Hallo Dagmar,
vielen Dank für Deine Antwort - ich habe mitbekommen dass es
Dir nicht ganz so gut geht, deswegen auch noch gute Besserung
von hier aus.
na,ja bei 587 Blutzucker hat man manchmal Probleme. Bei mir ist einfach der Blutzuckerspiegel entgleist, möglicherweise durch ein Medikament aus meiner Herztransplantation verursacht. Hat sich alles rasch stabilisiert und die angedrohte Krankenhausbehandlung bis 14.01. endete gestern schon.
Kannst Du mir für den Fall, dass Fragen kommen, auch noch
einen Tipp geben, wo ich das nachlesen kann? Die Mieter
bekommen von uns nämlich von vorneherein die wichtigsten
Rechnungen mit der Abrechnung in Kopie und können also auch
selber nachrechnen, dass der m³ Preis + Steuer niedriger liegt
als abgerechnet.
In diesen Fällen spricht man von einem Erfassungsmangel. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist in solchen Fällen nicht mehr möglich. Für diesen Sonderfall darf der Vermieter einen Umlageschlüssel wählen. In der regel wird in solchen Fällen der Wohnflächenschllüssel verwendet, das heisst, der Wasserverbrauch wird nach Wohnfläche der Mietwohnungen abgerechnet (NZM 1998, 500 ). Der Vermieter sollte bei der Berechnung beachten, dass die tatsächlich funktionierenden Wasserzähler bei der Umrechnung dem Verbrauch in etwas entsprechen. Eine andere Möglichkeit ist, dem Mieter den Durchschnittsverbrauch abzurechnen und den Restverbrauch auf die abgelesenen Zähler zu verteilen. Der Mieter hat hier zu bewiesen, dass der berechnete Wasserverbrauch nicht von ihm stammt, will er eine Abrechnung anfechten.
Gruss Günter