Wie krankenversichern?

Hallo Ihr,

wer kennt sich da aus?
Meine Tochter, 21, bei mir gemeldet, wohnt aber nicht mehr bei mir hat vor kurzem ihren Job gekündigt.
Sie fängt im Sebtember eine Ausbildung an und ist jetzt nicht mehr krankenversichert.
Muss sie sich arbeitssuchend melden um wieder versicher zu sein oder kann sie in der übergangszeit wieder bei mir familienversicher sein?
Wer kennt sich da aus?

Vielen Dank schon mal :smile:)))

Das kann man weder pauschal noch grundsätzlich erklären.
Erst einmal soviel: Dem Gesetzgeber sind grundsätzlich private Entscheidungen völlig egal. Da es aber eine
KV- Pflicht gibt, sollte das auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden.
Ich würde auf alle Fälle erst einmal Zum Amt gehen und nachfragen.
Siehe als Beispiel auch:
http://www.gloistein-partner.de/sozialversicherungsr…

Grüße

Hallo Ahimsa 175,

zuerst einmal, in Deutschland gibt es die Krankenversicherungspflicht, deine Tochter darf also nicht ohne Krankenversicherung sein. Sie sollte sich also schnellstmöglich an eine gesetzliche Krankenversicherung wenden, da eventuell nicht gezahlte Beiträge nachgezahlt werden müssen.
Für die Familienversicherung muss sie nur im Inland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, es ist also egal, ob sie nur bei dir gemeldet ist aber nicht bei dir wohnt.
Kinder sind bis zum 23. Lebensjahr familienversichert, wenn sie nicht erwerbstätig sind, das trifft auf deine Tochter zu.
Ich gehe also fest davon aus, dass deine Tochter wieder familienversichert sein kann und dann ab September wieder pflichtversichert ist.
Am Besten wendest du dich schnellstmöglich an deine Krankenkasse, denn die müsste deine Tochter dann als Familienmitglied aufnehmen.
Deine Krankenkasse kann dir dann auch abschließend sagen, ob sie familienversichert ist oder sich doch „freiwillig“ versichern muss.

Schöne Grüße von guai

Agentur für Arbeit aufsuchen und AlG beantragen. MfG

Hallo,

bitte die Familienversicherung direkt anfragen.

Gruß N.

Wenn sie kein eigenes Geld verdient (z.B. selbstständig) kann sie bis zum 23. bei Dir familienversichert sein. Es gibt auch noch die Möglichkeit bei Uni das bis zum 25. zu verlängern. siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Aber. Die Regeln ändern sich laufend. Das ist mein Wissensstand von vor ca. 2 Jahren. Also einfach Deine Krankenkasse anrufen und direkt klären.

Hallo,

Hallo Ihr,

wer kennt sich da aus?
Meine Tochter, 21, bei mir gemeldet, wohnt aber nicht mehr bei
mir hat vor kurzem ihren Job gekündigt.

Hier stellt sich die Frage: hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld und ist darüber krankenversichert ?

Dies muss sie dann bei der Bundesagentur für Arbeit klären.

Sie fängt im Sebtember eine Ausbildung an und ist jetzt nicht
mehr krankenversichert.

Ist es wirklich so ?
siehe oben!

Muss sie sich arbeitssuchend melden um wieder versicher zu
sein oder kann sie in der übergangszeit wieder bei mir
familienversicher sein?

Dis kann man in dieser Situation nicht pauschal beantworten.
Erst bei der Bundesagentur für Arbeit klären und auch Kontakt zu der GKV aufnehmen.

Auf jeden Fall muss sie durchgängig krankenversichert sein, da wir in Deutschland eine Krankenversicherungs-Pflicht haben.

Wer kennt sich da aus?

Vielen Dank schon mal :smile:)))

Gruß Merger

Hallo Ahimsa,

Deine Tochter war ja bereits gesetzlich Pflichtversichert. Sie soll bei Ihrer bisherigen GKV anrufen. Die sagen ihr genau was nun zu tun ist.

Viele Grüße die-verbraucherberatung.de

Hallo,

seit einiger Zeit besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Daher müsste Ihre Tochter aktuell versichert sein.
Grundsätzlich könnte sich Ihre Tochter auch in einer Zweitausbildung Familien-versichern.
Aktuell kommt es darauf an, wie sie die Zeit bis September beruflich, bzw. finanziell überbrücken will.

Viele Grüße
Finanzarbeiter

Hallo Ahimsa,

leider kann ich bei dieser Frage nicht weiterhelfen. Ich habe den Schwerpunkt Krankenversicherung nicht gelernt.

Grüße
Sandra

Hallo,
wenn Ihre Tochter eine Ausbildung beginnt muß sie sich selbst versichern und zwar bei einer gesetzlichen Krankenversicherung( DAK, BKK Pfalz etc. ) Der Arbeitgeber muß sich darum kümmern. Ich vermute mal, es ist alles schon geschehen.
Gruß Lutz