Wie lange gilt die gesetzliche gewaehrleistung beim fliesenlegen

wie lange gilt die gesetzliche gewaehrleistung beim fliesenlegen, ich denke, das unsere fliesenleger am pfuschen ist, er hat auf eine elektrische fussboden heizung neviliermasse gelgt die schon beim trocknen risse bildete und sich teilweise abhob. auf mein nachfragen hiess es, ist nicht so schlimm, werde es ausbessern. nun hat er eine entkopplungsmatte druebergelegt, auch nicht so toll. sollte ich vielleicht den lieben herrn einen vertrag unterschreiebn lassen, das er fuer evtl. schaeden zu haften hat, wenn ja, was soll ich dort rein schreiben. er moechte in 2 tagen mit den fliesen beginnen, davor hab ich ein wenig bammel. ueber eure hilfe wuerde ich mich freuen

Das kann man pauschal nicht sagen. Einfach mal bei der Handwerkskammer anrufen, die helfen Ihnen gern weiter.
Die Neviliermasse ist wahrscheinlich zu schnell getrocknet, dadurch die Risse. Abheben sollte diese sich auf keinen Fall. Vor dem Fliesenlegen beanstanden. Der Untergrund muß Einwandfrei sein!

die ausgleichmasse gehörte in jedem fall unter die elektrische fußbodenheizung. diese wird dann mit fliesenflexkleber abgespachtelt und 24 std später kann normal im dünnbett verfahren die fliesen verlegt werden. die entkopplungsmatte ist hier nicht die dümmste entscheidung, aber eine persönliche zusage vom pfusch.diese entkopplungsmatte dient aber nur zum ausgleich von horizontalen bewegungen im bauwerk. ob sie auch dienlich ist um thermische (temperaturbedingte) beanspruchungen aufzufangen bezweifele ich mal ganz stark,zumal die lage der ausgleichmasse jetzt schon reißt.ich weiß hier nicht welche entkopplung dieser fliesenleger gewählt hat. ist die matte rot war es ditra, ist die matte blau war es watec. schritt 1: die firma von der die entkopplungsmatte ist anrufen,sich verbinden lassen mit der technik und denen das problem schildern. aber genauso eindeutig wie in ihrem schreiben hier.
schritt 2: aufsetztn eines schreibens mit dem betreff:
anmeldung von Bedenken nach VOB/B § 4 Abs.3.
in diesem schreiben genau die dinge so aufführen wie in dieser anfrage.dann dieses schreiben vom fliesenleger noch besser von seoinem chef unterschreiben lassen. Schritt 3: digitalkamera rausholen und jede phase des geschehens aufnehmen.
Schritt 4: 20% vom geamtkostenfaktor brutto erst einmal einbaahalten.
Schritt 5 ist eine persönliche empfehlung. trennen sie sich unverzüglich von dem handwerker und suchen sie sich einen neuen. jederzeit möglich in ihrem fall hat er ihr vertrauen mißbraucht. er gibt ohne worte seinen pfusch zu indem er mit der entkopplung arbeitet. mal eine frage, wer soll eigentlich diese mehrkosten tragen,etwa sie aus dankbarkeit. so nun zum letzten. die gesetzliche sowie auch die haftung laut vob beträgt mitlerweile 5 Jahre. bei versteckten mängeln wie es in ihrem falle bei vertigstellung wäre sind es ich weiß es nicht genau aber so um die 20-25 jahre. aber das ist enorm shwer zu beweisen. bitte gehen sie schritt für schritt nach und dann wird das auch.handwerklich nicht, aber rechtlich. bei weiteren fragen stehe ich ihnen gern zur verfügung unter der E-Mail adresse: [email protected]
ich hoffe geholfen haben zu können und verbleibe mit freundlichem gruß thomasmeist.

Hallo.

also nach meinem wissen, bin auch selbständig, gilt die gewährleistung 5 jahre. nur unter besonderen umständen, kann diese länger dauern. aber nür bei öffentlichen bauten.
ich bin mir jetzt aber nicht sicher, ob eine gewährleitung vorher vertraglich festgehalten werden muß

das der ausgleich reißt bzw sich stellen ablösen, kann passieren.gerade auf diesen matten (fußbodenheizung)
die risse sind nicht so tragisch, ABER die losen stellen müssen entfernt werden und dann mit kleber ausspachteln…hoffe doch, dass nicht der ganze boden locker ist.
das er dann eine entkopplungsmatte drüber legt ist doch völlig ok.
von diesen matten bin ich obsoluter fan. kosten zwar etwas mehr aber haben viele gute eigenschafften.
die entkopplungsmatten nähmen alle spannungen im untergrund auf. gerade bei der fußbodenheizung entstehen welche.( warm-ausdehnung)

aber sie haben geschrieben, das er die matte nicht so toll verlegt hat! warum?

wenn sie aber der meinung sind, dass etwas nicht fachgerecht ausgeübt worden ist:

  1. fotos machen
  2. bedenken anmelden.-schriftlich.
    da schreiben sie eben rein:" dass sie mit der ausführung nicht rufrieden sind und bedenken anmelden.
    außerdem könnte die nicht fachgerechte ausführung zur vollständigen zerstörung führen"
    dies lassen sie dann 2x einmal für sich und einmal für die firma. aber von der firma unterschreiben lassen. WICHTIG es MUSS! drin stehen, dass sie darauf hinweisen, dass die nicht fachgerechte ausführung zur vollständigen zerstörung führen kann!!! dann tragen sie im falle keine kosten!!!

ps. mich würde aber trotzdem gerne interessieren, was sie gegen entkopplungsmatten haben!?!
Mfg

Danke fuer die Hilfe, es sieht so aus: Der Handwerker hat mir eine Visitenkarte in die Hand gedrueckt dort steht , das er Maurer, Polier ist und Fliesen verlegt… gut. Ich hatte Ihn gefagt ob er eine Betriebshaftpflicht besitzt, dieses verneinte er, es waer ihm zu teuer, aber ich soll keine Bedenken haben da es ja die gesetzliche Gewaehrleistung gibt. Bei der Neviliermasse hatte ich schon mündliche Bedenken ausgesprochen, sowie Fotos von den Rissen erstellt. Die Entkopplungsmatte habe ich besorgt diese ist gelb, ich wollte halt auf der sicheren Seite sein. Diese hat er nun verlegt, aber seeehr wellig, deshab habe ich bedenken, das die Fliesen gerade werden. Ich hoffe, das er auch an die mind. 5 Jahre gebunden ist, soll ich das vielleicht auch in meinem Schreiben auffuehren?

Mit freundlichen Gruessen
Oliver

Danke fuer die Hilfe, es sieht so aus: Der Handwerker hat mir eine Visitenkarte in die Hand gedrueckt dort steht , das er Maurer, Polier ist und Fliesen verlegt… gut. Ich hatte Ihn gefagt ob er eine Betriebshaftpflicht besitzt, dieses verneinte er, es waer ihm zu teuer, aber ich soll keine Bedenken haben da es ja die gesetzliche Gewaehrleistung gibt. Bei der Neviliermasse hatte ich schon mündliche Bedenken ausgesprochen, sowie Fotos von den Rissen erstellt. Die Entkopplungsmatte habe ich besorgt diese ist gelb, ich wollte halt auf der sicheren Seite sein. Diese hat er nun verlegt, aber seeehr wellig, deshab habe ich bedenken, das die Fliesen gerade werden. Ich hoffe, das er auch an die mind. 5 Jahre gebunden ist, soll ich das vielleicht auch in meinem Schreiben auffuehren?

Mit freundlichen Gruessen
Oliver.

Als Fliesenleger gebe ich hier keinen Rat

also fakt ist, wenn die matte wellig ist, liegt sie nicht vollflächig im kleber und ich frage mich, wie er auf welligem untergrund die fliesen verlegen will???

gewährleistung hat nichts mit der betriebshaftpflicht zu tun.
für mängel haftet eine betriebshaftpflicht nicht.nur wenn bei der ausübung ein schaden entstanden ist. wie z.b.rohrbruch usw.
also für mängel haftet der ausführende selber.
aber wie gesagt, ich bin der meinung, dass bei auftragserteilung auch irgendwo die gewährleistungsfrist schriftlich festgehalten werden muß.
aber sein wir mal ehrlich. sie sehen ja jetzt schon,dass was nicht stimmt. spätestens nach dem befliesen legen sie eine wasserwaage drauf.
sollte er die mängel da schon nicht abstellen, gibt´s kein geld.
und beim nächsten mal lieber gleich zum fachmann. seit es keine meisterpflicht mehr gibt, denkt jeder der mal ein video im baumarkt gesehen hat, dass er fliesenleger ist

MfG

hallo ogis111.

die gewährleistungfrist liegt bei 5 Jahren für einen Fachbetrieb

  • dein fliesenleger hätte nur mit flexkleber arbeiten sollen und nicht mit ausgleich
    -am besten wäre es du machst ein foto von der entkopplungsmatte
    -diese matte löst die probleme mit dem gerissenen ausgleich, könnte aber die wärmeabstrahlung behindern
    -sollte die heizleistung nicht erreicht werden oder fugen bzw. fliesen reissen sofort eine mängelanzeige stellen
    -irgendetwas schriftlich vereinbaren, wie fachgerechtes verlegen oder so wird dir wohl kaum jemand unterschreiben
    -du kannst versuchen dir bestätigen zu lassen das eine entkopplungsmatte verlegt wurde um risse zu überbrücken
    aber wie gesagt ob das unterschrieben wird???

hallo oliver,
ich kann von hier nicht beurteilen ob diese entkopplungsmatte nun geklebt oder lose verlegt wird,es gibt nämlich beide varianten. wichtig ist in jedem falle das die matte zu jeder wand hin mind 8mm luft haben muß.1cm wäre noch besser. dann gehen beim belegen durch das eigengewicht der fliesen auch die wellen weg,aber nur bei einer lose verlegten entkopplung.bei der verklebten entkopplung funktioniert das nicht und die matte muß wieder rausgerissen werden.zu beachten ist aber auch das bei der lose verlegten matte die nun wellen hat, die wellen durch das eigengewicht der fliese weggehen, aber somit auch der abstand von mind:8mm verloren geht da die matte ohne wellen automatisch länger wird. also je nach anzahl und stärke der wellen muß der wandabstand im vorfeld vergrößert werden,sonst ist der fliesenbelag nacher über die entkopplung eingespannt und lößt sich wieder,meißt zuerst in der raummitte da dort die größten kräfte herschen. Mache also auch zur sicherheit für dich fotos von der verlegten matte und deren wandabstände. am besten lege einen zollstock von der wand zur matte und mache ein paar fotos wo die mm zu erkennen sind und auch die wellen.
mal eine frage:: hat dein handwerker bei dem einbringen der ausgleichsmasse wenigstens rand-dämmstreifen gesetzt? oder hat er die ausgleichsmasse bis vor die wände laufen lassen.den verdacht habe ich nämlich.sollte das der fall sein könnt ihr aufbauen was ihr wollt,es geht nicht.sobald du dann die fußbodenheizung anwirfst, geht der boden allmälig hoch weil er eingespannt ist über die ausgleichsmasse.durch die wärme der fußbodenheizung entsteht eine thermische beanspruchung des darauf aufgebauten materiales,egal ob ausgleichsmasse entkopplungsmatte oder fliese. das material dehnt sich aus und wenn es da zu keinen platz hat,durch abstände zu den wänden hin, sprengt es dir nach und nach den boden hoch.ich hoffe für dich das dein fliesenleger Randstreifen gesetzt hat,ansonsten alles raus, oder irgendwie sehen das ihr die ausgleichsmasse im randbereich wegbekommt.(8mm).in deinem schreiben solltest du inn jedem fall noch die 5 Jahre gewährleistung nach VOB sowie nach BGB ansprechen. aber daran ist jeder handwerker gebunden,selbst der schwarzarbeiter. ist nur schade das der fliesenleger keine betriebshaftpflicht hat, denn gewähleistung für fünf jahre heißt das der handwerker in dieser zeit für seinen pfusch aufzukommen hat,auch finanziell. und das material müßte ja im schlimmsten falle auch ersetzt werden. von was??? innerhalb dieser fünf jahre müssen sie dem handwerker dreimal schriftlich die gelegenheit zum nachbessern oder ausbessern geben. damit verlängern sich die fünf jahre wieder mit jedem ihrer anschreiben, das wird ein fass ohne boden und sie sind letztendlich der dumme. und das bei dem geld was sie da reinstecken.ich wäre da sehr vorsichtig. mit freundlichen grüssen thomas.
stehe selbstverständlich bei weiteren fragen gern zur verfügung. in welcher region leben sie. ich in der region kassel. wäre auch bereit gegen ein gewisses benzingeld 50km fahrt in kauf zu nehmen um vor ort ein besseres bild zu bekommen. oder schicken sie doch an mein genanntes gmx-postfach ein paar bilder.
viel glück thomas

Hallo,

tut mir leid wenn ich spät dran bin,
niviliermasse kann bei wärme risse bilden muss aber in sich stabil
sein, keine hohl räume, wenn er was darüber klebt muss der
untergrund stabil sein sonst bringt es wenig.

Bezüglich vertrag, weiss ich nicht.

Lg
Ayhan

Hallo lieber ogis111,

leider komme ich erst heute dazu, meine mails anzusehen und so eben auch die antwort erst jetzt.

Das hört sich alles nicht allzu sauber an, was der gute mensch da gemacht hat. risee deuten darauf hin, dass die ausgleichsmasse auf einen trockenen boden gekommen ist, der ihr dasganze wasser entzogen hat. der boden hätte hier vorgenässt, bzw. die nivelliermasse dünnflüssiger angerührt werden müssen. ist die masse in getrocknetem zustand jetzt absolut hart wie beton oder lässt sie sich ggf. mir einem spachtel abkratzen? bei letzterem besteht die gefahr, daß sich nach jahren, bedingt durch die thermische belastung der verbund von fliese und unterboden auflösen kann.
eine entkopplungsmatte kann hier bedingt helfen, da die thermischen spannungen in einer art pufferzone auslaufen, absorbiert werden.
wenn mit dem fliesenleger ein richtiger vertrag besteht, gilt hier die VOB. ( siehe z.b.:wikipedia)

hier gilt meines erachtens eine gewährleistung von 5 jahren innerhalb derer aufgetretene mängel zu beseitigen sind. detaillierte angaben dazu würden den rahmen sprengen. hilfe könne sie ggf. je nach bundesland auch über bauamt und stadtverwaltung bekommen.

ich bitte meine verspätete mial zu entschuldigen und hoffe, trotzdem ein wenig weitergeholfen zu haben.

Mattes

Hallo ogis111, sorry für die urlaubsbedingt späte Antwort.
Es gibt 2 Möglichkeiten eine Gewährleistungsfrist zu vereinbaren, zum einen gemäß VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) 2 Jahre, oder gem. BGB, 4 Jahre.
Ohne Vertrag gilt eigentlich immer die VOB, gesetzliche Frist für Bauleistungen, aber für versteckte Mängel (also im diesen Fall z. B. Lösen der Fliesen erst in ein paar Jahren, ein bei der Abnahme nicht zu sehender Mangel) haftet die Firma 30 Jahre.

Ist er eine angemeldete Firma?..Dann haftet er 5 jahre für Pfusch
Sie können ihm aber auch den Auftrag entziehen und einen anderen Fliesenleger beauftragen.
Die Fliesenlegerinnung hat Gutachter für solche Probleme.

Viel Glück

Holger

eine entkopplungsmatte ist schon mal gut und dann dürfte auch nichts mehr passieren, verträge sind immer gut und ratsam.
arbeitet der gute Herr denn offiziell oder als Nachbarschaftshilfe? Handwerker sind Vertrausenssache denn was nützt eine Garantie wenn es den Handwerker dann nicht mehr gibt?
Gruß, R.Seidel
www.bau.seidel.de.vu

ist, er hat auf eine elektrische fussboden heizung
neviliermasse gelgt die schon beim trocknen risse bildete und
sich teilweise abhob. auf mein nachfragen hiess es, ist nicht
so schlimm, werde es ausbessern. nun hat er eine
entkopplungsmatte druebergelegt, auch nicht so toll. sollte
lassen, das er fuer evtl. schaeden zu haften hat, wenn ja, was

Hallo, der Beitrag ist zwar schon ein Jahr alt, möchte aber trotzdem meinen Senf dazu geben.

Gewährleistung ist 5 Jahre.Ist die VOB nirgends im Angebot/Auftragsbestätigung erwähnt, geht das ganze Automatisch nach BGB (4 Jahre Gewährleistung).

Ich persönlich nivelliere auch über elektrische Fussboden Heizungen ohne Probleme. Eine Entkopplungsmatte verhindert zwar das übertragen der Risse im Fliesenbelag, aber nimmt enorm an Heizleistung weg und gehört an dieser Stelle auf keinen Fall hin.

Auf sogenannte versteckte Mängel haftet man 30 Jahre.
Wenn das mit der Entkopplungsmatte nirgends schriftlich steckt, könnte man daraus einen verstekcten Mangel stricken.

MFG

Hallo, der Beitrag ist zwar schon ein Jahr alt, möchte aber trotzdem meinen Senf dazu geben.

Gewährleistung ist 5 Jahre.Ist die VOB nirgends im Angebot/Auftragsbestätigung erwähnt, geht das ganze Automatisch nach BGB (4 Jahre Gewährleistung).

Ich persönlich nivelliere auch über elektrische Fussboden Heizungen ohne Probleme. Eine Entkopplungsmatte verhindert zwar das übertragen der Risse im Fliesenbelag, aber nimmt enorm an Heizleistung weg und gehört an dieser Stelle auf keinen Fall hin.

Auf sogenannte versteckte Mängel haftet man 30 Jahre.
Wenn das mit der Entkopplungsmatte nirgends schriftlich steckt, könnte man daraus einen verstekcten Mangel stricken.

MFG