Welches Jobcenter ist zuständig?

Hallo. Mein Sohn befindet sich seit dem 25.04.2012 in einer Adaptionseinrichtung in Berlin Buckow (nach erfolgreicher Drogentherapie, 6 Monate in Bremen).
In Berlin mußte er sich auf dem Jobcenter melden. Den Erstantrag hat er in Berlin Neuköln abgegeben. Da von dort keine Reaktion kam hat er nachgefragt, wurde dann nach Berlin Steglitz geschickt.
Dort hat er heute wieder einen Antrag mitbekommen, den er am 18.06.2012 wieder abgeben soll.
Auf Nachfrage wurde ihm gesagt, man wisse nicht ob er vom 25.4. - dato sein Geld nachgezahlt bekommt.
Da die Adaption über die Krankenkasse läuft, hat er noch Glück das er wöchentl. 45,- Essengeld bekommt, ansonsten sehe es ganz schön mau aus.
Nun meine Frage: Welches Jobcenter ist denn eigentl. nun zuständig? Ist es normal solange kein Geld zu bekommen?
Liebe Grüße Conny

Da bin ich ratlos, kenne mich in Berlin nicht aus, aber Fakt ist, erstmal rausbekommen, welches Jobcenter zuständig ist (das am Wohnsitz nächste), dann nix wie hin mit dem ausgefüllten Antrag, denn jeder Tag zählt (es zählt der Tag der Antragabgabe). Viel Erfolg

Hallo

In Berlin mußte er sich auf dem Jobcenter melden. Den Erstantrag hat er in Berlin Neuköln abgegeben.

Der Tag ist dann der Tag der Antragsstellung gewesen. Der Antrag gilt ggf. rückwirkend zum Monatsersten als gestellt - und ab da beginnt auch sein grundsätzlicher Leistungsanspruch.

Da von dort keine Reaktion kam hat er nachgefragt, wurde dann nach Berlin Steglitz geschickt.

  1. Ganz wichtig: Alles mit dem Jobcenter immer nachweislich machen ! Also Anträge ggf. schriftlich/persönlich einreichen, gegen Bestätigung der Abgabe mit Stempel und Datum, oder per Rückschein-Einschreiben hinschicken.

  2. Schau mal hier in den Ratgeber
    http://hartz.info/index.php?topic=10.0
    vor allem der Abschnitt über „Antrag auf vorläufige Bewilligung“ (muss separat gestellt werden ! Kann er immer noch machen.)

3.) Es ist nicht korrekt, was da gelaufen ist !

Dort hat er heute wieder einen Antrag mitbekommen, den er am 18.06.2012 wieder abgeben soll.Auf Nachfrage wurde ihm gesagt, man wisse nicht ob er vom 25.4. - dato sein Geld nachgezahlt bekommt.

Du musst hier unterscheiden: Der ANTRAG ist nichts anderes als seine Willenserklärung, Leistungen beanspruchen zu wollen. Ein Antrag ist an keine Form gebunden - den kann man mündlich, schriftlich, telefonisch, per Email,Fax usw. stellen (aber wie gesagt: Im eigenen Interesse sollte man das immer nachweisen können !)
Diese Willenserklärung hat dein Sohn bereits bei seinem 1.Vorsprechen in Neuköln abgegeben. Der Antrag wurde also bereits gestellt - und ab dem Zeitpunkt (bzw. rückwirkend zum Monatsersten) gilt auch sein Leistungsanspruch ! Und er hat Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid !

Das andere sind die Formulare , die er bekommt. Diese Formulare sind lediglich Arbeitshilfen für die Sachbearbeiter, um alle Daten zusammen zu haben, die sie benötigen, um den (bereits erfolgten !) Antrag bearbeiten zu können !
Also nicht Antragstellung und Formulare verwechseln !

Nun meine Frage: Welches Jobcenter ist denn eigentl. nun zuständig?

Das ist für ihn in diesem Moment erstmal noch relativ unwichtig, denn: Nach § 16 SGB I muss die möglicherweise nicht zuständige Stelle den Antrag ggf. an die zuständige Stelle weiterleiten ! Siehe hier:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/16.html
„(1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.
(2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.

Falls das JC Neuköln also nicht zuständig war, hätte es die Unterlagen also ggf. sofort an die „richtige Adresse“ weiterleiten müssen. Nix tun und den Hilfebedürftigen dann an die „richtige“ Stelle schicken, und dort dann nochmal von vorne anfangen mit dem Papierkram … das ist völlig indiskutabel. Hier sollte dein Sohn auf jeden Fall eine Beschwerde beim Dienststellenleiter Neuköln einreichen und (wichtig) parallel auch beim Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur !

http://hartz.info/index.php?topic=4623.0
Deren Einschaltung beschleunigt die Bearbeitung dann normalerweise auch recht zügig… :wink:

Ist es normal solange kein Geld zu bekommen?

Auf jeden Fall ist es nicht zulässig… siehe Ratgeber Leistungspflicht.

Allgemein wichtig:
http://hartz.info/index.php?topic=43.0

Nicht einschüchern lassen !
Alles Gute für deinen Sohn

LG

Hallo Conny,

ich kann dir nicht sagen welches Jobcenter für ihn zuständig ist, ich würde einfach mal anrufen oder hingehen und fragen, das werden die euch dann schon sagen können. Aber man muss sich darauf einstellen, dass die Bearbeitung eines Antrags auf ALG 2 mehrere Wochen dauern kann, bei uns in Kiel zur Zeit bei 6-8 Wochen, kann schneller gehen, ich würd mich aber auf Warten einstellen. Und so schnell wie möglich Kontakt zum Jobcenter aufnehmen zwecks Zuständigkeit, damit das alles nicht noch länger dauert. Noch ein Tip: Man kann auch nachdem man den Antrag gestellt hat und schon ein bisschen Zeit vergangen ist, fragen, ob die einem einen Vorschuss geben, falls es sich bei euch um einen recht einfachen Fall mit keinen/wenig Einkünften von außerhalb handelt, der Fall also leicht zu überblicken ist. Ich hoffe ich konnte euch helfen!

Hall conny-hilfe,
deine Frage kann ich leider nicht beantworten.
Ich würde die Hotline der Krankenkasse und der ARGE anrufen.
LG
Wuddel

Hallo,
daß kann ich auch nicht sagen, würde mich an einen paratätischen Wohlfahrtsverband wenden - der einen in solchen Fragen berät über einen Sozialpädagogen. Die müßten sich kümmern.

lg. gold-marie

hallo conny,
mit dieser situation kenn ich mich nicht aus,
aber es müssen bürgerbüros(rathaus) auskunft geben.
mein vorschlag: nochmals bei den institutionen
in denen dein sohn war nachfragen, oder die
kostenträger (krankenkassen, rentenversicherung)
ich hoffe für dich das alles gut geht, tut mir
leid daß ich dir nicht kongreter helfen konnte.
(VdK, oder verbraucherschutz nachfragen?)lg reinhard

Liebe Conny,
so einfach ist Deine Frage nicht zu beantworten.
Grundsätzlich gilt: es ist das Jobcenter zuständig, bei dem der gesetzliche und gewöhnlich Aufenthalt des Antragstellers ist. Also dort, wo die Person gemeldet ist und auch tatsächlich ist. Wenn diese beiden Orte abweichen ist - denke ich - das Jobcenter zuständig, bei dem derjenige gemeldet ist. Ob das jetzt bei Euch Neukölln oder Steglitz ist, weiß ich nicht.
Ich würde denken, es ist das JC wo Dein Sohn vor Beginn der Maßnahme gemeldet war.
Aber es müsste auf jeden Fall (notfalls mit Widerspruch und ggf. Klage) falls überhaupt Leistungen, dann Leistungen ab dem ersten Tag der Antragstellung geben. Es kann nicht sein, dass aufgrund fehlerhafter Beratung (Bei Antragstellung muss als erstes die Zuständigkeit geprüft werden) ein Nachteil entsteht. Also muss die Leistung ab dem 26.04. gewährt werden.
Gruß
R.

Hallo. Danke für die Rückmeldung. Also gewohnt hat er hier in Halle (bis 26.10.2011) Dann 6 Monate in Bremen umgemeldet zur Drogentherapie und jetzt in Berlin für vier Monate zur Wiedereingliederung (Adaption), danach möchte er weiterhin in Berlin wohnen bleiben.
Liebe Grüße Conny

Hallo Conny,

zuerst ist die Krankenkasse zuständig. Von dort muss er Krankengeld bekommen. Das Geld wird auf jeden Fall ab dem 25.04.2012 gezahlt. Erkennt das AA dies nicht an, müssen Sie sich vom ersten AA eine Bescheinigung für den 25.04.2012 ausstellen lassen. Welches AA zuständig ist kann ich nicht sagen, denn dies ist wohnortabhängig. Das AA lässt sich immer sehr viel Zeit bei der Bearbeitung.Am besten nicht gehen, bevor dies vollständig geklärt ist und ein Barauszahlung anfordern. Dann sollte die Bearbeitung schneller funktionieren. In jedem AA gibt es eine Rechtsabteilung, die Ihnen gern bei den nächsten Schritten weiter hilft. Einfach nur dort nachfragen.

Ich hoffe dies war eine kleine Hilfe und wünsche guten Erfolg.

Liebe Grüße Heike

Normalerweise, ist das Wohnort-Jobcenter zuständig, in diesem Fall müsste es das JC sein, das auch für Berlin Buckow zuständig ist. Hoffentlich hat er eine Abgabebestätigung von Berlin Neukölln erhalten, damit er einen Nachweis hat, falls das JC Steglitz sich querstellt. Ich denke mir, dass es nicht normal ist, solange auf sein Geld warten zu müssen, von daher liegt der Verdacht nahe, dass der erste Antrag entweder „verschütt“ gegangen ist, oder aus welchen Gründen auch immer, noch nicht bearbeitet wurde. Ich würde auf jeden Fall nachhaken und zur Not bisschen „Rabbatz“ machen.
Viel Erfolg

Hallo Conny,
leider ist es mir erst heute möglich zu antworten.
Zuerst einmal sei gesagt, dass das Datum der ersten Antragstellung auf Alg II auch das Angangsdatum des sogenannten Bewilligungszeitraumes ist. Es steht dem Jobcenter nicht zu, einen beliebigen Anfang des Beilligungszeitraumes festzulegen.
Dann ist immer das Jobcenter zuständig, in dessen Bezirk der erste und polizeilich gemeldete Wohnsitz des Kunden ist.
Die Postanschrift darf unter Nennung der Gründe von dem festen Wohnsitz abweichen.
Nein, es ist nicht normal, dass es solange kein Alg II gibt.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Viele Grüße - Ernst

Hallo,
normalerweise müßte er alles bezahlt bekommen,insofern er sich richtig gemeldet hat.Je nachdem welche ARGE für den Bezirk in dem er gemeldet ist zuständig ist.Ja bei uns dauert es auch immer ca.6Wochen bis ein Antrag bearbeitet ist.Allerdings wenn mann es dringend macht und mit den Leuten vom Amt redet kann mann vielleicht einen Vorschuß bekommen.Alle Unterlagen vorlegen.
Gruß Megara

Ich hatte schon geantwortet, oder?

hallo conny, also jedes amt arbeitet unterschiedlich schnell, aber am besten holt man sich einen termin bei seinem bearbeiter. zuständig ist normalerweise der bezirk wo er wohnt/ gemeldet ist. und rückwirkend wird nur gezahlt wenn der antrag zu diesem zeitpunkt schon gestellt, jedoch noch nicht bearbeitet wurde, sonst nicht. lg carolin

Hallo Conny,
sorry, kann ich leider nicht weiterhelfen
Grüße
Almut