Wie lange darf eine Maßnahme von der ARGE dauern?

Hallo, mein Mann ist seit April 2011 in einer Maßnahme von der ARGE im Mai war er dann 2 Tage Arbeiten danach direkt wieder in diese Maßnahme. Sie sollte bis 01.8. laufen. Nun ist sie wieder verlängert und geht erstmal bis 1.2.2012. Gibt es eine höchstdauer von so einer Maßnahme??? wenn sie bis zum 1.2. nächstes Jahr geht, war das ja fast ein ganzes Jahr.
Oder können die das immer wieder verlängern???

Hallo,
also die Maßnahme von der Arge dauert in der Regel 10 Monate, also kommt es hin mit anfang Feb. 2012.
Da dieses Jahr und nächstes nun einige Sparmaßnahmen durchgeführt werden, kann ich Dir nicht sagen, wie oft verlängert werden kann.
Ist auch alles im ermessen des Vermittlers.

LG Angie1009

Hallo,

ich kann dir keine 100 % Antwort geben. Aber:

  • um was für eine Maßnahme handelt es sich denn???
  • warum war er 2 Tage arbeiten???
  • warum geht er nicht arbeiten???

Es gibt Maßnahmen, die sich immer wieder verlängern bis jemand in Arbeit ist! Generell geht Arbeit vor, da der Antrieb sich selbst zu helfen, selbst zu Geld zu kommen, vorrangig gilt.

Also kann dein Mann eine Arbeitsstelle nachweisen, kann er NORMALERWEISE eine einfache Bildungs-/Bewerbungsmaßnahme abbrechen.

MfG
MelliC

Hallo,
das kann ich nicht genau sagen?
Tut mir leid
lg. gold-marie

Hallo, also ich denke die können verlängern wie sie wollen, da es nur eine Maßnahme ist ( ich denke das sie zur wiedereingliederung dient9 solange wie dein mann keine arbeit findet wird er wohl bei dermaßnahme bleiben müssen, das einzigste was wirklich zählt ist eine richtige arbeitsaufnahme, dann kann man ja aus jeder maßnahme wieder raus

Hallo Bärchen 79!
Das liegt an der ARGE, oder jetzt Jobcenter, es gibt Menschen, Sie bekommen eine Maßnahme nach der Anderen, es gibt aber Menschen,Sie bekommen keine. Z.B.,Ich habe in den sechs Jahren,keine Einzige Maßnahme,oder Schulung bekommen. Aber normaler Weise, eine Maßnahme, sollte nur sechs Monate dauern, um so Andere Menschen, auch einen kleinen Zusatzverdienst zu gewährleisten.
Mit freundlichen Gruß

Scholz Lothar

Hallo, nach meinen Wiesensstand dauert so eine Maßnahme höchstens 11 Monate. Ist bei dieser Maßnahme ein Arbeitsvertrag abgeschlossen worden zwischen Ihren Mann und den Maßnahmeträger? Ist das eine vollzeitmaßnahme? Wenn beides ja dann dauert die Maßnahme auf jeden Fall unter 1 Jahr, denn wenn sie genau 1 Jahr oder länger dauert hätte ihr Mann Anspruch auf ALG I !Theoretisch gesehen.

HAllo Bärchen,

sorry das ist nicht mein Beritt. Aber es findet sich sicher jemand, der weiterhelfen kann. Sorry

Frank

Hi bärchen_79,

mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt.

Hört sich an, als wenn Dein Mann nicht in der Maßnahme sein will. Warum nicht, ist er nicht froh?

Wenn er raus will kann er sie immer beenden. Das geht ganz einfach. mehr dazu ggf. persönlich oder über neutrale Mails. Google mich unter z. B. „Würselen, DOWAS, Pühringer“.

Liebe Grüße,
W. Pühringer

Ich gehe davon aus, dass es sich nicht um eine Fortbildungsmaßnahme handelt, sondern um eine sogenannte Arbeitsgelegenheitsmaßnahme mit Mehraufwandsentschädigung AGH M („1 € Job - Maßnahme“).

Die Arbeitsgelegenheiten haben als Zielsetzung, den Betroffenen an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen und somit keine Dauerbeschäftigung zu sein. Die individuelle Zuweisung ist im Regelfall auf 3 bis 12 Monate befristet (meines Wissens unterschiedlich von Jobcenter zu Jobcenter). Eine Verlängerung oder wiederholte Teilnahme ist möglich, wenn dies erforderlich ist.

hallo bärchen,

es ist leider so, dass man als hartzIV-empfänger dauerhaft als arbeitssklave für 1 euro die stunde zur verfügung stehen muss. auch wenn eine massnahme gerade erst zu ende ist, kann man gleich wieder erneut zu frondiensten herangezogen werden. billiger kommen die doch nicht zu arbeitskräften - wehren kann man sich dagegen nicht. einziges mittel dagegen: krank schreiben lassen.

gruß,
hansemann

Hab leider da kein Wissen !

Hallo,

wenn eine Maßnahme der ARGE, wie hier durch eine Arbeitsaufnahme, unterbrochen wird, kann die Maßnahme durch aus verlängert werden. Dies kann auch bis zu einem Jahr Gesamtdauer der Maßnahme sein.

VG
flottebiene110

Duerfen die,solange es sich nicht um dieselbe Massnahme handelt/Sorry:frowning:

Hallo bärchen_79,
zum ersten erst mal ein Entschuldigung für die Wartezeit. zum Zweiten muss ich leider passen. Hartz IV ist nicht mein Fall, da kenne ich mich so gut wie gar nicht aus. Sorry. und viel Glück

Hallo, bei mir hat eine Maßnahme 6 Monate gedauert. Mehr kann ich dir leider nicht sagen.
LG, Ralf

Nach Paragraph 16 SGB II in Verbindung mit Paragraph 46 SGB III maximal 8 Wochen.
Davon 4 Wochen bei einem Arbeitgeber.

Bei einem 1 Euro Job sieht es anders aus

Da kann ich leider nix zu sagen.
MfG