Wie regelt sich die garantie bei austauschgeräten?

person a hat sich am 4.6.2005 ein lcd-tv gekauft. wie lang ist die gesetzliche garantie?
im märz 2006 wies das gerät einen anzeigedefekt aus. der vom der herstellerfirma vorbeigeschickte monteur sagte, dass nur ein geräteaustausch abhilfe verschaffen kann. nach langem warten kam am 23.4.2006 das austauschgerät. person a stellte an diesem gerät keinen defekt fest, erkannte jedoch das es sich nie und nimmer um ein neugerät handelte.(abgezogene aufkleber auf der rückseite)
ein anruf bei der hotline ergab, dass der lcd nicht nagelneu ist, sondern ein gebrauchsgerät, was nur wenige wochen alt sei.
nun ist person a verunsichert, da er glaubte ein neues gerät zu erhalten. desweiteren wurde ihm gesagt, das auf dem austauschgerät keine neue garantie gegeben wird, sondern die restgarantie des defekten gerätes weiterläufe.

sind diese auskünfte korrekt?

vielen dank
zella

Hallo Zella,

also ganz laienhaft und aus dem Bauch heraus:

Ich wär’ ziemlich stinkig, wenn ich als Ersatz für ein nicht funktionierendes Neugerät nun ein Gebrauchtdingens angedreht bekäme.

Da stimmt dann ja schon der Preis nicht mehr. Ich würde das Gebrauchtgerät nur als Übergangslösung akzeptieren, bis das andere repariert oder ersetzt wird.

Gruß!

Horst

Hallo,

person a hat sich am 4.6.2005 ein lcd-tv gekauft. wie lang ist
die gesetzliche garantie?

Es gibt keine gesetzliche Garantie. Siehe FAQ:1152.

im märz 2006 wies das gerät einen anzeigedefekt aus.

Also mehr als 6Monate nach dem Kauf. Daß der Fehler beim Kauf bereits vorgelegen hat, kannst Du wahrscheinlich nicht beweisen, von daher nützt Dir die Sachmangelhaftung gar nichts. Die bezieht sich nämlich ausschließlich auf Mängel, die bereits beim Kauf vorlagen.

Evt. hast Du eine Garantie vom Hersteller. Das steht dann in den mitgegebenen Garantiebestimmungen. Und da findest Du auch, was bei einem Defekt passiert und wie lange die Garantie gilt. Auch, ob ein Gebrauchtgerät als Austausch geliefert werden kann (wäre nicht unüblich).
Daß die Garantiezeit nicht verlängert wird, ist ebenfalls üblich. Auch das müsstest Du in den Garantiebestimmungen finden.

Gruß
loderunner (ianal)

Hi

Hab auch mal ne Frage dazu.
Wenn ein Hersteller eine Garantie vergibt auf eine bestimmte Funktion oder Bauteil für 2 Jahre und das geht kaputt und wird bei einer Reparatur durch ein neues Bauteil ausgetauscht. Geht die Garantie auf dieses Teil wieder bei 2 Jahren los?

Und gibt es bei Reparaturen Gewährleistung (die gesetzl.) auf die Reparatur, selbst wenn die in Gewährleistungs- oder Garantiefällen der Händler bzw. Hersteller bezahlt? Oder kann das auch jeder selbst bestimmen?

MfG
Lilly

Servus,

vorab: IANAL!

Wenn ein Hersteller eine Garantie vergibt auf eine bestimmte
Funktion oder Bauteil für 2 Jahre und das geht kaputt und wird
bei einer Reparatur durch ein neues Bauteil ausgetauscht. Geht
die Garantie auf dieses Teil wieder bei 2 Jahren los?

Nein.
Garantie ist eine freiwillig Leistung die vom Hersteller so gestaltet werden kann wie er will.

Und gibt es bei Reparaturen Gewährleistung (die gesetzl.) auf
die Reparatur, selbst wenn die in Gewährleistungs- oder
Garantiefällen der Händler bzw. Hersteller bezahlt? Oder kann
das auch jeder selbst bestimmen?

Gewährleistung ist - wie du richtig festgestellt hast - gesetzlich geregelt. Wenn also bei einer Reparatur ein Teil eingebaut wurde, so besteht auf dieses Teil (!) die gesetzliche Gewährleistung.

Grüße von
Tinche