Hallo, ihr Wissenden,
angenommen, eine Person A erhielt mal Arbeitslosenhilfe von 440,-Euro(als es noch so hieß). Nun stirbt der Mann von Frau A. Sie beantragt Witwenrente und bekommt daraus 425 Euro. Aus Unwissen meldet sie es nicht dem Arbeitsamt. Nun geht alles seinen Gang, das AA erfährt von der Witwenrente nach ca. 3 Monaten. Es schickt einen neuen Bescheid, mit der Berechnung, daß Person A nun nur noch ca. 50 Euro ALH bekommt. Kurz darauf geht Person A in Altersrente. Sie bekommt eine Altersrente von ca. 430 Euro. Mit der Witwenrente zusammen nun ca. 855 Euro. Person A hat kein weiteres Einkommen und keinerlei Vermögen und muss zur Miete wohnen. Nun wird ihr seit Mitte 2003 monatlich 50 Euro von ihrer Rente einbehalten, um das zuviel gezahlte ALH auszugleichen. Ist das rechtens? Ich meine, mal gehört zu haben, daß die Pfändungsfreigrenze höher liegt? Und inzwischen sollte das zuviel ausgezahlte Geld doch auch zurückgezahlt sein? Nach 4 Jahren und jährlich 600 Euro? Oder darf das AA Zinsen berechnen?
Noch eine zweite Frage dazu: Wenn das AA auch dem verstorbenen Mann von Frau A irgendwann mal zuviel Geld ausbezahlt hat, ist Frau A dann auch nach seinem Tod weiterhin haftbar?
Danke für interessante Antworten. Bitte keine moralische Wertungen über die Pflicht zurückzuzahlen, es interessiert mich einfach nur der blanke Sachverhalt
LG, Conny