Weihnachtsgeld? Ja oder Nein?

Hi,

bekomme ich es oder nicht?
Seid siebeneinhalb Jahren in der gleichen Firma. Im Arbeitsvertrag steht „Auf weitere Zuwendungen, wie Weihnachtsgeld oder sonstige, besteht kein Rechtsanspruch. Ein solcher kann auch durch wiederholte Zahlung nicht herbeigeleitet werden“. Eigentlich recht eindeutig, oder? Naja, mein Boss will sich ja auch nun davor drücken.

ABER. Angeblich habe ich auch ne Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende, jedoch ist dies durch meine Betriebszugehörigkeit hinfällig. Das bürgerliche Gesetzbuch sagt hierbei, das die Kündigungsfrist bei der Betriebszugehörigkeit nun auf 8 Wochen zum Monatsende erhöht wurde.

Was sagt das BGB im Fall der Weihnachtsgeldzahlungen? Gibt es sowas wie Gewohnheitsrecht? Muß er das Weihnachtsgeld zahlen? Gibt es ähnlich gelagerte Situationen?

mfg
Frank

Hi Frank,

das kommt auf den Tarifvertrag an - wenn’s da drinsteht ist der Punkt im Arbeitsvertrag nichtig, soweit ich weiss.

liebe Gruesse,
Astrid

Hi,

bekomme ich es oder nicht?
Seid siebeneinhalb Jahren in der gleichen Firma. Im
Arbeitsvertrag steht „Auf weitere Zuwendungen, wie
Weihnachtsgeld oder sonstige, besteht kein Rechtsanspruch. Ein
solcher kann auch durch wiederholte Zahlung nicht
herbeigeleitet werden“. Eigentlich recht eindeutig, oder?
Naja, mein Boss will sich ja auch nun davor drücken.

ABER. Angeblich habe ich auch ne Kündigungsfrist von 6 Wochen
zum Quartalsende, jedoch ist dies durch meine
Betriebszugehörigkeit hinfällig. Das bürgerliche Gesetzbuch
sagt hierbei, das die Kündigungsfrist bei der
Betriebszugehörigkeit nun auf 8 Wochen zum Monatsende erhöht
wurde.

Was sagt das BGB im Fall der Weihnachtsgeldzahlungen? Gibt es
sowas wie Gewohnheitsrecht? Muß er das Weihnachtsgeld zahlen?
Gibt es ähnlich gelagerte Situationen?

Frank.

Der Ferwilligkeitsvorbehalt im AV ist o.k.:frowning:
Es besteht - wenn es sich nicht um eine tarifliche Zahlung handelt - für den AG die Möglichkeit die Zahlung einfach einzustellen. Voraussetzung ist, daß er dies vor dem üblichen Zahlungstermin bekannt gibt. Die Zahlung dieser Sonderzuwendung ist gesetzlich nicht speziell geregelt, insofern wirst Du im BGB nichts finden. Bzgl. Küfrist hast Du prinzipiell Recht. Allerdings bitte beachten, daß bei der Betriebszugehörigkeit nur die Jahre ab Vollendung des 25. Lebensjahres zählen. Je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kü kann 6 Wochen zum Quartal übrigens länger als 2 Monate zum Monatsende (nicht 8 Wochen!) sein. Am 31. Dezember wäre bei 6 Wochen zum Quartal der erstmögliche Termin der 31.03., wobei bei 2 Monate zum Monatsende schon zum 28.02. gekündigt werden könnte. In diesem Falle gilt immer die längere Frist.

Gruß,
LeoLo

Hallo Frank,

auf der Seite http://www.verdi.de kannst Du alles über Weihnachtsgeld nachlesen.

Grüße Michael