Wie misst Polizei Geschwindigkeitsübertretung?

Hallo Experten!

Wann können einen die Polizisten bei überhöhter Geschwindigkeit in einer Baustelle drankriegen (100 in einer 60er Zone)? Bloße Augenzeugenschaft (Tacho-Vergleich) reicht schon aus oder müssen bestimmte, genauere Messinstrumente und 'ne Kamera zum Einsatz kommen?

Danke!
MS

Hallo MS.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten für Polizei und Ordnungsbehörden Geschwindigkeiten zu messen. Gebräuchliche Systeme sind Laser- oder Radarmessungen. Hier gibt es mobile oder festangebrachte Modelle.
Jedoch ist auch eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren möglich. Hier fährt die Polizei dem verdächtigen Fahrzeug einfach mit gleichbleibenden Abstand nach und liest die Geschwindigkeit bei sich auf dem Tacho ab. Dabei ist es wichtig um welche Bauart es sich bei dem Tacho der Beamten handelt. Ist der Tacho ein „geeichtes Model“ oder ein herkömmlicher Tacho ab Werk. Dann danach richtet sich der Toleranzwert, der noch zu dem abgelesenen Ergebnis abgezogen wird.
Bei einer von dem Tachometer des Polizeifahrzeugs abgelesen Höchstgeschwindigkeit verlangt die Rechtsprechung grundsätzlich einen Höchstabstand zwischen dem Polizeifahrzeug und dem verfolgten Fahrzeug von 100 Metern und eine Mindestmessstrecke von 500 Metern. Feste Messpunkte sind bei dieser Messmethode nicht erforderlich. Für etwaige Messungenauigkeiten, auch im Hinblick auf die Abstandsschätzung, sowie für die fehlende Eichung des Tachometers des Polizeifahrzeugs genügt der hier berücksichtigte Toleranzwert von 20%.

LG,…

Hallo MS,

Geschwindigkeitsmessung ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber meines Wissens nach reicht eine Augenzeugenschaft aus.
Allerdings gibt es dazu für das Messen durch Hinterherfahren Rahmenbedingungen: So weit ich weiß Messstrecke mindestens 300 m bei gleichbleibenden Abstand, Abzug einer Toleranz (bei ungeeichtem Tacho mind. 20 % des gemessenen Wertes, bei geeichtem Tacho des Messfahrzeugs 10 % oder darunter).
Das ergibt bei gemessenen 100 km/h eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 80 km/h = 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung bei zulässigen 60 km/h.
In der Regel findet die Geschwindigkeitsmessung aber mit technischen Hilfsmitteln statt und dann ist die abzuziehende Toleranz geringer.
Die Angaben zu den Zahlenwerten sind ohne Gewähr, entsprechen aber meinem Kenntnisstand.

mfg Carsten

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  1. der Augenschein.
    Das gibt’s aber nur im verkehrsberuhigten Bereich (…sie fuhren sichtbar schneller als Schrittgeschwindigkeit…)
    Kommt in deinem Fall wohl nicht in Frage.

  2. Lasermessung
    Hier wird die Geschwindigkeit mit der sog. Laserpistole gemessen. Es gibt in der Regel keine Bilder oder Videos (inzwischen sind Geräte auf dem Markt, die das können). Das gemessene Fahrzeug wird sofort angehalten und der Fahrer bekommt seinen Tatvorwurf (also die Höhe der Überschreitung) vor Ort genannt. (Wäre theoretisch in deinem Beispiel möglich, wird aber meist im Ort verwendet).

  3. das Fotografieren
    Es gibt verschiedene Geräte. Das Prinzip ist immer gleich. Die Geschwindigkeit wird gemessen. Ist das Auto zu schnell, wird ein Foto gemacht. Die Verwarnung wird dann dem Halter des Fahrzeuges per Post zugeschickt.

  4. Hinterher (oder davor her) fahren mit Videofahrzeug
    Ein ziviler Pkw der Polizei mit geeichtem Tacho und Videotechnik an Bord verfolgt die Verkehrssünder und zeichnet den Verstoß auf. Der Betroffene wird dann unmittelbar angehalten und bekommt den Verstoß vor Ort gezeigt und genannt.

  5. Hinterherfahren mit normalen Polizeifahrzeugen ohne geeichten Tacho.
    Das geht prinzipiell auch. Ist aber eher selten. der Unterschied zu den anderen Messungen liegt in der Toleranz. Die ist dabei ziemlich groß (die genaue Zahl kann ich dir nicht mal sagen. Aber es ist so viel, dass sich das Verfahren nur bei sehr gravierenden Überschreitungen lohnt, 100 bei 60 wäre da aber im Bereich des Möglichen. Es wird dann aber so viel abgezogen, das du dabei mit einem niedrigen Verwarngeld davon kämst.) Auch hier muss das Fahrzeug nach der Messung direkt angehalten und dem Fahrer der Tatvorwurf gemacht werden.

Die generelle Toleranz bei allen anderen Messungen beträgt bis 100 km/h 3km/h vom gemessenen Wert.
Ab 100 km/h sind es 3%, die abgezogen werden.

Für das Baustellenbeispiel kommen Videofahrzeug oder „Blitzer“ in Frage.
Die Blitzer müssen übrigens nicht unbedingt blitzen. Bei gutem Licht kommen manche Geräte auch ohne den berühmten roten Blitz aus.
Und, Blitzgeräte werden nicht nur von der Polizei verwendet. Diese Möglichkeit der Messung ist auch bei Städten und Landratsämtern sehr verbreitet. Innerorts sind die meisten Blitzer von den zivilen Behörden. Die Polizei nutzt diese Technik eigentlich nur auf Autobahnen und Landstraßen.

Grundsätzlich gilt, alle verwendeten Gräte müssen regelmäßig zur Eichung (außer Nr. 1 u. 5). Es gibt für jedes Gerät eine Eichurkunde und einer Historie mit allen Überprüfungen, Reparaturen, Defekten). Diese Unterlagen können im Falle einer Gerichtsverhandlung vom Anwalt, aber auch vom Richter angefordert und eingesehen werden. Außerdem müssen die Bediener eine Schulung absolviert haben und einen entsprechenden Nachweis darüber besitzen. Auch der kann vor Gericht angefordert u dann eingesehen werden (natürlich nicht bei Nr 1 u. 5).
Für die Messungen mit Laserpistole und „Blitzer“ werden vor Ort Messprotokolle gefertigt, die bestimmte Daten und Arbeitsschritte dokumentieren müssen. Auch hier, du ahnst es bestimmt, gibt es vor Gericht die entsprechende Einsicht (Für einen Anwalt auch schon vorher.)

Ich hoffe, das reicht. Wenn nicht, dann nochmal genau fragen, welche Methode dich interessiert.

Hallo,

das bloße sehen dieser owi reicht aus. Es werden eben nur unterschiedliche toleranzabzüge bei der geschwindigkeit abgezogen; ein bloßes sehen während man neben der baustelle steht ist ja viel ungenauer als beispielsweise eine lasermessung…

Dann kommt die ungewißheit, wie das gericht entscheiden wird/würde. Hier kann alles passieren -von „der polbeamte hat immer recht“ bis hin zu „diese messung war ungültig wegen …wasauchimmer“.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Liebgruß

Karsti

Hallo,

normal misst die Polizei mittels Lichtschranke (plus Foto) oder Laserpistole (ohne Foto). Geschwindigkeit schätzten gibt’s in Österreich, nicht bei uns.
Das Hinterher-Fahren kann auch gelten, bei ordentlicher Überschreitung und genügend langer Strecke, die der Streifenwagen hinterher gefahren ist.

Gruß
Gerald

Hallo Experten!

Wann können einen die Polizisten bei überhöhter
Geschwindigkeit in einer Baustelle drankriegen (100 in einer
60er Zone)? Bloße Augenzeugenschaft (Tacho-Vergleich) reicht
schon aus oder müssen bestimmte, genauere Messinstrumente und
'ne Kamera zum Einsatz kommen?

Guten Abend,
die Polizei kann mehrere Verfahren zur Geschwindigkeitsmessung einsetzen: das Lasermessverfahren, das Funkmessverfahren, Radar, Hinterherfahren, notfalls schätzen.

Welches Verfahren in Ihrem Fall angewandt wurde, weiß ich natürlich nicht. Beim Lasermessverfahren werden Sie von vorne mittels einer Laserkamera anvisiert, der Beamte liest die Geschwindigkeit im Display der Kamera ab.
Beim Funkmessverfahren stehen mehrere Beamte abseits der Fahrbahn und messen Sie beim Durchfahren einer bestimmten Strecke mittels dreier Stoppuhren. Anhand einer Tabelle kann dann die Geschwindigkeit bestimmt werden.
Beim Hinterherfahren muss das Polizeifahrzeug eine gewisse Strecke im gleichbleibenden Abstand hinter Ihnen gefahren sein.
Erklärungen zum Radar erspare ich mir.
Bei allen Messverfahren werden Toleranzwerte zu Ihren Gunsten abgezogen.
Im Einzelfall kann auch eine Schätzuung erfolgen. Dann wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen und dem Richter obliegt die freie Beweisführung, ob er die Umstände als Beweis anerkennt oder nicht.
Aber falls Sie eine Anzeige bekommen haben, steht das drin, wie Sie gemessen wurden.

Mit freundlichen Grüßen, W.G.