Wer darf 'Gebühren' berechnen ?

hallo,

angenommen, jemand erhält von der xy gesellschaft für telefonie oder so ein mahnung. gebühren werden berechnet. müssen dann diese „gebühren“ bezahlt werden ??? gab es da nicht mal so ein urteil, dass nur Behörden etc… gebühren berechnen dürfen ??? Telekom oder andere Unternehmen dürfen keine gebühren sondern eben „Kosten“ berechnen ???

Gibt es da ein einschlägiges Urteil ???

liebe Grüße,

daniela

Hi daniela,

dazu braucht’s kein höchstinstanzliches Urteil, sondern nur den gesunden Menschenverstand: Der Begriff „Gebühr“ ist nicht geschützt und auch nirgends beschrieben. Wenn also ein Unternehmen von Mahngebühren spricht, so ist das durchaus berechtigt, weil im Sprachgebrauch nur Leistungen im positiven Sinne (das, was der Kunde haben will) mit Kosten verknüpft werden. Mahnungen kosten halt auch Geld, auch wenn der Kunde darauf gern verzichten würde.

Staat und ähnliche Organe unterscheiden zwischen Gebühren und Steuern, wobei Gebühren zweckgebunden sind, Steuern hingegen nicht. Daher auch immer wieder der Ärger über zB die Mineralölsteuer, die für alles Mögliche verwendet wird, nur nicht für den Straßen- oder gar Schienenbau.

Gruß Ralf

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr

ujk

Hallo Ralf,

der gesunde Menschenverstand täuscht aber.

Mir wurde damals auf einer Schulung zu einem neuen Auslandszahlungsprogramm deutlich erklärt, dass ich das Wort Gebühr in den Abrechungen nicht verwenden sollte.
Wenn ein Kunde damit käme - lieber gleich zurück erstatten - da man vor Gericht verlieren würde. (Ich hatte allerdings schon immer eher das Wort „Entgelt“ benutzt.)

Gebühren dürfen nur Institutionen des öffentlichen Rechts erheben.

Gruß Ivo