Wie lange Provisionen aus Storno zurückzahlen?

Wenn man schon seit ca. 13 Jahren Provisionen aus BAV-Storno zurückzahlt: Was kann man tun, um dort rauszukommen? Für den Zeitraum, um den es geht, war sogar eine „Rückversicherung“ vorhanden, deren Kosten man selbst tragen musste - angeblich zahlte die nicht (Antwort der Versicherung auf meine damalige Anfrage). Später sagte man, die hätte gezahlt, wenn man nicht zahlungsfähig gewesen wäre. Das war der Fall und das wusste die Versicherung (war damals arbeitslos / schwanger / später in Kindererziehungszeit). Einen Vertrag von dieser Rückversicherung war nicht vorhanden (nur die Buchung des Betrages). Obwohl längst beim „Arbeitgeber“ raus, wurde noch bei der Firma, um die es geht, vorgesprochen (im Auftrag der Versich.), um die neuen Mitarbeiter gegen die alten (gekündigten) in die BAV eintragen zu lassen. Mehr war nicht möglich und die Versicherung hat sich danach auch nicht gekümmert. Ist alles im Sande verlaufen, (2 Jahre später war besagte Firma dann auch pleite, das aber nur am Rande.) Muss nun noch gezahlt werden, bis man ins Gras beißt? Welche saubere Lösung gibt es, wenn Zahlung nicht mehr möglich ist? Wer kann weiterhelfen?

Hallo,

Wenn man schon seit ca. 13 Jahren Provisionen aus BAV-Storno
zurückzahlt

eigentlich verstehe ich diesen Beitrag nicht. Wenn man eine Provision zurückzahlen muss ist die Höhe doch wohl bekannt.
Wenn man schon 13 Jahre zahlt, reden wir doch wohl über eine Ratenzahlungsvereinbarung. Es sollte bekannt sein, wie lange diese läuft.

Da es sich hier offensichtlich um eine erhebliche Summe handelt, frage ich mich auch, wie die Provision seinerzeit verprasst wurde, so dass eine Rückzahlung nicht möglich war.

Gruß
tycoon

Hallo,
sorry aber das ganze ist ein wenig wirr. Um wen geht es denn? Einen ehemaligen Vermittler?

Dann hat der eine Provisionsvereinbarung in der etwas über das Provisionsstorno drin steht. Danach wird gehandelt. Sofern der Vertrag nicht gesetzeswidrig war gilt: Pacta sunt servanda.

Andreas

Wenn man schon 13 Jahre zahlt, reden wir doch wohl über eine
Ratenzahlungsvereinbarung. Es sollte bekannt sein, wie lange
diese läuft.

Da es sich hier offensichtlich um eine erhebliche Summe
handelt, frage ich mich auch, wie die Provision seinerzeit
verprasst wurde, so dass eine Rückzahlung nicht möglich war.

Ratenzahlungsvereinbarung im üblichen Sinne gibt es nicht, wurde mündlich festgelegt. Und von verprasst kann man auch nicht reden, weil dummerweise jemandem bei der Existenzgründung geholfen wurde, der leider nicht zurückgezahlt hat - zu holen war nichts mehr wegen Insolvenz. Also bitte Vorsicht mit Behauptungen! Aber danke trotzdem für die Antwort!

sorry aber das ganze ist ein wenig wirr. Um wen geht es denn?
Einen ehemaligen Vermittler?

Ja, es geht um einen ehemaligen Vermittler. Verträge waren noch im Stornohaftungszeitraum, aber eigentlich abgesichert (bei Ausscheiden) über einen Rückversicherer, der dafür auch ordentlich abkassiert hat (vom Vermittler). Eine Stornoreserve wurde einbehalten, war aber in dieser Höhe nicht vorhanden.

Hallo,
so ein langer Stornohaftungszeitraum? Oder fällt die Provision an sich ratierlich an und wurde nur in einer Einmalauszahlung vorgestreckt?
Das Thema „Rückversicherer“ verstehe ich noch gar nicht. Was für eine Art „Versicherung“ (Wer versichert was gegen was für einen Fall?) denn sein?
OK, Stornoreserven können einbehalten werden, was wohl auch passiert ist (dann aber wieder: Stornoreserve und"Rückversicherung", also doppelt???)
Mir immer noch nicht ganz klar.
Andreas

Hallo zurück,
Stornoreserve wurde einbehalten, war aber relativ niedrig, Prov wurde ausgezahlt in mehreren Raten, als Abschlußprov., Bestandsprov. mit Staffelzuschlag usw.
Für den gesamten „Umsatz“ (1995) gab es einen „Rückversicherer“, der einen Betrag X (Wie ein Versicherungsbeitrag) bekommen hat, für eben diese „Umsatzsumme“. Der hätte zahlen müssen für den Fall, dass Vermittler raus war, aber nicht zahlungsfähig, wenn eine dieser Versicherungen nach dem Ausscheiden des V. noch ins Storno geht. Also quasi doppelte Absicherung (Stornores. wurde ja auch einbehalten, reichte aber nicht). Der Betrag X für den Rückversicherer wurde natürlich auch vom Vermittler bezahlt bzw. einbehalten und das war nicht wenig!
Gruß Missy