Wert: Mein Kampf - Adolf Hitler

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.
Bin ein geschichtsinteressierter Mensch und sammle so gut wie alles was mit Geschichte zu tun hat(alte Zeitungen, Bücher, Karten)

Jetzt aber hat mich ein Angebot erreicht wo ich überhaupt nicht weiter weiss. Mir wurde eine Originalausgabe von Hitler´s mein Kampf angeboten die auf der ersten Seite eine ORIGINAL Unterschrift (mit Tinte)von Adolf Hitler persönlich trägt. Über das Ausgabejahr hab ich leider keine INfos. Das Buch ist in einem Topzustand (Leider ist der Buchrücken leider etwas beschädigt.

Was ist so ein Ding mit original Unterschrift wert. HIstorisches Gutachten für die Echtheit liegt bei …

Bitte um schnelle Antwort …

Vielen Dank

Tach,

also ich persönlich wäre sehr vorsichtig mit dem Kauf

ich zitiere § 86 StGB:

§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel

  1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
  2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
  3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
  4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(…)

nur so als Anmerkung
Da Du ja Architekturstudent bist, kein Historiker mit einem begründeten Interesse usw usw usw könnte das Ganze nach Hinten losgehen. Nur allgemeines, privaters Interesse reicht nicht.

Aber ich bin kein Fachmann, und dieses Posting ist auch nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Ich möchte an der Stelle nur zum Ausdruck bringen, dass Du Dich erst einmal einschlägig beraten lassen solltest, bevor Du einen solchen Kauf in Erwägung ziehst (meine persönliche Meinung) denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe…

§§ 86 StGB ff

Zum Wert kann ich an der Stelle nichts sagen

Grüße

Midir

Tach Midir,

also ich persönlich wäre sehr vorsichtig mit dem Kauf

nö, mußt Du nicht.
Der Besitz und der Verkauf ist nicht verboten, das Produkt darf nur nicht beworben werden.
Mein Leibundmagenantiquar hat auch mindestens ein Exemplar im Hinterzimmer, das er auch verkaufen darf, nur in die Auslage darfs nicht. Wenn ich aber frage, ob er ein Exemplar hat, darf er es mir verkaufen.
Das kam bei einem Gespräch mit ihm heraus. Interesse hatte ich zwar schon, um mir das Machwerk mal durchzulesen, allein der Preis war mir zu hoch.

Spätestens 2015 wird sich wohl einiges ändern, denn dann laufen die Schutzrechte aus, die übrigens das Land Bayern hält und jeder darf das Werk veröffentlichen, es sei denn es gibt dann ein Lex ‚Mein Kampf‘.

Gandalf

1 Like

Hi!

Ein Bekannter von mir hat dieses Buch aus einer Erbschaft heraus nach Amerika verkauft. War auch mit echter Unterschrift. Er hat mir mal erzählt er hätte dafür 800 Dollar bekommen.

Es gibt sicher ein paar Narren die für dieses Werk richtig viel Geld hinblättern. Wenn du es mal lesen willst, kannst du auch über Google suchen, gibts zum runterladen.

Literarisch ist Mein Kampf äußerst schlecht zu bewerten, aber da sieht man wenigstens wie krank Hitler war.

Also, kaufs dir nur wenn du es sammeln willst, ansonsten, wie gesagt, zum Lesen reicht der Download völlig aus.

Und ich denk mal für das Geld, was du da hinblätterst, kannst du dir ein paar richtige Bücher kaufen!

Gruß, David

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tach Gandalf,

thx… siehste, bin ich wieder schlauer

Grüße

Midir

Hallo,

meiner unmaßgeblichen Meinung nach:

Es ist ja jetzt nicht so unwahrscheinlich und so ungewöhnlich, daß der Postkartenmaler das eine oder andere Exemplar dieses Buches signiert hätte. In fast jedem Haushalt gab es dieses Machwerk und nicht wenige Leute werden mit einem handsignierten Exemplar „beglückt“ worden sein.

Ein handschriftlicher „Thomas Mann“ in einer Erstauflage der Buddenbrooks bringt sicher mehr ein, als ein A.H.

(Etwas anders läge der Fall, wenn du ein Tagebuch von A.H. angeboten bekämst…:smile:

Gerhard

Offtopic
Hallo Gandalf,

Interesse hatte ich
zwar schon, um mir das Machwerk mal durchzulesen, allein der
Preis war mir zu hoch.

mein Rat: Tu’s lieber nicht! Du wirst dich über die verlorene Zeit ärgern, denn es gibt kaum etwas Langweiligeres. Das Niveau ist vergleichbar mit einigen der Esoterikpostings im Philosophiebrett. Bloße Erfindungen an den Haaren herbeigezogen, ein bisschen verwurschtelt usw. GRAUENHAFT!

Gruß

Bona

Hi Bona,

mein Rat: Tu’s lieber nicht!

manchmal möchte man sich ja auch was schlechtes tun, so als Selbstkasteiung :wink:
Mein Interesse ist auch mehr von der Sorte ‚Diese Lücke möchte ich füllen, auch wenn es hart wir oder weh tut‘

Gandalf

mein Rat: Tu’s lieber nicht! Du wirst dich über die verlorene
Zeit ärgern, denn es gibt kaum etwas Langweiligeres.

Stimmt, ich habe es damals mit Müh und Not bis Seite 80 geschafft.
Aber nur deswegen, weil ich es für ein Deutschreferat brauchte.
Streckenweise sind Parallelen zur „Blechtrommel“ erkennbar.

Michl

Mein Leibundmagenantiquar hat auch mindestens ein Exemplar im
Hinterzimmer, das er auch verkaufen darf, nur in die Auslage
darfs nicht.

Es gibt hierfür aber sehr strenge Ausnahmeregeln.
Ich kenne zB einen Antiquar, der darf Orden etc in die Auslage legen, ohne das HK abzudecken.
ist aber eine Seltenheit.

Hallo,

ich habe es damals mit Müh und Not bis Seite 80 geschafft.

bei der Blechtrommel anscheinend nicht …

Aber nur deswegen, weil ich es für ein Deutschreferat brauchte.

Ist diese Art der Herangehensweise schuld daran, dass deine Beiträge im Philosophiebrett das Pennälerniveau auch mit 36 oder 37 nur so ganz minimal überschreiten? Naja, immerhin sind deine Beiträge nicht völlig verrückt wie manch andere, das ist ja auch schon was …

Man bekommt hier im Forum ja häufig Zuspruch von der falschen Seite, aber daran gewöhnen werde ich mich wohl nie.

Gruß

Bona

Sorry, aber…

Beiträge im Philosophiebrett das Pennälerniveau auch mit 36
oder 37 nur so ganz minimal überschreiten?

…ich schreibe keine Beiträge im Philosophiebrett.
Da schau ich nicht mal rein!!

Da ich aber grad mal dort nachgeschaut habe, denke ich, dass du „Michl“ mit „michl“ http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… verwechselst hast.

Ich unterschreibe lediglich manchmal mit einem kleinen „m“, aber bestimmt nciht im Philosophiebrett!!!

`Nen schönen Abend noch.

Michl

Hallo,

na, dann habe ich dich eben verwechselt, aber dadurch wird dein Beitrag hier auch nicht besser.

`Nen schönen Abend noch.

Ebenso.

Gruß

Bona

dein Beitrag hier auch nicht besser.

deiner aber auch nicht!!!

Hi,

korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege,
aber das Buch „Mein Kampf“ von Adolf Hitler versteht sich doch als „Werbung“ oder Aquisa für Hitler selbst und die NSDAP.

Beides gibt es nicht mehr…also finde ich die Begründung des „propagierens“ hinfällig.

Beides gibt es nicht mehr…also finde ich die Begründung des
„propagierens“ hinfällig.

es gibt aber Folge- bzw Ersatzorganisationen, die unter StGB §86 fallen.

Hai auch,

in der letzten Zeit gab es auch eine Riesendiskussion bzgl. des Handels / des Verbreitens mit eindeutig Nazi-feindlichen Symbolen (durchgestrichenes Hakenkreuz / Gegen Nazis /…etc.) die den Leuten in allen unteren Instanzen z.T. heftige Strafen einbrachten. Erst das BVG hat kürzlich entschieden, dass diese Leute nun straffrei sind…

Dieses und das Weiterbestehen von solchen Gruppierungen (Das Wort Partei sag ich ja nicht mal) rechtfertigt nach wie vor die §§ 86 ff des StGB

Grüße

Midir

Es gibt sicher ein paar Narren die für dieses Werk richtig
viel Geld hinblättern. Wenn du es mal lesen willst, kannst du
auch über Google suchen, gibts zum runterladen.

Also, kaufs dir nur wenn du es sammeln willst, ansonsten, wie
gesagt, zum Lesen reicht der Download völlig aus.

Wo genau gibt es diesen download, habe nur kostenpflichtige davon gefunden, vor lauter suchen bin ich schon ganz verzweifelt…

MfG Sophie

Wo genau gibt es diesen download, habe nur kostenpflichtige
davon gefunden, vor lauter suchen bin ich schon ganz
verzweifelt…

MfG Sophie

http://abbc.net/historia/hitler/mkampf/pdf/ger.pdf