Hallo
unsere Nachbarn haben ein Wegerecht durch unser Grundstück seit ca. 50 Jahren. Ihr Haus steht so an der Straße, dass sie von der Seite auch eine Zufahrt ( bisher da ungepflastert ungenutzt ) haben.
Da sie jetzt alles pflastern haben lassen, können sie sowohl von unserer Seite, als auch über ihre Straßenanbindung auf ihr Grundstück fahren und auch von dort überall am Grundstück hinfahren. Garage, Garten und Haustür. Von beiden Seiten etwa gleich weit weg.
Sie möchten, weil bequemer, weiter über unser Grundstück fahren. Eigentlich ist es uns egal. Nur die neue Freundin vom Nachbarn, möchte nicht das von uns jemand über ihr Grundstück fährt und hat ein Seil gespannt. Grundsätzlich auch in Ordnung.
Meine Frage aber: Verfällt das Wegerecht, sobald sie eine eigene Einfahrt hat oder nicht?
Darf sie weiter durchfahren oder können wir z.B. auch sagen sie kann bei ihr rein, warum sollen wir ( da sehr schmale Straße ) immer so parken, dass sie durchkommt?
Danke für eure Antworten, ich weis ich kann auch zum Anwalt gehen, aber dann wird die ganze Sache so förmlich und dass soll es ja nicht werden.