Wie kann man Hunde fern halten?

Hallo allerseits,

vorab die Bemerkung, dass ich absolut nicht gegen Hunde oder andere Haustiere habe. Ich liebe Tiere.
Jetzt das Aber: Wenn Herrschen seinen Hund auf die Wiese vor meiner Tür machen läßt, und dies auf meine Anfrage nach Reinigung gemäß der Stadtordnung mit der gnadenlos intelligenten Bemerkung abwinkt, andere machen es ja auch nicht weg, dann überlege ich, ob es nicht etwas gibt, das Hunde von meiner Wiese fern hält. Richtig wäre ja, Herrchen fern zu halten, aber das schaffe ich nicht. Für Katzen gibt es sowas, aber ich kenne die Wirkung auf Hunde nicht. Erst recht weiß ich nicht, ob sowas Hunden schadet. Also Schaden soll niemand nehmen, nur Hundchen soll keine Lust haben, vor meine Tür zu defäkieren.
Was meint Ihr?

bye
Micha

Hallo Micha,

vor kurzem hatten wir hier schon mal die gleiche Frage.

Trotzdem:

Erzähle dem Hundehalter freunlich, dass Du Probleme, vermtl. mit Ratten hast und deshalb Köder ausgelegt hast.
Dann streust Du an den betroffenen Stellen, z.B. Kalk, groben Kies oder irgendetwas auffälliges, aber BITTE KEIN Rattengift.

Ich denke, Herrchen wird sich etwas einfallen lassen.

Ich bin selbst Hundehalter und habe für diese „Kollegen“ kein Verständnis!

Ein schönes Osterfest!

Gruß Volker

Auch hilfreich: Pfeffer
das ist für den Hund unangenehm, aber nicht schädlich, er bleibt der Wiese fern

Hallo
Vorsicht mit einer «Giftdrohung». Es ist sehr heikel
damit zu drohen, denn Ausbringen von Ratten- oder
Mäusegiften auf offenen Flächen ist, je nach Bundesland
oder Kanton (CH), verboten. Zu Recht meine ich, denn die
Gefahr für Kinder, Haustiere oder Wildtiere ist zu gross.

>Auch hilfreich: Pfeffer
>das ist für den Hund unangenehm, aber nicht schädlich, er
>bleibt der Wiese fern

Kann man, zB in Gärten oder auf kleinen Flächen versuchen,
trockenes Wetter abwarten und roten Pfeffer verwenden.
Auch Dog-Stop (Tierhandlung) kann wirken

Aber eigentlich gibt es sicher ein Gesetz (in dem nicht
gerade unterregulierten D) das mindestens während der
Vegetationsperiode (CH von ca. März - ca. August je nach
Kanton) ein Betreten des wachsenden Grases untersagt, sicher
eine Verkotung unter Strafe stellt.
Fragen Sie bei Ihrer Kommunalverwaltung nach und sagen Sie
dem Fehlbaren höflich aber bestimmt, dass das nicht geht.
Bei wirklich Uneinsichtigen und Unbelehrbaren
erstatten Sie Anzeige.
Solche Hundehalter schaden uns andern, indem sie Leinenzwang
und (für Hundehalter und Hunde)andere Schikanen provozieren.
Mit tierfreundlichen Grüssen
Marc für http://www.dbi.ch/Tierinformation/ Schweiz

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Hallo Marc,

ich habe nicht vorgeschlagen Gift auszulegen, da sind wir uns einig, das ist zu gefährlich, aber, wenn ein Verdacht besteht, dass (liebe Tiere verzeiht mir) Ungeziefer ein Grundstück heimsucht, bin ich doch sogar verpflichtet, etwas zu unternehmen.
Entsprechend geschützte Köder sind erlaubt, wenn der Hundehalter, dann z.B. Kalk, Kreide o.ä. als Gift interpretiert, hm???
Es soll ja auch nicht gesagt werden „Ich vergifte Deinen Hund“.

Aber eigentlich gibt es sicher ein Gesetz (in dem nicht
gerade unterregulierten D) das mindestens während der
Vegetationsperiode (CH von ca. März - ca. August je nach
Kanton) ein Betreten des wachsenden Grases untersagt, sicher
eine Verkotung unter Strafe stellt.
Fragen Sie bei Ihrer Kommunalverwaltung nach und sagen Sie
dem Fehlbaren höflich aber bestimmt, dass das nicht geht.
Bei wirklich Uneinsichtigen und Unbelehrbaren
erstatten Sie Anzeige.
Solche Hundehalter schaden uns andern, indem sie Leinenzwang
und (für Hundehalter und Hunde)andere Schikanen provozieren.

Die Anzeige wird kaum Erfolg haben, es gibt Leute, die wollen keine Rücksicht nehmen, außer auf sich!

Jetzt kann man, aber da wandern wir eigentlich schon in das Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, ob die Andeutung, dass Gift ausgelegt wurde, die Vortäuschung einer Straftat ist.

Ein schönes Osterfest!

Gruß Volker

Hallo Micha,

vor kurzem hatten wir hier schon mal die gleiche Frage.

Trotzdem:

Erzähle dem Hundehalter freunlich, dass Du Probleme, vermtl.
mit Ratten hast und deshalb Köder ausgelegt hast.
Dann streust Du an den betroffenen Stellen, z.B. Kalk, groben
Kies oder irgendetwas auffälliges, aber BITTE KEIN Rattengift.

Hallo,

Risiko: der Hundehalter (wahrscheinlich ist er ja kein besonders netter Mensch) erstattet Anzeige wegen des Auslegens von Gift, da das verboten ist. Ein ausreichender Anfangsverdacht ist selbstverständlich durch die eigene Aussage gegeben. Ich möchte der ermittelnden Behörde nicht erklären müssen, dass ich gelogen und nur Scheingift ausgelegt habe, und ich bin mir auch nicht sicher, ob man damit ungeschoren davonkommt.

Gruss Reinhard

Hallo Reinhard,

vermutlich ist das eine schöne Aufgabe für Jurastudenten.
Hm, also der Hausbesitzer H hat ja kein Gift ausgelegt und auf Grund Deines Rates tatsächlich welches und GESICHERT Gift (zum Vorzeigen) ausgelegt, dann hat er nicht gelogen!

Dass ich hier in diesem Konstrukt alles ausreize weiss ich, aber was machen Leute, die Aktien kaufen und Gewinne machen, da sie Leute entlassen? Die reizen auch die Gesetze aus!

Ich halte mein Konstrukt für wesentlich angemessener!

Ein schönes Osterfest!

Gruß Volker

Hallo Marc,

Aber eigentlich gibt es sicher ein Gesetz (in dem nicht
gerade unterregulierten D) das mindestens während der
Vegetationsperiode (CH von ca. März - ca. August je nach
Kanton) ein Betreten des wachsenden Grases untersagt, sicher
eine Verkotung unter Strafe stellt.

Das hat zwar jetzt nicht mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber muß mal schnell fragen: Heißt das etwa das ich in der Schweiz von März bis August nicht auf eine Wiese darf???
Schöne Ostern, Gruß Timon

Das hat zwar jetzt nicht mit dem eigentlichen Thema zu tun,
aber muß mal schnell fragen: Heißt das etwa das ich in der
Schweiz von März bis August nicht auf eine Wiese darf???
Schöne Ostern, Gruß Timon

Hallo Timon,

ob CH oder nicht, das ist eigentlich keine Gesetzesfrage - jede Wiese gehört jemandem, und der kann beanspruchen, dass niemand sein Eigentum betritt. Auch wenn ein Bauer keinen Zaun darum zieht, ist das noch keine Erlaubnis zum Betreten. Ausserdem herrscht die Meinung, dass auf eine solche Wiese zwar Schafskot und Kuhfladen gehören, Hundekot aber extrem gefährlich ist. Egal ob das stimmt oder nicht, wenn der Bauer sagt, das dulde ich auf meiner Wiese nicht, dann ist das so und Punkt. Jedenfalls in kapitalistischen Ländern, und das sind inzwischen ja fast alle.

Auch „öffentliche“ Wiesen gehören jemand, meistens der Gemeinde, und die kann entscheiden, ob man darauf herumlaufen darf oder nicht.

Hasen und Rehe halten sich an solche Grundsätze zwar nicht, dafür können sie bei Zuwiderhandlung erschossen werden.

Gruss Reinhard

Geht leider nicht, sind zu viele
Hallo Volker und alle anderen,

Erzähle dem Hundehalter freunlich, dass Du Probleme, vermtl.
mit Ratten hast und deshalb Köder ausgelegt hast.

Geht leider nicht, es sind zu viele und mit völlig unbekannte Hundehalter. Drauf angesprochen bekomme ich ausschließelich dumme Antworten a la: „Willst’ mich anmachen?“. Jetzt, wo das erste Grün kommen will, sieht man die verbrannten Stellen im Gras und überhaupt ist die „Wiese“ eine reine Bollerlandschaft. Die Klumpen liegen in der Zahl etwa 40 (teilweise zerfallen, teilweise zertreten) auf einer Wiese von 4 x 10 m. Der Rest der Wiese, besonders der Streifen eine Leinenlänge vom Gehweg weg, ist einfach braun, totes Gras. Ich habe schon beim Ordnungsamt um Hilfe gebeten, aber die wollen Namen und Anschrift des Verursachers. Dabei bräuchten sie nur am Morgen 10 Minuten dazustehen, die Herrchen stehen an am „Klo“.
Das ist leider nicht übertrieben. Ich bin glücklicherweise gerade im Umzug (auch deswegen), aber ich bleibe im Ort und sehe daher die Gefahr mitwandern. Deshalb meine Frage zur Selbsthilfe.

bye
Micha