Wie ist das mit Maßnahmen vom Jobcenter bei ALG1&2

Ich bin seit dem 2.3. arbeitslos, da ich von meinem Ausbildungsbetrieb nicht übernommen wurde. Da mein ALG1 vom Azubigehalt her natürlich nicht allzu viel beträgt (rund 280€) und meine mum seit dem 1.4. auch arbeitslos ist (und auch nur ca 320€ ALG1 bekommt), haben wir außerdem eine Bedarfsgemeinschaft angemeldet, um ergänzendes ALG2 zu bekommen. Nun sollen wir ab dem 22.4. ab 13 Uhr zu einer Maßnahme vom Jobcenter kommen.

Was mich daran stutzig macht: Wir sind beide erst seit kurzem Arbeitslos und ich denke, ich kann meine Zeit sinnvoller damit verbringen, mehr Bewerbungen zu schreiben und nach guten Firmen zu recherchieren, als da rumzusitzen und ein hundertstes Mal erklärt zu bekommen, wie ich mich bewerben muss.
Ich dachte, solche Maßnahmen seien für Langzeitarbeitslose? Keiner meiner Freunde, und die waren zum Teil länger als ein Jahr arbeitslos, musste je zu so einer Maßnahme??

Und wie ist das, ist dass dann jeden Tag ab 13 Uhr bis 17/18 uhr? Davon stand nichts in dem schreiben. Ich bin verwirrt. Warum legt man sowas auch nicht auf den Vormittag?

Es gibt unterschiedliche Arten von Maßnahmen.

Auch meine Tochter wurde zu so einer Sofortmaßnahme(wie ihr)verdonnert.

Wir dachten wie ihr… Sinnlosmaßnahme, und haben uns auch über Gegenwehr informiert.

Hingehen muß man - sonst gibt es eine Sanktion… heißt weniger Geld.

Aber: Man muß da nichts vor Ort unterschreiben.

Und da gibt es so einiges, was der Maßnahmeträger unterschrieben haben will.

Wichtig: Man darf sich nicht sofort weigern.
Aber man hat das Recht alles, was man unterschreiben soll, prüfen zu lassen.

Deshalb:„Ich möchte das erst einmal zum Prüfen lassen mitnehmen!“

Das haben die gar nicht gerne (oftmals ohne eure Unterschriften kein Geld vom JC) und üben dann Druck aus: Wir melden das dem Jobcenter und ihr werdet sanktioniert ist noch das Harmloseste.

Da muß man stur bleiben, darf sich nicht einschüchtern lassen.

Meine Tochter wurde von mehreren Leuten in die Mangel genommen- und wurde dann nach Hause geschickt, weil sie standhaft blieb.

Wir haben dann eine Stellungnahme (ans Jobcenter) geschickt und nie wieder was gehört.

Es gab also keine Sanktion…

Lies mal hier: http://www.elo-forum.org/weiterbildung-umschulung-si…

(vor allem Beitrag 34)

Zusatz: Ich hoffe, ihr habt keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben?

hallo,
leider weiß ich nicht um was für eine Maßnahme es sich handelt daher kann ich dir weder sagen ob sie täglich ist noch zu welchen Zeiten. das müsste eigentlich in den Schreiben vermerkt sein. Auf jeden Fall kann ich nur dazu raten teil zu nehmen es sei denn: Sie sind krank u. der Arzt bestätigt das in Form einer Krankschreibung. Steht in dem Schreiben man möchte mit ihnen über Maßnahmen Ihrer beruflichen Zukunft sprechen?
Dann will man nur mit ihnen reden wie es beruflich weitergehen soll. Ich rate Ihnen hin zu gehen.
Bleiben sie unentschuldigt fern kann der Regelsatz z.B.um 10% (beim 1.mal ) gekürzt werden.
by medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse , Erfahrungen sowie angelesenes Wissen das
ich hier weitergebe.

Hallo,

es gibt keine festen Regeln, zu welchem Zeitpunkt bzw. zu welcher Uhrzeit eine Maßnahme stattfinden muss. Das wird individuell vom Arbeitsvermittler festgelegt.
Für Langzeitarbeitslose gibt es ganz andere Maßnahmen als ein Bewerbungstraining.
Leider wird dir nichts anderes übrig bleiben, als an der Maßnahme teilzunehmen, sonst droht dir der Entzug bzw. die Ablehnung des ALG II.

Gruß

Hallo

Bezieher von Arbeitslosengeld, die ergänzend ALG2 erhalten, werden nicht von der Arbeitsagentur betreut, sondern vom Jobcenter. Schau’ mal hier rein bezüglich der Zumutbarkeit von Jobs + Maßnahmen bei ALG2-Bezug: http://hartz.info/index.php?topic=4593.0

Mit ALG2 aufstockende ALG1-Bezieher sollen allerdings nicht in Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (MAE/ „1-Euro-Jobs“) vermittelt werden (-> siehe Punkt A 6.1 http://hartz.info/dateien/pdf/AH-Arbeitsgelegenheite… )

und ich denke, ich kann meine Zeit sinnvoller damit verbringen

Die Frage nach der „Sinnhaftigkeit“ einer Maßnahme stellt sich im Zusammenhang mit ALG2-Bezug faktisch eher weniger. Man ist sanktionierbar und muss mit Leistungskürzungen rechnen, wenn man an einer „zumutbaren Maßnahme“ nicht teilnimmt. Und bedenke: Während der Teilnahme an einer Maßnahme zählt man nicht als „arbeitslos“ und hübscht somit die Monatsstatistik auf :wink:

Aber mal zur Info die Arbeitshilfe Eingliederungsvereinbarung: http://hartz.info/dateien/pdf/Arbeitshilfe-zur-EinV-… … z.B. Randziffern 15.1 und 15.2 (individuelles Konzept, Eingliederungsstrategie, zwingend erforderlich zunächst Profiling usw.)

Dazu auch dies: http://hartz.info/index.php?topic=726.0

LG

Hallo,

mit ALGII kenne ich mich leider nicht aus, da ich nur Kenntnisse über ALGI erworben habe.

Ich weiss aber, dass so ein Bewerbungstraining (zumindest bei der Agentur) nur einige Tage dauert. Da die Chancen auf eine Vermittlung in den ersten Monaten der A´losigkeit am höchsten sind, werden auch „Neuzugänge“ in Maßnahmen gesteckt. Oft hat man selbst einen „Tunnelblick“ und erkennt nicht, was in den Bewerbungen an Formulierungen stecken, die hinderlich sind. Ein guter Bildungsträger schaut hier mal drüber und gibt Tipps wie es besser geht und wie man sich von anderen Bewerbern hervorhebt (z.B. schon in der Einleitung).

Warum am Nachmittag…nun ja, hat wohl seine Gründe…

Alles Gute
claudia

Hallo,
ich bin keine Expertin für die Leistungsgewährung nach dem SGB II und III. Daher ist mir nicht bekannt, welche Maßnahmen im Allgemeinen angeboten werden.
Jedoch ist mir aus meinem persönlichen Umfeld bekannt, dass ein Freund nach 28 Jahren im Alter von 61 Jahren aufgrund Personalabbaus zum 01. Juni letzten Jahres arbeitslos wurde und sogleich ab dem 01.06. in eine drei-monatige Maßnahme zum Bewerbungstraining beordert wurde, obwohl er bis zur Arbeitslosigkeit selbst für Personaleinstellungen und Auszubildende zuständig war. Allerdings war eine Bewerbung während dieser Maßnahme für ihn erfolgreich.

mfg

Es handelt sich um ein sogenanntes Sofortangebot. Wennd ihr AlG II beantragt müsst ihr machen
was die wollen. So ist es nunmal.
Es heißt im § 2 SGB II nämlich: „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten (!!!) zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv(!) an allen Maßnahmen(!) zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.“

Also, „so waht“ !???
Sie es mal so: Du hast eine neuen Chef der Dir Geld gibt (ALG II) und seinen Anweisungen ist daher Folge zu leisten. Ob du das sinnvoll findest oder nicht!
Wenn du von 13 bis 17 Uhr Berbungen schreiben sollst, was beschwerst Du dich ?
Du hast kompetente Hilfe dabei und Rat. Du musst nur 4 Stunden arbeiten und nicht 8 ! Vom bewerbungenschreiben ist noch nie einer Gestorben und keiner je dümmer geworden. Und wenn du da Unterricht erhälst den Du schon kennst, hast Du doch immer noch 4 Stunden um dich von zu Hause aus zu bewerben. -
Es gibn im SGB II kein „Der andre hat aber auch nicht …müssen“, denn fast alle entscheidungen sind sog. Ermessensentscheidungen., Das heisst der Sachbearbeiter entscheidet was er für jeden einzelfall für richtig richtig hält und wägt das individuell ab. Das draf er nicht nur, das soll er sogar! Er hat hier völlig richtig entschieden, indem er euch das Sofortangebot gemacht hat. Und deine Kumpels haben halt einen faulen Sachbearbeiter erwischt!

So und nun schreib Bewerbungen, damit du bald weg vom Jobcenter bist. Dannn brauchst Du dir auch von denen nichts mehr gefallen lassen. Solange ihr aber geld vom Statt woll leider schon!

Gruß Gwen

PS: Wegen der genauen Zeiten kannst Du wohl anrufen! die Telefonnummer des Bildungsträgers steht doch auf dem Angebot drauf!

Also sorry, aber das klingt alles so, als sei ich einfach nur faul. Und das geht gar nicht. Ich hab nich umsonst Abi gemacht und meine Ausbildung ziemlich gut abgeschlossen, nur sehe ich keinen Sinn darin, 8 oder 4 oder was weiß ich wie viele Stunden durchgehend unter Überwachung Bewerbungen zu schreiben.

Ich hatte ja auch noch ein wenig recherchiert und herausgefunden, dass ich selbs tmit nem Nebenjob wohl nichts machen könnte, obwohl das in jedem Fall sinnvoller wär, als diese bekloppte Maßnahme. So oder so - diesen Ton verbitte ich mir. Lern erst mal, it deinem Gegenüber respektvoll umzugehen.

Und ein „Angebot“ ist diese Maßnahme nun wirklich nicht.

Danke für die Antwort :smile: Ich hab beim Arbeitsamt mal sone Vereinbarung unterschrieben, aber die Maßnahme kommt ja vom Jobcenter. ich frag mich momentan auch, ob es nicht sinnvoller wär, auf das ALG2 zu verzichten und stattdessen nen Nebenjob einzugehen. Davon hätte ich ja denke ich mehr?

Danke für deinen Erfahrungsbericht jedenfalls, das mit dem Prüfen werde ich mir merken!

Das mit dem ergänzenden ALG2 hab ich auch schon vom Arbeitsamt gehört, aber da ich bisher noch keinen Bescheid vom Jobcenter hatte, ob und wenn ja wie viel ich von denen bekomm, dachte ich, dass zunächst noch das Arbeitsamt zuständig ist. oh man, das ist alles so verwirrend.

Danje jedenfalls für die vielen Links :smile:

Der Witz ist ja, ich bin Mediengestalter und da sollte die Bewerbung dann auf jeden Fall herausstechen; was meine auch tut. Man wird in meiner Branche auch oft schon im Stellenangebot geduzt usw., von daher gehe ich sogar davon aus, dass den „Hanseln“ da meine Bewerbung zu unkonventionell sein wird. :confused: nur ein paar Tage wäre natürlich toll und völlig ablehen will ich die Hilfe natürlich nicht, vielleicht haben die entgegen meiner Erwartungen ja doch noch ne gute Idee. Jedoch steht in dem Schreiben, dass das 4 Wochen dauert und danach individuell auf bis zu 8 Wochen aufgestockt wird. ich frag mich, was man mit 4 Wochen lang täglich beibringen will, wenn es nur um Bewerbungen geht?

Nebenjob wäre sicher eine Alternative, allerdings müßtet ihr beide was finden.
Ihr könntet dann auch Wohngeld beantragen.

Die Dauer ist eher ungewöhnlich. Offenbar ist das nicht nur reines Bewerbungstraining.

Als Mediengestalter ist man da sicher unfordert. Denen ist aber auch klar, dass ein Handwerker eine andere Bewerbung schreiben muss, als jemand mit kreativem Beruf.

Vielleicht einfach nochmal mit der Beratungskraft des Jobcenters sprechen, ob das Ganze denn Sinn macht.

Hallo,

ich weiß natürlich nicht, um was für eine Maßnahme es sich handelt und ob sie sinnvoll ist. Das müsste Ihnen eigentlich der zuständige Arbeitsvermittler erklären. Es kann ja sein, dass es dabei genau darum geht, nach geeigneten Stellen zu suchen und sich darauf zu bewerben. Am besten fragen Sie nochmals Ihren Sachbearbeiter. Sollten Sie aber bereits diesbezüglich eine Eingleiderungsvereinbarung unterzeichnet haben, müssten Sie ohnehin teilnehmen; es sei denn, der Vermittler stimmt einer Nichtteilnahme zu.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Leider weiß ich nicht, wer hier mein Ansprechpartner ist. Ich hatte selber noch gar keinen Kontakt zum Jobcenter, das ist auch einer der Gründe, warum mich das so stutzig macht.
Das Wochenende steht ja nun vor der Tür und so werde ich da am Montag natürlich mal hingehen, in der Hoffnung, dass es nicht nur reine Zeitverschwendung ist :frowning:

Ich habe übrigens die Broschüre zu dem Ganzen wieder gefunden - es heißt „Förderund des beruflichen (Neu-)Einstiegs für Neuantragsteller“. Als Ablauf heißt es:
„Woche 1: Erstellung eines persönlichen Kompetenzprofils
Woche 2-3:Fachliche Trainingsmodule nach Bedarf, begleitende Vermittlungsberatung
Woche 4: Vermittlungsberatung, vereinzelte Trainingsmodule
Woche 5-8: Einzeltermine nach Vereinbarung, individuelle Nachbetreuung“

Ich kann mit zb nicht vorstellen, was an der Erstellung eines Kompetenzprofils eine Woche dauert, ebenso weiß nich nicht, was für Trainingsmodule ich machen soll, wenn ich frisch aus der Ausbildung komme. Klar, man kann immer was lernen, aber das klingt für mich alles eher so, als wär das eben sinnvoll für diejenigen, die schon eine Weile nicht mehr gearbeitet haben.

Ich kann leider nicht weiterhelfen, da alle Maßnahmen anders ablaufen. Allerdings sind solche Maßnahmen nicht nur für Langzeitarbeitslose.

GLG

Das macht sicher Sinn, einfach mal beim Jobcenter nachfragen, ob dieser Kurs etwas bringt.

Die Kurse sind natürlich sowohl für Berufsanfänger als auch für AN mit längerer Berufspraxis, daher treffen nicht alle Module auf jeden zu.

Offensichtlich ist die Maßnahme kein reines Bewerbertraining, da ja auch lt. den Modulen Unterstützung bei der Stellensuche stattfinden soll. Evtl. werden die Bewerbungen auch finanziell unterstützt. Einfach nachfragen.