Liebe/-r Experte/-in,
ich bin im August 2009 in eine neue Wohnung eingezogen.
Mit Beginn der kalten Jahreszeit habe ich im Oktober das 1. Mal die Heizung angeschaltet-sie funktionierte nicht.
Die Hausverwaltung nannte mir eine Firma, mit der ich einen Termin ausmachen sollte.
Hier wurde der defekte Thermostat ausgetauscht-die Rechnung schickte die Firma an die Hausverwaltung.
Jetzt schickt die mir eine Rechnung, in der sie mir mitteilt, dass sie diese Kosten (63 Euro) fuer mich verauslagt habe und nun sozusagen zurueckfordert.
Natuerlich habe ich eine „Kleinreparaturregelung " im Mietvertrag(bis 75 Euro), die fuer " Einrichtungen und Teile der Mietsache, die seinem Zugriff unterliegen“ und auch " ohne sein Verschulden" vom Mieter zu tragen sind.
Nun habe ich, wie gesagt ( im Sommer!) die Heizung natuerlich nicht benutzt, sodass ich den Schaden erst weit nach meinem Einzug festsstellen konnte.
Muss ich trotzdem zahlen, haette ich die Heizung beim Einzug ausprobieren muessen?
Noch eine andere Frage:
Ist man bei Unterzeichnung eines Mietvertrages verpflichtet, wenn der Vermieter es wuenscht, eine Einzugsermaechtigung zu geben, oder genuegt hier nicht auch ein Dauerauftrag?
Gruesse von
John Nielsen