Wasserzähler kaputt - wie rechne ich ab?

Hallo,

wir haben ein Mehrfamilienhaus gekauft und müssen nun die erste Nebenkostenabrechnung machen. Bei einer 5-köpfigen Familie ist der Kaltwasserzähler während des Abrechnungszeitraumes kaputt gegangen. Wie kann ich den Verbrauch abrechnen? Ich hatte gedacht, dass ich eventuell einen Hausdurchschnitt nehme und auf der Basis abrechne. Ist das okay? Muss ich dann auch in der nächsten Abrechnungsperiode den Wert schätzen, da die Zähler jetzt erst ausgetauscht werden? Oder gibt es vielleicht noch bessere Möglichkeiten?

Vielen Dank schon im Voraus für die Hilfe.

Dagmar

Frag die doch ob die Dir die alten Abrechnungen kopieren
Ist ja nicht nur Wasser sondern auch Abwasser.
ansonsten nach Personenzahl, wenn die keinen Einblick in die Altunterlagen geben. Ansonsten Vorbesitzer fragen.
Johannes.

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Erstmal viiiielen Dank für die Antwort.

Leider können wir von den Vorbesitzern nichts mehr bekommen, die sind recht unkooperativ. Wie ist das denn gemeint - nach Personen abrechnen? Nehme ich dann da einen Fixwert oder schätze ich das dann gemäß dem Durchschnitt pro Person und rechne dann auf die Personenzahl hoch?

Dagmar

Erstmal viiiielen Dank für die Antwort.

Leider können wir von den Vorbesitzern nichts mehr bekommen,
die sind recht unkooperativ.

ist ne Frage ob die das nicht abgeben müssten?
Frag die Mieter!

Wie ist das denn gemeint - nach
Personen abrechnen? Nehme ich dann da einen Fixwert oder
schätze ich das dann gemäß dem Durchschnitt pro Person und
rechne dann auf die Personenzahl hoch?

Dagmar

Gesamtwasserverbrauch / personenzahl * 5

Johannes.

@johannes:vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Vielen vielen Dank!

Dagmar

Hallo,

da es ein Mehrfamilienhaus ist und jeder eine eigene Wasseruhr hat gibt es auch eine Hauptwasseruhr insofern ist es doch ganz einfach ziehe die Stände der anderen Wasseruhren (Verbrauch) von der Hauptuhr ab der Rest bleibt dann für die Uhr die ausgefallen ist

margret

brauche nochmal Hilfe
Habe jetzt also den Kaltwasserverbrauch berechnet - (Gesamt :stuck_out_tongue:ersonen im Haus * Personen Wohnung) da bleibt aber dann im Gesamtverbrauch etwas über, was dann keinem angerechnet wird. (die anderen Mieter werden ja nach Zählerstand abgerechnet) Zahlen wir das?

Dagmar

Habe jetzt also den Kaltwasserverbrauch berechnet - (Menge / Gesamt

Personen im Haus * Personen Wohnung) da bleibt aber dann im

Gesamtverbrauch etwas über, was dann keinem angerechnet wird.
(die anderen Mieter werden ja nach Zählerstand abgerechnet)
wir Zahlen das!

Dagmar

Nicht zuzuordnende Mengen würden beim Vermieter hängen.

Das gilt auch, wenn über Differenzmengen errechnet wird und Mengen nicht zuzuordnen sind.

z.B. Trennen Kaltwasser Warmwasser über mehrere Zähler

Leg die Berechnung der Mengen offen. Natürlich ohne Namen - für die Anderen d.h. Datenschutz beachten.

Johannes

Hallo Dagmar,
das ist immer das Problem wenn man nach Personen abrechnet - überlege nicht jede Person verbraucht gleich viel Wasser - insofern ist das immer nur eine Notlösung da sie nicht gerecht ist
es ist möglich das die Differenz die entstanden ist der Uhr zuzuzählen ist, die defekt war
überprüfe es anhand der Zählerstände der einzelnen Wasseruhren und der Hauptwasseruhr
die Hauptwasseruhr darf per Gesetz eine gewisse minimale Abweichung aufweisen -
nimm den Gesamtbetrag des Wassers/Abwassers : gesamten Zählereinheiten = ergibt den Wert einer Zählereinheit

insofern bezahlst du dann auch nicht die fehlenden Einheiten sondern legst sie gleichmäßig verteilt auf alle Mietparteien um

margret

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Hallo Johannes,

offen berechnen ist gut - möchtest du als Vermieter die Wasserkosten für deine Mieter zahlen, ich denke nicht - es sollte immer für alle Parteien gerecht laufen und der Verbrauch ist ja durch die Mieter entstanden insofern müssen sie ihn auch begleichen

margret

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Hallo Margret,

ist es denn rechtlich auch zulässig, einfach die Differenzmenge den Mietern zuzuschlagen? Unser Problem dabei ist, dass die Heizung und der Wasserentkalker nicht über Wasseruhren laufen und dass wir das Haus bis auf eine Wohnung komplett neu vermietet haben, also selbst wenn die Vorbesitzer kooperativ wären, könnten wir keine Vergleichswerte bekommen.

Dagmar

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Hallo Margret,

ist es denn rechtlich auch zulässig, einfach die
Differenzmenge den Mietern zuzuschlagen? Unser Problem dabei
ist, dass die Heizung und der Wasserentkalker nicht über
Wasseruhren laufen und dass wir das Haus bis auf eine Wohnung
komplett neu vermietet haben, also selbst wenn die Vorbesitzer
kooperativ wären, könnten wir keine Vergleichswerte bekommen.

Dagmar

Hallo Dagmar,

natürlich ist es zulässig das du die Kosten die in dem Haus als Verbrauchskosten auftauchen geltent machst und zwar in einer gerechten Umlage, in diesem Fall ist es natürlich recht kompliziert denn es wäre nicht gerecht den Differenzwert den Mietern mit der defekten Wasseruhr zuzurechnen insofern würde ich schon versuchen von dem Mieter den Verbrauchswert des Vorjahres zu bekommen, denn der Mieter auch wenn er neu in Eurem Haus ist muß von seiner bisherigen Wohnung eine Abrechnung haben aus der ersichtlich ist wieviel Wasser/Abwasser er verbraucht hat - ansonsten gehst du wirklich nach dem Durchschnittsverbrauch der anderen Zähler und rechnest dies wie schon gesagt auf Personen hoch (ist aber in jedem Fall ein ungenauer Wert, was du aber in diesem Fall dann nicht ändern kannst)

Die Differenz ist aber in keinem Fall von Euch als Vermieter zu tragen, denn Heizung und Wasserentkalker sind Nutzgeräte vom Haus und insofern ist der Wasser/Abwasserverbrauch auch umlegbar auf alle Mietparteien - für welchen Umlage Ihr Euch da entscheidet ist Eure Sache entweder nach Personen oder nach m² Wohnfläche
Denn bedenke hierbei das der Strom der für den Gebrauch der Heizungsanlage benötigt wird ja auch umgelegt wird

gruß margret

Hallo Dagmar,

wenn bei einem Mieter ein Wasserzähler ausgefallen ist, muss in der Regel nach Personentagen abgerechnet werden.Üblicherweise kannst Du aber den Verbruach auch auf das Vorjahr schätzen. Personentage werden so berechnet „Tage im Monat x Anzahl der im Haus gemeldeten Personen“.

An anderer Stelle erfolgt der Hinweis, dass Du auf den Wasserdifferenzen sitzen bleibst. Dies ist nicht der Fall. In einem Mehrfamilinehaus treten automatisch bei der Hauptwasseruhr und den Zwischenzählern in den Wohnungen Differenzen von bis zu 10 % des Verbrauches auf. Es ist hierbei legal, dass der Vermieter diese Mehrkosten auf die Mieter umlegt. Die einfachste Regel dabei ist " Gesamtkosten / Kubikmeter ergibt den Kubikmeterpreis inkl. Abwasser, Zähler und Mehrwertsteuer. Dann eben mit dem jeweligen Verbrauch berechnen.

Gruss Günter

wir haben ein Mehrfamilienhaus gekauft und müssen nun die
erste Nebenkostenabrechnung machen. Bei einer 5-köpfigen
Familie ist der Kaltwasserzähler während des
Abrechnungszeitraumes kaputt gegangen. Wie kann ich den
Verbrauch abrechnen? Ich hatte gedacht, dass ich eventuell
einen Hausdurchschnitt nehme und auf der Basis abrechne. Ist
das okay? Muss ich dann auch in der nächsten
Abrechnungsperiode den Wert schätzen, da die Zähler jetzt erst
ausgetauscht werden? Oder gibt es vielleicht noch bessere
Möglichkeiten?

Vielen Dank schon im Voraus für die Hilfe.

Dagmar

Hallo Günther,

vielen Dank für Deine Antwort - ich habe mitbekommen dass es Dir nicht ganz so gut geht, deswegen auch noch gute Besserung von hier aus.

Kannst Du mir für den Fall, dass Fragen kommen, auch noch einen Tipp geben, wo ich das nachlesen kann? Die Mieter bekommen von uns nämlich von vorneherein die wichtigsten Rechnungen mit der Abrechnung in Kopie und können also auch selber nachrechnen, dass der m³ Preis + Steuer niedriger liegt als abgerechnet.

Viele Grüße

Dagmar

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Hallo Dagmar,

vielen Dank für Deine Antwort - ich habe mitbekommen dass es
Dir nicht ganz so gut geht, deswegen auch noch gute Besserung
von hier aus.

na,ja bei 587 Blutzucker hat man manchmal Probleme. Bei mir ist einfach der Blutzuckerspiegel entgleist, möglicherweise durch ein Medikament aus meiner Herztransplantation verursacht. Hat sich alles rasch stabilisiert und die angedrohte Krankenhausbehandlung bis 14.01. endete gestern schon.

Kannst Du mir für den Fall, dass Fragen kommen, auch noch
einen Tipp geben, wo ich das nachlesen kann? Die Mieter
bekommen von uns nämlich von vorneherein die wichtigsten
Rechnungen mit der Abrechnung in Kopie und können also auch
selber nachrechnen, dass der m³ Preis + Steuer niedriger liegt
als abgerechnet.

In diesen Fällen spricht man von einem Erfassungsmangel. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist in solchen Fällen nicht mehr möglich. Für diesen Sonderfall darf der Vermieter einen Umlageschlüssel wählen. In der regel wird in solchen Fällen der Wohnflächenschllüssel verwendet, das heisst, der Wasserverbrauch wird nach Wohnfläche der Mietwohnungen abgerechnet (NZM 1998, 500 ). Der Vermieter sollte bei der Berechnung beachten, dass die tatsächlich funktionierenden Wasserzähler bei der Umrechnung dem Verbrauch in etwas entsprechen. Eine andere Möglichkeit ist, dem Mieter den Durchschnittsverbrauch abzurechnen und den Restverbrauch auf die abgelesenen Zähler zu verteilen. Der Mieter hat hier zu bewiesen, dass der berechnete Wasserverbrauch nicht von ihm stammt, will er eine Abrechnung anfechten.

Gruss Günter