Wer sucht sich einen Notar aus?

Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren wer im allgemeinen den Notar bestimmt,
der Käufer oder der Verkäufer?

Gruß
Thomas

Hi Thomas,

würde kurz sagen: Der der zahlt, wählt aus!

Gruß
Falke

Hallo Thomas,

im Grunde genommen ist das völlig egal, da Notare immer unabhängig, sprich: unparteiisch sein MÜSSEN!

Wenn der Verkäufer ein Bauträger etc. ist, ist meist ein „Hausnotar“ vorhanden, dem man auch vertrauen kann, da s.o. :wink:

Ansonsten ist es Einigungssache, bei Privatkäufen sollte man sich mit dem Verkäufer einigen. Zahlen tut ja eh meist der Käufer *g*

Letztendlich - wie schon gesagt - spielt es keine große Rolle, da Notare - im krassen Gegensatz zu Anwälten - eh beiden Parteien gerecht werden müssen!

Gruß, Ironlady

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Hallo alle,

die wichtigsten Dinge sind gesagt, außer paar Krümelchen:

Wenn das Grundstück, um das es wahrscheinlich geht, in bestimmten Teilen Badens oder Württembergs belegen ist, gibt es einen örtlich zuständigen sog. Amtsnotar, der nicht ausgewählt wird. Vorteil dieses Verfahrens: An den Amtsnotariaten werden gleichzeitig die Grundbücher geführt, das spart Korrespondenz und Zeit.

Im Vergleich zu anderen Gebührenordnungen ist diejenige für Notare in Grundstücksangelegeneiten recht präzise. Es gibt nicht wie z.B. bei StB und WP, die ja auf dem Papier auch einer Gebührenordnung unterliegen, teure und billige Notare.

Die Unterschiede liegen u.a. im Grad des „Dienstleistungsbewusstseins“, da ist der schon bezeichnete „Hausnotar“ bei Immo-Gesellschaften und Projektentwicklern gut geeignet, weil der projektbezogen schon vieles als vorgefertigtes Knopfdruckdokument da hat: Die Termine brauchen fast keine Vorbereitung, es geht schnell und einfach zur Sache.

Wichtig allerdings in diesen Fällen: Vertragstexte als Entwurf vor dem Beurkundungstermin besorgen, weil „Neutralität des Notars“ eben vor allem bedeutet: Alles, was beurkundet wird, ist Wort für Wort unter Anwesenheit der Vertragspartner verlesen worden. Das soll vermeiden, dass eine Partei der anderen was unterjubelt, aber es hört sich bei Profis an wie ein Rosenkranzgebet, das man bei einmaligem Hören auch nicht gut auffassen kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo zusammen,

jetzt muss ich mal ein wenig in die theoretische Suppe spucken. Natürlich muss ein Notar von Amts wegen neutral sein, und jeder Kollege, der etwas auf sich hält, ist dies auch. Aber auch bei Notaren gibt es Leute, die sich durchaus zumindest in einer Grauzone bewegen. Und so kommt es gerade im Zusammenhang mit von gewerblich tätigen Verkäufern gestellten Notaren durchaus nicht so ganz selten vor, dass die Verträge zwar im rechtlich zulässigen Rahmen ausgestaltet sind, aber keine Waffengleichheit bieten. Zudem weiß kaum jemand, dass es nicht zwangsweise der (unparteiische) Notar ist, der einen Vertrag formuliert, sondern dass es auch möglich ist, dass der Notar einen fremd formulierten Vertrag nur beurkundet. Und da der Notar dann an der Vertragsgestaltung selbst nicht mitwirkt, treffen ihn hier dann auch keine besonderen Pflichten. Zwar muss er bei klaren und offensichtlichen Rechtsverstößen auch in einem solchen Fall intervenieren, aber die Grenzen sind hier durchaus fließend.

Beispiel aus dieser Woche: Käufer legt mir Notarvertrag über ein Hausgrundstück vor, in dem ein Passus enthalten ist, dass der Käufer rückwirkend die Gefahr des zufälligen Untergangs und alle Verkehrssicherungspflichten für IV/03 übernimmt. Eine solche Klausel ist für den Käufer glatter Selbstmor, und wurde nach meiner Intervention dann als „Versehen“ deklariert. Im gleichen Vertrag zudem eine Klausel, dass eine momentan noch im Haus wohnende Mieterin auf einen Heimplatz warten würde und „sodann“ auszieht. Also bislang keine Kündigung, kein Aufhebungsvertrag und keinerlei Festlegung, wann das Haus damit dann tatsächlich frei wird. Auch hier, glatter Selbstmord, soetwas zu unterschreiben. Da dürfte sich mal wieder meine kleine Gebühr mehr als bezahlt gemacht haben.

Daher mein Tipp: Entweder selbst Notar aussuchen, oder wenn Verkäufer auf einem bestimmten Notar besteht, Verträge für ein paar Euro beim eigenen Anwalt überprüfen lassen. Man kann dies ohne langjährige Ausbildung und Erfahrung einfach nicht selbst (auch wenn beim Notar immer alle schön brav nicken, wenn gefragt wird, ob denn auch alles verstanden wurde). Wenn man sich anschaut, wie viele Juristen selbst im zweiten Examen nach jahrelangem Studium und zwei Jahren Referendariat noch durchfallen, ist es als Nichtfachmann keine Schande zuzugeben, dass man nicht weiß, was eine Auflassung ist, etc., und hierzu einen Fachman zu beauftragen. Das Geld ist gut angelegt, und es ist immer wieder erstaunlich, wie plötzlich Dinge verhandelbar sind, die vorher zementiert schienen, wenn ein Anwalt freundlich beim Notarskollegen anklopft :wink:

Gruß vom Wiz

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Hallo,

Daher mein Tipp: Entweder selbst Notar aussuchen, oder wenn
Verkäufer auf einem bestimmten Notar besteht, Verträge für ein
paar Euro beim eigenen Anwalt überprüfen lassen. Man kann dies
ohne langjährige Ausbildung und Erfahrung einfach nicht selbst
(auch wenn beim Notar immer alle schön brav nicken, wenn
gefragt wird, ob denn auch alles verstanden wurde). Wenn man
sich anschaut, wie viele Juristen selbst im zweiten Examen
nach jahrelangem Studium und zwei Jahren Referendariat noch
durchfallen, ist es als Nichtfachmann keine Schande zuzugeben,
dass man nicht weiß, was eine Auflassung ist, etc., und hierzu
einen Fachman zu beauftragen. Das Geld ist gut angelegt, und
es ist immer wieder erstaunlich, wie plötzlich Dinge
verhandelbar sind, die vorher zementiert schienen, wenn ein
Anwalt freundlich beim Notarskollegen anklopft :wink:

Ist es denn nocht so, daß der Anwalt eine Rechnung basiert auf den Preis des Hauses/der Immo schreiben? (nach BRAGO - w/ Haftung)
Das kostet dann gleich mehrere Zehntausende, oder (bei z.B. einem Haus im Wert von 300.000€+)? Oder würde der Jurist den Preis für die Beratung nach einem Pauschal für wenige Hunderte machen?

Danke
Gruß
Sarah

Ist es denn nocht so, daß der Anwalt eine Rechnung basiert auf
den Preis des Hauses/der Immo schreiben? (nach BRAGO - w/
Haftung)

Kann er machen, im außergerichtlichen Bereich kann man aber auch eine Honorarvereinbarung, z.B. nach Stundensatz machen.

Das kostet dann gleich mehrere Zehntausende, oder (bei z.B.
einem Haus im Wert von 300.000€+)?

Ehrlich, dann mache ich etwas falsch. Kein Wunder, dass ich nicht auf den grünen Zweig kommen ;-( Nein, jetzt mal im Ernst. Auch nach BRAGO ist die Sache gar nicht so wild. Gehen wir von deinem € 300.000,-- Haus aus, und rechen wir nach § 118 BRAGO mit den typischen 7,5/10 ab, so sind dies netto € 1716,–, wobei § 118 BRAGO sogar von 5-10/10 spricht, man also je nach Komplexität der Sache noch eine Spanne von einem Drittel dieser Gebühr nach oben oder unten hat.

Bei 7,5/10 liegen wir übrigens bei nur etwas mehr als einem halben Prozent des hier angenommenen Immobilienwerts, und wenn ich mir z.B. alleine schon den Ärger mit einem unfreiwillig übernommenen Mieter ansehe, der dazu führt, dass ich auch nur 3 Monate noch länger Miete in meiner letzten Wohnung zahlen muss, ist dieser Betrag schon wieder eingespielt.

Und wenn der Kollege vielleicht sogar 15/10 haben will, weil er für dich mit dem Verkäufer und dessen Anwalt und dem Notar verhandelt und damit Dinge klärt und dir erspart, mit denen du sonst so richtig hättest auf die Nase fliegen können, dann finde ich auch dies noch mehr als fair. Wenn ich da in meinem letzten Fall nur an die rückwirkende Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und die aktuelle Jahreszeit denke, wird mir ganz anders. Wenn sich da jetzt schon jemand so richtig auf dem nicht mehr gereinigten Fußweg am Haus langgemacht hat und in sechs Wochen, wenn er wieder aus dem Krankenhaus raus ist, zum Anwalt rennt, dann wird dies sicher teurer als jede anwaltliche Beratung vor Kauf. Und ähnliche Fallstricke gibt es massenhaft!

Gruß vom Wiz

Oder würde der Jurist
den Preis für die Beratung nach einem Pauschal für wenige
Hunderte machen?

Danke
Gruß
Sarah

Hallo !

Der Käufer natürlich! Wenn er will!

Der Verkäufer wird sich hüten, auf den Notar seiner Wahl zu bestehen.

Gruß max

Hallo,

gerade heute habe ich im Delmenhorster Kurier gelesen, dass der Notar bei einem Hausverkauf über „Grundschuldbriefe“ bei einer Bremer Bank nicht im Bilde war. Kurz zum Fall: Hausverkauf über 240.000,- Grundschuld bei 300.000,-. Gegenüber dem Notar hat der Verkäufer (ein finanzschwacher Makler) diese nicht erwähnt.
!!! Der Notar hat die lastenfreie Übertragung des Eigentums nicht überprüft !!! und nun wörtlich:
„Lehrreich für das Publikum war die Verhandlung, weil deutlich wurde, dass auch in so vertrauenserweckenden Institutionen wie Notarkanzleien gelegentlich gepfuscht wird.“ (DEL-Kurier 9.12.2003)

Den Notar selber aussuchen. Man könnte glauben, dass der Notar oben schon häufiger mit dem Verkäufer (ein Makler) zusammen gearbeitet hat und so die nötige Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Was glaubt ihr, wenn ein großes Wohngebiet von einer Wohnungsbaufirma über einen Notar abgewickelt wird, wo dann die Interessen des Notars liegen??? --> also den Notar immer selber aussuchen.

Grüße

Jens Gause

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