Wer kennt sich aus

Hallo an alle,
Ich habe seit gestern ein Problem auf welches ich nun nicht weiß wie vorgehen könnte .
Vielleicht weiss ja jemand Rat, würde mich sehr freuen.
Ich bin zum 31.4 aus meiner alten Wohnung ausgezogen es gab einige Streitigkeiten mit dem Vermieter wir hatten dennoch versucht eine Einigung zu finden bzw habe ich oft klein bei gegeben .
Nun ist folgendes . Die Übergabe waeam 31.4 ich hatte 3 Zeugen dabei um Streit zu vermeiden.
Die Übergabe lief normal ab und der vermieter unterzeichnete mir das die Wohnung in Ordnung übergeben wurde . Wir hatten uns geeinigt meine Küche dort zu lassen um das ein Nachmieter sie übernehmen kann inkl aller Geräte. Gesamtwert ca 5000 Euro Neu Preis. Meine preisvorstellung lag bei 1000 Euro. Alles wurde schriftlich festgehalten. Nun schreibt er mir gestern aber hätte sich 4 Wochen später die Wohnung nochmal angeschaut und ich solle kommen und die Wohnung nochmal komplett teils tapezieren teils streichen tue ich das nicht behält er meine Küche. Da ich mich geweigert habe hat er nun mit einigem gedroht zb :
Einen Zaun habe ich veranlasst die tage noch dort zu holen , ich hatte ihn stehen lassen und mit ihm vereinbart schnellstmöglich abzuholen. Nun hat er mir gesagt ich darf sein Grundstück nicht mehr betreten um den Zaun wie vereinbart zu holen er lässt ihn auf meine Kosten räumen und entsorgen.
Weiteres Beispiel:
Mache ich nicht was er will geht er zudem zu meinem neuen Vermieter und erzählt ihm schlechtes über mich .
Das alles lief über WhatsApp.
Ich habe dann genug gehabt von seinen Drohungen und ihn blockiert da es immer schlimmer wurde und ca 50 Nachrichten kamen mit Beleidigungen und Drohungen.
Hat jemand eine Idee was ich nun tun könnte ? Ich brauche meine Küche um meine neue Kaution zahlen zu können dringend und darf sie nicht holen .
Ich wollte den Zaun selbst abholen diese Woche und habe jemand der ihn nimmt und hab Hausverbot ? Ich soll das entsorgen zahlen?
Darf er das alles ?
Besten Dank für eure Hilfe

Für einen Aprilscherz aber reichlich spät :smile:

Ich bin zum 31.4 aus meiner alten Wohnung ausgezogen

Wenn du das auf Whatsapp hast zur Polizei und Anzeige wegen Beleidigung stellen.

Da hier ein dicker Fehler im Datum vorliegt, solltest du den zuerst korrigieren.

Wann war die Besichtigung (sicher nicht am 31.04.17, den gibt es nämlich nicht - und zudem läge das in der Zukunft!)?
Bis wann läuft der Mietvertrag genau?
Vielleicht endet er erst am 30.04.17?

Entschuldigung 31. März

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Vielen Dank für die Antwort.
Der Mietvertrag endete zum 31. März.
Ja war ein Fehler. Tut mir leid.
Bin seit knapp 4 Wochen in meiner neuen Wohnung.

Hallo,

das Problem mit dem Datum wird sich wohl klären.

Wenn Du ein Abnahmeprotokoll mit Unterschrift des Vermieters und obendrein noch drei Zeugen hast, kann nichts mehr von Dir verlangt werdem.

Wenn er oder der Nachmieter das Geld für die Küche nicht rausrückt, geh zum Rechtsanalt. Wenn auch das schriftlich festgehalten ist, kannst Du nicht verlieren.

Lass Dich nicht erpressen!

Grüße
Carsten

Herzlichen Dank!
Ja das war ein versehen sollte 31.3 heißen.
Das Protokoll gibt es , allerdings gibt es keine Schwierigkeiten mit dem Nachmieter sondern mit dem Vermieter. Er sagt er hat nun gestern , also knapp 4 Wochen später gesehen das die Wohnung nochmal von mir teils tapeziert teils gestrichen werden soll , mache ich es nicht behält er meine Küche.
Ich habe ihm gesagt das ich die Küche holen möchte nach dem ärger ( er wollte sie dann fast geschenkt) und er sagt bevor ich nicht alles vollständig nochmals renoviere bekomme ich sie nicht wieder .
Vg

Hallo,

wenn abgesprochen war, dass er die Küche für 1000€ von dir kauft und das zudem noch schriftlich festgehalten wurde (und/oder vor den Zeugen), dann ist das ein gültiger UND gut beweisbarer Kaufvertrag. Super!
Wenn schriftlich und vor Zeugen der ordnungsgemäße Zustand der Wohnung festgehalten wurde, dann ist doch auch alles super.
Wenn ebenso beweisbar ist, dass dir der vorübergehende Verbleib und die anschließende Abholung des Zauns ermöglicht werden soll: Auch super.

Du schreibst (mit einem BRIEF!), dass du Nacharbeiten an der Wohnung unter Bezugnahme auf das Übergabeprotokoll ablehnst, dass du die Überweisung der vereinbarten Kaufsumme innerhalb von 14 Tagen auf dein Konto erwartest, dass du wie abgesprochen den Zaun abholen möchtest und einen Terminvorschlag von ihm dazu erwartest und dass du ihn bittest, keine weiteren Nachrichten über „Whatssapp“ oder andere elektronische Kommunikationsmittel an dich zu verschicken. Des Weiteren schreibst du, dass du seine über WhatsApp gemachten Aussagen als bedrohend und beleidigend auffasst und dir rechtliche Schritte vorbehältst.

Auch wenn du bedroht und beleidigt wurdest: Bleib freundlich und cool! Auf keinen Fall darfst du dich auf sein Niveau herunter begeben. Solltest du deinerseits schon „Gegen-Beleidigungen“ gemacht haben: Unschön.
Entschuldige dich dafür. „Ihre Nachrichten haben mich sehr erregt und ich habe mich daher zu einigen Aussagen huinreißen lassen, für die ich mich ausdrücklich entschuldige.“

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Herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort,
Das ist sehr nett !
Mit der Küche ist es nicht ganz so der Fall wie es verstanden wurde . Es wurde vereinbart die Küche vorerst für den nächsten Mieter stehen zu lassen der sie übernehmen könnte .
Nun aber wollte der Vermieter die Küche fast geschenkt weitergeben (er hat wohl gemerkt das es ohne Küche schwer ist zu vermieten) nachdem ich seine Preisvorstellung welche er sich nachträglich ausgedacht hat * 1000 Euro wurden Protokolliert* abgelehnt habe habe ich gesagt das ich diese Küche für diesen Preis nicht weitergebe und er mir bitte einen Termin nennen soll wann ich diese holen kann . Darauf sagte er dann das ich die Küche nicht wieder sehen werde wenn ich nicht seinen Vorstellungen entsprechend die Wohnung renoviere ( nach ordentlicher Übergabe, abgezeichnet mit in Ordnung übergeben vor bereits 4 Wochen)
Freundlich und sachlich bin ich trotzdem geblieben denn ich werde mir nicht mehr ärger machen. Und schreibe immer so das es dritte lesen können ohne schlechtes Gewissen.
Ich habe ihn nach diesen ganzen Nachrichten blockiert .

Wenn es ein Übergabeprotokoll gibt und der Vermieter dafür unterschrieben hat, dass alles in Ordnung ist, dann kann dir dabei nichts passieren und er hat keinerlei Ansprüche mehr zu diesem Zeitpunkt schon gar nicht für Mängel die bei Übergabe schon klar zu sehen waren.

Er kann nicht von dir verlangen, dass du den Zaun holst und dir im gleichen Atemzug Zutrittsverbot auf dem Grundstück erteilen. Das ist ein Widerspruch, fliegen kannst du nämlich auch nicht.

Wenn der Nachmieter oder Mieter die Küche nicht übernehmen möchte, dann hast du wohl einen Herausgabeanspruch auf deine eigene Küche.

Also Nachrichtenverlauf nicht löschen, ab zum Rechtsanwalt, im besten Fall gleich ein Fachanwalt für Mietrecht. Mit oder ohne Rechtsschutzversicherung. Denn da hättest du meiner Meinung nach Aussicht auf Erfolg. Als Mieter hat man hier einfach mehr Rechte wie als Vermieter.

Und was dein Problem bzgl. der Kaution betrifft; da könntest du deinen Vermieter auch fragen ob er eine Bürgschaft von einer Bank akzeptiert. Dann hättest du wenigstens keinen Rückstand. Und mit dem neuen Vermieter darf man da auch mit offenen Karten spielen. Dann kann dein alter Vermieter wenigstens nicht mit übler Nachrede drohen, wobei selbst das auch strafbar ist.

Wurde denn das „zunächst stehen lassen“ schriftlich oder sonstwie beweisbar vereinbart?
Der Vermieter hat mit dem Verkauf der Küche NICHTS zu tun, wenn diese vom Nachmieter gekauft werden soll.
Seine Preisvorstellung stellt ein Angebot dar, dass er dir die Küche abkaufen möchte.

Du schreibst: „Ihr Angebot, die Küche zum Preis von x Euro zu kaufen, lehne ich ab und verweise auf unsere Abmachung, dass die Küche von mir einem Nachmieter zum Kauf angeboten wird und bis zu dessen Entscheidung in der Wohnung verbleiben darf.“

Der protokollierte Preis hat keine großartige Wirkung. Es ist m.E. nur als Preiswunsch von deiner Seite aus zu verstehen. Im Prinzip ist es ein Auftrag an den Vermieter gewesen, einem Nachmieter die Küche für diesen Preis anzubieten. Er soll demnach einem Interessenten dein Verkaufangebot mitteilen. Der Verkauf würde dann zwischen dir und dem Nachmieter stattfinden.
Man hat natürlich eine sehr schlechte Verhandlungsposition. Eine gebrauchte Einbauküche lässt sich schlecht wirtschaftlich verwerten, manchmal muss man froh sein, wenn sich jemand findet, der sie einem kostenlos abbaut.
Zudem ist es blöd für dich, dass ausgerechnet dein ehemaliger Vermieter dein „Unterhändler“ sein soll.

Was steht im Mietvertrag, das ist ausschlaggebend. Muss die Wohnung nach Auszug renoviert werden. Alles was schriftlich festgehalten wurde hat bestand, der Rest ist heiße Luft. Im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage. Vor Gericht läuft es immer auf ein Kompromiss raus. Nur was schriftlich vereinbart wurde zählt. Das mit der Grundstück betreten: ich würde im über den Zeitpunkt des Kommens informieren, dann kann er dabeisein wenn er wil…

Na aber so was von falsch, dazu muss das ganze sich noch im ramen des sozialen mietrechts bewegen, nicht gegen gänige Rechtssprechung verstoßen oder gegen andere Gesetze. In Mietverträgen steht viel was nichts darin zu suchen hat und komplett ungültig ist.

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Hallo grigri1,

du hast ein sehr merkwürdiges Rechtsverständnis.

Es gibt so etwas wie Gesetze. Dort finden sich z.B. Paragrafen im Mietrecht, bei denen es wörtlich heißt „Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Regelung ist unwirksam“.

Und dann werden Mietverträge, wenn sie vorformuliert sind oder für mehrere Wohnungen benutzt werden, auch regelmäßig als AGB angesehen. Genau damit haben sich Gerichte immer wieder zu befassen, wenn es darum geht, einseitig benachteiligende Regelungen oder überraschende Klauseln in solchen Verträgen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Denn das BGB hat einige Regeln zu solchen AGB, bei deren Missachtung dann „werden nicht Vertragsbestandteil“ und „sind unwirksam“ folgt.

Deine weiterhin geäußerte Meinung, nur schriftliche Vereinbarungen seien gültig, stimmt so auch nicht. Mündliche Verträge sind möglich, mündliche Nebenabreden zu schriftlichen Verträgen auch. Dass so etwas im Zweifel immer schlecht beweisbar ist, ist hingegen klar.

Vor Gericht läuft es im Übrigen nicht immer auf einen Kompromiss hinaus. Es kommt im Gegenteil dazu recht häufig vor, dass eine Partie obsiegt. Insbesondere bei Vermietern, die auf Gutsherrenart über ihre Leibeigenen regieren wollen, dürfte recht häufig ein Urteil ganz ohne KOmpromisse gefällt werden.

Im Letzten Satz forderst du den Fragesteller auf, trotz bestehenden Verbots ein (vermutlich eingefriedetes) Grundstück zu betreten. Ich würde so etwas niemals empfehlen. Wir wollen doch nicht, dass hier jemand Hausfriedensbruch begeht!

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