von allen 4 Mietern helfen würde?)

Ich denke, dass jeder Mieter darauf bestehen sollte, dass die
Kosten
nach Verbrauch abgerechnet werden, sofern das von der
Leitungsführung
etc. technisch mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

Juneau: ja, Zähler sind vorhanden, alle anderen zeigen auch eine Änderung der m3 Ziffern an, nur halt meiner nicht und den Zähler den ich nicht einsehen kann (weil im Keller oder Waschkeller oder Wohnung der Mieterin) wird, hoffe ich, auch funktionieren…

Prüfe zuerst, ob der betreffende Zähler überhaupt für deine
Wohnung
zuständig ist. Vor und nach dem Zähler befindet sich eine
Absperrung.
Dreh’ die mal zu und schau ob dann bei dir nirgends mehr
Wasser kommt.
(Möglicherweise kommt auch in anderen Wohnungen nichts mehr?)

Juneau: beim Einzug habe ich so festgestellt, welcher mein Zähler ist. Genau bei dem fehlt mir das Wasser.

Ist der Zähler älter als 6 Jahre, dann muss er ausgewechselt
werden
damit man ihn zur Abrechnung verwenden darf. Kostet ca. 50-100
EUR
mit Handwerker, das muss der Vermieter zahlen, kann es aber
auf die
Mieter umlegen in der Nebenkostenabrechnung.

Juneau: werde gleich nochmal versuchen die Plombe zu fotografieren + dir das Foto auch schicken. Es ist digital, daher packe ich es auf ein Word-Dokument und schicke dir den Anhang…

Melde dich, wenn du noch Fragen hast!

Juneau: Ist der Mieter verpflichtet, nach Verbrauch abzurechnen wenn alle Mieter dieses wünschen?

Gruß! Ulf

Vielen lieben Dank! Foto folgt…geh jetzt in den Keller

Hallo Ulf,
vielen lieben Dank für deine Blitzantwort. Sehe jetzt erst
grad, dass du Leiter einer Prüfstelle für Wasserzähler bist,
da hab ich ja gleich einen Fachmann erwischt, nutze
wer-weiß-was selten und habe vorher nicht auf die
Visitenkarten geschaut…

Der Zähler hat doch sicher auch ein Rollenzählwerk mit
schwarzen Ziffern?

Juneau: ja, so ein Zählwerk hat er.

Dort wird der Verbrauch in m3 angezeigt.
Die roten Anzeigen sind für 100-liter und weniger,
die muss man nicht unbedingt ablesen.

Juneau: aber erst dann ändern sich doch auch die anderen
schwarzen Ziffern…

es reicht doch, wenn du die ganzen m³ kennst.

Jeder Zähler hat ein kleines Rädchen („Anlaufstern“) ohne
Skala,
das sich flott dreht wenn man Wasser entnimmt.
Wenn sich das nicht dreht, dann ist der Zähler kaputt.
Juneau: aber warum dreht sich der große rote Zeiger weiter… (die anderen Zähler sind innen verdreckt und deren schwarze Ziffern haben sich seit meinem Einzug auch geändert, wobei ich nicht weiß, ob deren Sternchen sich dreht oder nicht)

Falls der Zähler KEIN Rollenzählwerk hat, dann ist er
mindestens
20 Jahre alt. Im geschäftlichen Verkehr (=zur Abrechnung) darf
ein
Wasserzähler aber nur 6 Jahre lang eingesetzt werden, dann
muss
er ausgetauscht werden. Verantwortlich ist der
Messgerätebesitzer,
in diesem Fall der Hauseigentümer. Am Zähler ist seitlich eine
Plombe
mit der Jahreszahl der Eichung, meist steht das
Herstellungsjahr auch
auf dem Zifferblatt. Schick’ doch mal ein Foto von dem Teil!

Juneau: Foto folgt an deine Mail-Adresse! Wobei, der Vermieter
schon erwähnt hatte, dass eine Umrüstung sehr teuer wäre und
er diese nicht machen würde (also alle Zähler neu, ob da ein
Brief von allen 4 Mietern helfen würde?)

Ich denke, dass jeder Mieter darauf bestehen sollte, dass die
Kosten
nach Verbrauch abgerechnet werden, sofern das von der
Leitungsführung
etc. technisch mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

Juneau: ja, Zähler sind vorhanden, alle anderen zeigen auch
eine Änderung der m3 Ziffern an, nur halt meiner nicht und den
Zähler den ich nicht einsehen kann (weil im Keller oder
Waschkeller oder Wohnung der Mieterin) wird, hoffe ich, auch
funktionieren…

Prüfe zuerst, ob der betreffende Zähler überhaupt für deine
Wohnung
zuständig ist. Vor und nach dem Zähler befindet sich eine
Absperrung.
Dreh’ die mal zu und schau ob dann bei dir nirgends mehr
Wasser kommt.
(Möglicherweise kommt auch in anderen Wohnungen nichts mehr?)

Juneau: beim Einzug habe ich so festgestellt, welcher mein
Zähler ist. Genau bei dem fehlt mir das Wasser.

Ist der Zähler älter als 6 Jahre, dann muss er ausgewechselt
werden
damit man ihn zur Abrechnung verwenden darf. Kostet ca. 50-100
EUR
mit Handwerker, das muss der Vermieter zahlen, kann es aber
auf die
Mieter umlegen in der Nebenkostenabrechnung.

Juneau: werde gleich nochmal versuchen die Plombe zu
fotografieren + dir das Foto auch schicken. Es ist digital,
daher packe ich es auf ein Word-Dokument und schicke dir den
Anhang…

Melde dich, wenn du noch Fragen hast!

Juneau: Ist der Mieter verpflichtet, nach Verbrauch
abzurechnen wenn alle Mieter dieses wünschen?

Gruß! Ulf

Vielen lieben Dank! Foto folgt…geh jetzt in den Keller

Hi, danke für die Fotos. Alle Zähler sind uralt und dürfen ohnehin nicht zur Abrechnung verwendet werden.
Der Zähler aus dem Jahr 1999 ist eigentlich nur bis 2005 gültig. Wenn der aber vom Wasserwerk ist, könnte es sein, dass die Eichgültigkeit schon zwei mal verlängert wurde (ist eher selten). Dann wäre dieser Zähler OK.

Also: Wenn alle Mieter eine gerechtere Abrechnung wollen und wenn der Aufwand nicht unverhältnismäßig hoch ist (Rohre verlegen etc.), dann solltet ihr die Zähler auswechseln lassen und nach Verbrauch abrechnen. Wie das rechtlich aussieht ist eine Frage des Mietrechts, vielleicht hier man weitersuchen.

Die Verwendung von nicht geeichten (bzw. abgelaufenen) Messgeräten im geschäftlichen Verkehr ist eine Ordnungswidrigkeit. Ich würde sogar bei dem 1999 Zähler nachfragen (bei den Stadtwerken) ob dieser Zähler tatsächlich schon zweimal durch ein stichprobenverfahren in der Eichgültigkeit verlängert wurde. Ansonsten ein Fall für die zuständige Eichbehörde.

Viel Erfolg bei weiteren Aktionen! Ulf

Hallo Ulf,

vielen lieben Dank für deine fachmännischen Antworten.

Dir und deiner Family alles Gute für das nächste Jahr.

VG
Juneau

Hallo zusammen,Hallo

Ich versuche mal zu helfen. Stell in deine Wohnung eien Freund du in den Keller lass Wasser laufen.Bewegen sich die Zeiger Zähler i.o…Du hast die Frage an einen ossie gestellt.Bei uns wird auch sehr auf die Eichzeit des Zählers geachtet.Was Im Westen gern mal vernachlässigt wird.Wenn für deine WE ein Zähler da ist dann muß diese WE nach Verbrauch abgerechnet werden.Wenn sich natürlich an deinem Zähler nichts bewegt dann zähler def…Austausch.Kosten normalerweise Hausbesitzer.

vorab: wohne seit 11/09 in einer ca 60qm Wohnung (alleine) / 4
Parteien im Haus. Bisheriger Wasserverbrauch wurde auf qm
umgelegt.

Da ich im Keller festgestellt habe, dass dort Wasserzähler
vorhanden sind, habe ich den Vermieter gebeten, ab nä. Jahr
nach den Zählerständen das Wasser abzurechnen, denn ich sehe
nicht ein anteilig für die anderen mit zu zahlen. Denn die
Dame unter mir hat die Wohnung zwar alleine gemietet, aber hat
die Woche über ihren Freund bei sich (was mir wurscht wäre,
aber es geht ja hier um den Verbrauch) und so verbraucht sie
viel mehr als ich, die auch alleine wohnt.

Der Vermieter ist einverstanden, wenn ich ihm die Zählerstände
zum 31.12.09 mitteile.

Mein Problem: Meinen Wasserzähler habe ich bei Einzug
fotografiert. Jetzt, nach fast 2 Monaten zeigt er keine
Veränderung, bis auf den großen roten Zeiger (alter Zähler?).

Erklärung Uhr (nicht von den Stadtwerken): rund um die Uhr
sind Zahlen von 0, dann 10 Striche weiter 0,01, 10 Striche
weiter 0,02 usw. Bei Einzug stand der große rote Zeiger auf 2
Striche hinter 0,01 und nun 5 Striche hinter 0,01 (bin
sparsam).

Was mich wundert: das Rädchen dreht sich nicht, wenn ich den
Wasserhahn aufmache. Ist das normal oder die Uhr kaputt
(obwohl sich der rote Zeiger bewegt)?
Wenn ich davon ausgehe, dass ich bisher nur ca 8 Maschinen
Wäsche gewaschen habe und bei ca 50 l Verbrauch/Waschgang und
2 Vollbädern (sonst Dusche) vielleicht ca 500 l/600 l
verbraucht habe, müsste sich doch sicher die rote
Nachkommastelle im Zähler bewegen? Die steht immer noch bei 0
wie beim Einzug…

Soweit ich weiß, springt der Zeiger nach einer bestimmten
Drehzahl des Rädchens einen Strich weiter, wann aber springt
dann die Nachkommastelle um /und das Rädchen bewegt sich ja
nicht?

Ich sehe schon die Umstellung auf Zählerabrechnung in Gefahr,
denn: Gesamtzähler + die 3 anderen ablesen + die Differenz =
mein Verbrauch, darauf lässt sich der Vermieter sicher nicht
ein. Denn er möchte einen Zählerstand haben…

Puh, was ein Text. Vielleicht kann mir irgendjemand einen Tip
geben, was ich machen kann…denn ich glaube nicht, dass der
Vermieter einen neuen Zähler einbaut wg mir und: der 4. Zähler
ist für mich nicht ablesbar, da er sich in der Wohnung oder
Keller der Bewohnerin befindet und ich nicht weiß, ob dieser
Zähler intakt ist…die Dame bisher auch nicht erwischt
habe…

Ich danke allen, die sich hierzu äußern könnten…

Lieben Dank + wunderschöne Feiertage!

Juneau

Hallo zusammen,Hallo

Ich versuche mal zu helfen. Stell in deine Wohnung eien Freund
du in den Keller lass Wasser laufen.Bewegen sich die Zeiger
Zähler i.o…Du hast die Frage an einen ossie gestellt.Bei uns
wird auch sehr auf die Eichzeit des Zählers geachtet.Was Im
Westen gern mal vernachlässigt wird.Wenn für deine WE ein
Zähler da ist dann muß diese WE nach Verbrauch abgerechnet
werden.Wenn sich natürlich an deinem Zähler nichts bewegt dann
zähler def…Austausch.Kosten normalerweise Hausbesitzer.

Hallo Olaf,

danke für deine Info, aber das habe ich bereits geprüft. Das Rädchen dreht sich nicht, nur der große Zeiger bewegt sich. Wir haben auch alle unterschiedliche Zähler…und einer halt nicht auffindbar für mich.

Im übrigen darf der Vermieter leider neue Zähler die er einbaut (da diese vom alten Hausbesitzer sind und wohl sehr alt)auf die NK der Vermieter umlegen. So hab ich es in irgendeinem Gesetzestext gelesen. Sind bereits Zähler der Stadtwerke vorhanden, dann muss er natürlich die Kosten tragen wenn er die Zähler wechselt + die Stadtwerke rechnen dann über mich ab.

Ich warte noch gespannt auf Antwort vom Vermieter, den ich mit Vorher- und Nacher-Bildern und einem netten Text angeschrieben habe. Bin gespannt.

Nochmal Danke + LG
Juneau

Da scheint der Wasserzähler wohl kaputt zu sein, oder es ist nicht der ihre!^^

Zähler sollten geeicht sein, da muss eine gelbe Plakette dran sein, entweder „geeicht bis 1987“ oder son 5-zackiger Stern mit „81“(Bj 1981)drinne.

Sind die Zähler älter als 7 Jahre, dürfen sie damit nicht abrechnen. Dann wird nach Wohnfläche oder Personen abgerechnet.