Hallo Elke,
als Folge verschiedener Gerichtsurteile zur beschränkten
Gültigkeit von Prepaid-Guthaben hat Vodafone wie
berichtet als erster Anbieter eine klare Linie
eingeführt: CallYa-Karten von Vodafone sind nun
unbefristet gültig. Der CallYa-Vertrag endet erst dann,
wenn er gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt für
beide Seiten (Kunde und Vodafone) einen Monat. Das kann
man auch in den CallYa-AGB nachlesen.
Deshalb wird eine Gültigkeit des Guthabens im
Kontomanager (22922) nicht mehr angesagt und bei der
Abfrage unter *100# auch nicht mehr angezeigt. Doch
unendlich gilt das Guthaben auf der Karte damit nicht in
jedem Fall, denn Vodafone behält sich vor, von sich aus
zu kündigen. Maßgeblich für eine Kündigung ist eine
längere Inaktivität der CallYa-Karte. Dann nimmt der
Netzbetreiber an, dass diese vom Kunden zukünftig nicht
mehr genutzt wird oder längst „entsorgt“ wurde.