Wer kann mir ein Beispiel für die Berechnung von Zeitwerten der Lebensversicherungen sagen?

Ich brauch unbedingt eine Beispielrechnung, wie ich den Zeitwert einer Lebensversicherung ausrechnen kann. Laut §8 ABL: …die Auszahlung des für den Todestag berechneten Zeitwertes der Versicherung. Wie rechne ich den Zeitwert der Versicherung aus?

Dank euch schon tausendmal im voraus. Hoffe ihr könnt mir weiter helfen…

Der BGH geht offenbar - wie übrigens die meisten Kunden - davon aus, dass der Zeitwert sich aus den gezahlten Prämien unter Abzug von Kosten einschliesslich Abschlusskosten sowie Berücksichtigung von Zinsen und Risikobeiträgen berechnet. Also etwa wie die Entwicklung eines Sparkontos - man nennt dies eine sogenannte retrospektive Berechnung.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht aber eine Zeitwertberechnung vor, und die erfolgt prospektiv, also ausgehend von der zugesagten Versicherungsleistung und den noch zu zahlenden Beiträgen. Als einfaches Beispiel sei dies - ohne weitere Kosten außer Abschlusskosten und ohne Zins - erläutert. Wenn der Vertrag vorsieht, dass 20 Jahre lang jährlich 1000 EUR an Beiträgen gezahlt und am Ende 18.000 EUR ausgezahlt werden, weil - egal wie intransparent und ob überhaupt vereinbart - die ersten zwei Jahresbeiträge mit den Abschlusskosten verrechnet wurden - dann erhält der Kunde nach 2 Jahren einen Rückkaufswert - Zeitwert - von 0 EUR, obwohl er ja 2000 EUR gezahlt hat. Der BGH glaubt nun, dieser Abzug von den gezahlten 2000 EUR sei unzulässig, weil der Abzug der Abschlusskosten nicht transparent vereinbart ist.

Darauf kommt es aber gar nicht an: nach dem Gesetz berechnet sich der Rückkaufswert nämlich als Zeitwert. Und das bedeutet: von der vereinbarten Leistung in Höhe von 18.000 EUR werden die noch zu zahlenden Beiträge für 18 Jahre - ebenfalls 18.000 EUR - abgezogen, so dass als Zeitwert 0 EUR verbleiben. Diese 0 EUR sind gleichzeitig auch das sogenannte gezillmerte Deckungskapital - 2000 EUR betragen die gezillmerten Abschlusskosten.

Dass dieses Resultat letztlich durch die Verrechnung der Abschlusskosten verursacht ist, muss nach dieser gesetzeskonformen Methode der Bestimmung des Rückkaufswertes/Zeitwertes aber gar nicht erläutert werden oder sonst irgendwie vereinbart sein. Jedwede Erklärung dazu, dass Abschlusskosten verrechnet werden, hätte nur rein beschreibenden Charakter ohne unmittelbare Wirkung - sie wird für das Ergebnis nicht benötigt. Die Unwirksamkeit einer Klausel, die diesen Umstand beschreibt, ist daher völlig irrelevant; es genügt die gesetzliche Bestimmung alleine.

Klagerisiko der Versicherer
Doch was ist nun der Zeitwert eines Vertrages? Dazu ist jedenfalls auch ein Diskontierungszins zu berücksichtigen. Der Zeitwert beispielsweise eines beitragsfreien Vertrages, der in 20 Jahren eine Leistung von 100.000 EUR vorsieht, ist ja keinesfalls zum heutigen Zeitpunkt schon 100.000 EUR. Die Versicherer diskontieren hier mit dem Rechnungszins des Vertrages, also je nach Vertragsbeginn mit 4%, 3,5% , 3,25 %, 3 % oder 2,75 %. Damit hat ein beitragsfreier Vertrag, der in 20 Jahren 100.000 EUR Leistung vorsieht, einen Zeitwert von z. B. 45.639 EUR (bei 4 % Rechnungszins) oder 58.125 EUR (bei 2,75 % Rechnungszins).

Ob diese starken Unterschiede gerechtfertigt sind, hängt davon ab, ob vielleicht aus anderen Quellen - z. B. durch Überschusszins - noch ein Ausgleich erfolgt. Denn ohne jeden weiteren Überschuss sind 100.000 EUR, die in 20 Jahren gezahlt werden, heute gleich viel wert und hängen nicht etwa davon ab, mit welchem Zins der Versicherer gerechnet hat.

Finanzmathematik und Gerichtslogik
Eklatante Verstöße gegen die Denkgesetze in Urteilen können Entscheidungen vor dem Verfassungsgericht angreifbar machen, denn die Logik ist Bestandteil der verfassungsgemäßen Rechtsordnung. Insbesondere könnten Verbraucher mit sachverständiger Hilfe auch finanzmathematisch den Zeitwert nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ins Feld führen und vorrechnen, um gegebenenfalls zusätzliche Auszahlungen bei vorzeitiger Vertragskündigung zu erreichen.

Doch wenn die Versicherer gegenüber dem BGH diese gesetzlich vorgegebene Berechnungsmethode zu sehr ins Feld geführt hätten, so wäre genau die Frage der adäquaten Berechnung eines Zeitwertes aufgetaucht. Und damit wäre die eindeutig bestimmbare und in der Regel verwendete - aber im Prinzip sich gar nicht immer zweifelsfrei aus dem Gesetz ergebende - Ausgangsbasis „gezillmertes Deckungskapital“ zu hinterfragen gewesen. Dies aber könnte angesichts der derzeitigen Kapitalmarktsituation noch nachteiliger sein, wenn nämlich Versicherer bei Verträgen mit z. B. 4 % Rechnungszins den Rückkaufswert/Zeitwert nicht mehr mit 4 %, sondern mit einem Kapitalmarktzins von vielleicht demnächst nur noch 3 % oder weniger berechnen müßten.

Kontrolle ist wichtig
Soweit man dem Versicherer nicht zutraut, den Rückkaufswert richtig und transparent berechnet zu haben, kann man dessen Berechnungen durch einen unabhängigen mathematischen Sachverständigen überprüfen lassen. Dazu bedarf es zunächst keiner Klage. Aber der Versicherungskunde muss, auch bei längst abgerechneten bzw. gekündigten Verträgen, beim Versicherer eine Neuabrechnung zunächst einmal verlangen, wenn er auf sein gutes Geld nicht verzichten möchte.

www.tuerk-versicherungen.de

Ich brauch unbedingt eine Beispielrechnung, wie ich

den

Zeitwert einer Lebensversicherung ausrechnen kann.

Laut §8

ABL: …die Auszahlung des für den Todestag

berechneten

Zeitwertes der Versicherung. Wie rechne ich den

Zeitwert der

Versicherung aus?

Dank euch schon tausendmal im voraus. Hoffe ihr könnt

mir

weiter helfen…

Um das ausrechnen zu können, brauchst du ein ganzes
finanzmathematisches Studium. Selbst danach noch kann
es dir niemand genau sagen, weil in Prognosen keine
Zusagen für zukünftige Entwicklungen gemacht werden.

Zum Prinzip:
Wenn man Zeitwert sagt meint man, wieviel ist meine
Versicherung zum Tag x wert.
Jetzt hängt es vom Vertrag ab. Gibt es Garantiezusagen
für bestimmte Situationen? Das ist das einzig
Verlässliche, wovon du ausgehen kannst. Alles andere
sind hochgerechnete Erfahrungswerte aus der
Vergangenheit. Ein nicht zu unterschätzender Faktor
sind vielmehr die Abschluss- und Verwaltungskosten.
Diese betragen in der Regel zwischen 14 bis locker 20%
deiner Beiträge in der ersten Zeit. Wie hoch diese
Beträge genau sind steht, weil gesetzlich
vorgeschrieben, erst in der Police.
Jetzt gibt es aber ganz wenige Produkte (wohlgemerkt,
Fondsauswahl hat man fast überall, auch in diesen
Produkten, das also außer Acht gelassen) die dir
bereits beim ANGEBOT schon sagen, was für Kosten auf
dich zukommen. Diese betragen wenn du Glück hast auch
schon mal nur 7-8%. Das macht in der Ablaufleistung
locker ein paar(!) zigtausend Euro aus. Und von einer
weiß ich, dass sie dir nach 10 Jahren sogar die
Abschlusskosten erstatten.
Ich hoffe, ich konnte dir ein Gefühl für die
Zusammenhänge vermitteln

Da kann ich dir nicht bei helfen. Sorry.

der Zeitwert der Lebensversicherung ist der auf der Polizze unter dem Begriff Rückkaufswert angegebene Wert. Zusätzlich kommt eine Gewinnbeteiligung und eventuell Teile aus einer Bewertungsreserve dazu. Sicher ist auf jedenfall der Rückkaufswert. Wenn es sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung handelt dann ist der Zeitwert der aktuelle Depotstand.

Kannst Du meiner Meinung nach nicht selbst, bzw. die Foremlen/Faktoren sind zu komplex. Das Versicherungsunternehmen bei dem Du abgeschlossen hast kann Dir eine Übersicht mit Stichtagen schicken.

Hallo Daisy-Raisy,
der Zeitwert einer Lebensversicherung kann durch einen Außenstehenden - d. h. ohne genaue Kenntnis der sog. „Rechnungsgrundlagen“ des betreffenden Versicherungsunternehmens - nicht ermittelt werden.
Beispiele allgemeiner Art bzw. für fiktive Unternehmen lassen sich in einschlägigen Büchern zur Versicherungsmathematik finden. Da ich selbst nicht mehr berufstätig bin, kann ich aber leider auch hierzu
konkret nichts beisteuern.

Viele Grüße
Retep

Hallo,

soviel ich weiß kann diesen Zeitwert nur die
Versicherung berechnen, da die Faktoren
Abschlussgebühr, laufende Kosten und jährliche
Gewinnzuteilung zu berücksichtigen sind.
Gruß
Franjo

Ich brauch unbedingt eine Beispielrechnung, wie ich

den

Zeitwert einer Lebensversicherung ausrechnen kann.

Laut §8

ABL: …die Auszahlung des für den Todestag

berechneten

Zeitwertes der Versicherung. Wie rechne ich den

Zeitwert der

Versicherung aus?

Dank euch schon tausendmal im voraus. Hoffe ihr könnt

mir

weiter helfen…

Hallo Daisy

leider kann ich dir zu diesem Thema nicht weiter helfen.

Ich könnte mir höchstens vorstellen das es sich in diesem Fall um eine vorher festgelegte Versicherungssumme handelt.
Die Versicherungssumme entspricht i.d.R. bei Lebensversicherungen der Todesfallsumme.

Tut mir leid das ich nicht helfen kann.

Hallo,

dazu kann ich nicht viel sagen, da ich kein Versicherungsmathematiker bin. Der Zeitwert wird über versicherungsmathematische Formeln berechnet, mit denen wir als Laien nichts anfangen können. Ich denke auch, dass die Versicherungsgesellschaften diese Formeln nicht offen legen müssen. Nur gegenüber dem Aufsichtsamt. Die können dann beurteilen, ob die Zeitwertrechnung den Vorschriften entspricht.

Gruss Walter

Hallo Daisy-Raisy,

das ist leider nicht mein Spezialgebiet, da passe ich lieber.

Gruß

Alex Haid

Hier kann ich leider nicht helfen

Ich brauch unbedingt eine Beispielrechnung, wie ich den

Zeitwert einer Lebensversicherung ausrechnen kann. Laut §8
ABL: …die Auszahlung des für den Todestag berechneten
Zeitwertes der Versicherung. Wie rechne ich den Zeitwert der
Versicherung aus?

Dank euch schon tausendmal im voraus. Hoffe ihr könnt mir
weiter helfen…

mit zeitwert meinen sie wahrscheinlich den rückkaufswert. diesen kann man nur sehr sehr grob errechnen. den genauen wert, kann ihnen nur ihr versicherer sagen. dort können sie direkt anfragen.

Beim §8 geht es wohl darum, zu ermitteln, ob die versicherungsumme beim tod höher oder niedrieger ist, als der rückkaufswert/zeitwert. der höhere betrag wird dann bei tod ausgezahlt.

chris

Geh zur Verbraucherzentrale.
Kostet allerdings € 20,-

Gruß, Sabine

Hallo,

es tut mir leid, aber ich habe kein vernünftiges Beispiel, was dir bei der Berechnung des Zeitwertes deiner Versicherung helfen könnte. Dazu kenne ich weder die Rechnungsgrundlagen noch die Kostenfaktoren noch den Tarif oder die Kalkulation oder oder oder… Es gibt übrigens m.E. keine allgemeingültige Definition „Zeitwert“.
Warum möchtest du das selbst errechnen, das sollte dir deine Versicherung doch auf Nachfrage liefern können, falls du nicht sowieso aufgrund von jährlichen Standmitteilungen oder anderen Vertragsunterlagen die Größenordnung kennst.
Tut mir leid, aber leider bringen es die „anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik“ mit sich, dass nicht umsonst in Versicherungsgesellschaften Mathematiker mit einer aktuariellen Zusatzqualifikation sich mit der Kalulation eschäftigen und kaum jemand mal eben so das selbst ausrechnen kann, abgesehen davon, dass die Versicheurng kaum ihre genauen Kalkulationsgrundlagen
offenlegen wird (und auch nicht muss). Das erfolgt nur der Bafin gegenüber, die hier die entsprechende Aufsichtsfunktion wahrnimmt.

Also nochmal sorry, ich kann dir hier nicht wirklich weiterhelfen.

Thomas

Hallo!

Tut mir Leid, davon habe ich keine Ahnung!

Gruß
H.C.