Wegerecht - zweite Zufahrt, trotzdem Wegerecht?

Hallo

unsere Nachbarn haben ein Wegerecht durch unser Grundstück seit ca. 50 Jahren. Ihr Haus steht so an der Straße, dass sie von der Seite auch eine Zufahrt ( bisher da ungepflastert ungenutzt ) haben.

Da sie jetzt alles pflastern haben lassen, können sie sowohl von unserer Seite, als auch über ihre Straßenanbindung auf ihr Grundstück fahren und auch von dort überall am Grundstück hinfahren. Garage, Garten und Haustür. Von beiden Seiten etwa gleich weit weg.

Sie möchten, weil bequemer, weiter über unser Grundstück fahren. Eigentlich ist es uns egal. Nur die neue Freundin vom Nachbarn, möchte nicht das von uns jemand über ihr Grundstück fährt und hat ein Seil gespannt. Grundsätzlich auch in Ordnung.

Meine Frage aber: Verfällt das Wegerecht, sobald sie eine eigene Einfahrt hat oder nicht?

Darf sie weiter durchfahren oder können wir z.B. auch sagen sie kann bei ihr rein, warum sollen wir ( da sehr schmale Straße ) immer so parken, dass sie durchkommt?

Danke für eure Antworten, ich weis ich kann auch zum Anwalt gehen, aber dann wird die ganze Sache so förmlich und dass soll es ja nicht werden.

Hallo,

die Dauer des Wegerechts ist eine Sache, entscheidender ist aber, ob das Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist. Dann kannst Du es nicht einfach versagen, sondern dazu müsste der Grundbucheintrag geändert werden.

Sollte es nicht eingetragen sein, sondern nur über die Jahre geduldet, dann kannst Du das ‚Wegerecht‘ widerrufen. Wie Du ja schreibst, gibt es ja auch überhaupt keinen Grund, weshalb Dein Nachbar Deine Zufahrt nutzt, wenn er eine eigene hat.

Weniger förmlich als der Weg zum Anwalt, aber auch auskunftsträchtig könnte ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder beim Grundbuchamt/Bauamt sein, die können hier sicher auch gut Auskunft geben.

Viele Grüße
nch

Hallo erst mal !
Die Sache würde nicht nur förmlich sondern auch teuer.
Aber dafür gibt es ja dieses Forum.
Ich gehe davon aus das das Wegerecht (da schon sehr alt) im Grundbuch eingetragen ist. Damit hat es Bestand, bis der Rechtsinhaber notariell darauf verzichtet und es im Grundbuch gelöscht wird. Daran ändern auch veränderte Zufahrtsmöglichkeiten nichts… Deshalb ist es auch richtig der Nachbarin durch entsprechendes Parken weiterhin die Durchfahrt zu ermöglichen.
An der Anfrage ersehe ich, dass das Wegerecht von eurer Seite gelöscht werden soll. Dazu gibt es nur eine Möglichkeit wie o.g. die Löschung. Dazu müsste der Nachbar (finanziell !!!) überredet werden. Denn: Durch das Wegerecht hatte sein Grundstück einen höheren Nutzwert eben wegen der Befahrbarkeit. Dies ist durch die neue Zufahrt hinfällig. Aber nun erhöht sich euer Grundstückswert eben weil keiner mehr durchfahren darf. Mit einem entsprechenden Angebot und natürlich der Übernahme aller Kosten (Notar und Grundbuch) geht das vielleicht besser als vorher vermutet. Leider kenne ich euren Nachbarn nicht. Aber eure Zuschrift klingt so vernünftig und einsichtig, dass ich euch als sehr feinfühlige Menschen einschätze, die das schon geregelt kriegen !!!

Hallo, Wegerechte „verfallen“ nicht sie sind im Grundbuch eingetragen und können gelöscht werden wenn die Voraussetzungen wegfallen.

Hallo Petrahäu, der Anwalt ist der richtige Weg, nur auskennen muss er sich. Er sollte also Fachanwalt für diese Sachen sein. Förmlich muss es ja Richtung Nachbarn nicht werden, er braucht ja erst einmal nicht in Erscheinung treten, er rät Dir und die Sache ist fundiert. Die Nachbarn werden es prüfen lassen und dann wird die Sache hoffentlich friedlich ablaufen. Viel Glück, mir hat dieser Anwalt-Trick schon oft geholfen, kostet zwar leider immer wieder Geld, aber es ist besser als etwas zu behaupten, wo man nicht weiss, stimmt es oder stimmt es nicht.

Gleich zu Anfang, ich bin Laie, mit WEgerecht kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Aber ich möchte trotz allem einen Rat geben.
Ich würde mich bei einem Anwalt informieren.
So ein Anwalt muss ja nicht gleich losschreiben, sondern er berät Sie und Sie können sich halbwegs sicher sein, dass was dieser Mensch Ihnen sagt stimmt. Ihre Nachbarn brauchen davon ja überhaupt nichts zu erfahren. Und Sie kennen aber Ihre Rechte in dem Fall und können ggf. richtig handeln.

Hall Petrahäu,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke, dass das Wegerecht so lange Gültigkeit hat, bis es im Grundbuch gelöscht ist. Und zwar unabhängig davon, ob das Wegerecht noch notwendig ist, weil andere Zufahrten bestehen.
Ich glaube der Wegerechtgeber muss sich mit dem Wegerechtnehmer einigen und über einen Notar diese Eintragung in Abteilung II des Grundbuches löschen lassen.
MOETT

Tut mir leid, das weiß ich nicht.
Ich glaube aber nicht, dass das Wegerecht automatisch verfällt. Das steht ja so im Grundbuch drin. Eventuell könnte man beim Grundbuchamt nachfragen, unter welchen Bedingungen dieser Passus gestrichen werden kann. Ich vermute aber, dass die Nachbarn einverstanden sein müssen! Und das werden sie wohl nicht sein, wenn die andere Lösung unbequemer ist.
Den zweiten Teil mit dem Parken habe ich leider nicht ganz verstanden - wer wo lang fährt und wer wo parkt und wo ein Seil gespannt ist…
Wenn es wichtig ist, würde ich einen Anwalt fragen. Wenn es nicht so wichtig ist, würde ich versuchen, ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu behalten.

Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben als zum Anwalt zu gehen.Ein Wegerecht ist doch festgeschrieben und das mußt Du aufheben lassen.Und das kann nur ein Anwalt klären.
MfG

Hallo,

Ich denke der Wikieintrag über das Wegerecht sagt hierrüber schnell alles wichtige aus.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Sachenrecht)

Das Wichtigste ist die Frage um welche Art von Wegerecht es sich hierbei handelt
Ich nehme mal an um das privatrechtlich eingeräumte.

Das heißt Sie oder jemand vor Ihnen hat den Nachbarn das netter WEise eingeräumt.
Das ist also rein rechtlich ein Vertrag.

Sie sind in Deutschland vertragsfrei,das heißt es steht Ihnen zu zu entscheiden wann sie mit wem über was Verträge schließen möchten.
Auch dazu zählt,dass man unter gewissen Umständen von Verträgen zurücktreten kann,etwa weil es nicht mehr dem Willen entspricht.

Nun könnte man gemeinhin meinen dass sich hier durch die Dauer des ganzen ein Gewohnheitsrecht ergeben hat.
Aber: „In der Regel ergibt sich ein Wegerecht nicht direkt als Gewohnheitsrecht, sondern muss im Grundbuch eingetragen sein.“ (wiki)

Wenn dies nicht der Fall ist und es sich wirklich um di oben genannte Form des Wegerechtes handelt, haben Sie meiner Meinung nach das Recht ihren Vertrag aufzukündigen und auf die neue Einfahrt zu verweisen.

Allerdings möchte ich Anmerken dass ein Anwalt das immer besser beurteilen kann und eine „sicherere“ Beantwortung ist auch über Rechtsportale möglich,wo Ihnen gegen einen relativ kleinen Obolus Juristen Ihre ganz konkrete Frage beantworten :smile:
(zb. www.frag-einen-anwalt.de)
Vielleicht macht das die Sache dann nicht ganz so förmlich. Allerdings ist über sein Recht informiert zu sein nie schlecht :wink:

Ich wünsche einen schönen Sonntag

ein wegerecht wird eingeräumt, wenn es keine alternative gibt. mit der zweiten einfahrt ist das hinfällig. kündigen sie es also auf und begründen sie es mit der wertminderung, die ein grundstück dadurch erleidet.insofern ist die wegerechteinräumung nicht weiter zumutbar, wenn die nachbarn eine andere vollwertige zufahrt haben.

Hallo,
wenn es sich um ein notariell, im Grundbuch eingetragenes Wegerecht handelt, bleibt dies weiterhin bestehen, unabhängig vom neu verlegten Strassenbelag, oder irgend welcher Bequemlichkeiten.

MfG
murmeltier

Hallo,

sehr spezifisch deine Frage.

Interessant wäre zu wissen worauf dieses Wegerecht sich gründet. Mit der neuen Anfahrtsmöglichkeit entfällt ja vielleicht der „Vertragsgegenstand“ (zum An- und Abfahren). Gibt es einen notariellen Vertrag darüber, was steht im Grundbuch?

Natürlich ist es erst mal sinnvoller das Gespräch zu suchen. Geht es dem Nachbarn wirklich nur um die An/Abfahrt?

Viel Glück

LG aus Bayern

hallo petrahäu,
meine ganz private meinung zu dieser angelegenheit ist: suche das offene gespräch. setzt euch zusammen und beredet die angelegenheit, bevor es zu missverständnissen und feindschaft kommt. wichtig ist auch zu wissen, wie das wegerecht vor 50 jahren zugesichert wurde. was steht dazu im grundbuch. gibt es auflagen oder beschränkungen? was zum wegerecht im betreffenden bundesland gilt, kann nachgelesen werden. ich würde zuerst das gespräch suchen.
auf gutes gelingen und einvernehmliche regelung…

Sorry,

so speziell kann ich das nicht sagen.
Da müßte ich ordentlich googeln - aber das könnt Ihr ja auch …

Hoffe, jemand weiß Bescheid !

Grüße von
M.

es gelten nach wie vor alle schriftlichen Vereinbarungen und Gesetzesvorschriften.
MFG