Wieviel Kapitalertragsteuer ist zu zahlen ?

Folgender Fall:
Jemand hat ein paar Euro auf der Bank und bekommt dafür Zinsen.
Annahme: 100.000 Euro Guthaben --> 2.500 Euro Zinsen pro Jahr.
Die Bank hat von ihm einen Freistellungsauftrag über 1.500 Euro (nehmen wir mal an, das wäre der max. mögliche Freibetrag). Die Bank führt von den überschüssigen 1.000 Euro 30% KAPST ab, also 333,33 Euro gehen direkt von der Bank an das Finanzamt.

Nun verdient unser „jemand“ zusätzlich noch 50.000 Euro aus nicht selbständiger Arbeit. Nach Abzug seiner Werbungskosten bleiben davon noch 39.000 Euro übrig. Nach einem Blick in die Steuertabelle sieht man, dass bei diesem Gesamt-Einkommen von 8.000 Euro Einkommensteuer fällig werden. (Diese Zahlen sind alle frei erfunden !!!)

  1. Frage: Bei einem Gesamt-zu-versteuernden-Einkommen von 39.000 Euro + 1.000 Euro werden 8.00 Euro Einkommensteuer fällig. Bedeutet das gleichzeitig, dass unser „jemand“ einen Steuersatz von 20% hat ?

  2. Frage: Für die 1.000 Euro hat die Bank ja bereits 30% KAPST abgeführt. Bekommt unser „jemand“ nun 133,33 Euro zuück, da er ja auf diesen Betrag bereits mehr als „seine 20%“ abgeführt hat ?

Danke für Eure Antworten.
Wenn meine Überlegungen falsch sind, bitte: Wie errechne ich meinen persönlichen Steuersatz ?

Grüße vom Hoss

hallo hoss,

ja du denkst richtig. in der tat ist KapESt oder ZASt nur eine „vorauszahlung“ auf die einkommensteuer wie auch die lohnsteuer.

wenn dein persönlicher steuersatz unter dem satz des ZASt liegt, gibs quasie anteilig davon steuer zurück.

nebenbei: 30% von 1.000 = 300 nicht 333,33 EUR :wink:

der showbee

Hallo,

Danke für die schnelle Reaktion. Rechnen tue ich schnell, aber falsch. Du hast natürlich Recht, dass ich mich mit den 30% verhauen habe. 30% ist nicht dasselbe wie dividiert durch 3.

Habe ich denn das mit Ermittlung des persönlichen Steuersatzes richtig vermutet ?

Grüße vom HOSS

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Habe ich denn das mit Ermittlung des persönlichen Steuersatzes
richtig vermutet ?

hallo,

fast! also folgende annahme:

100.000 bruttolohn --> im laufe des jahres 33% Lohnsteuer abgeführt = 33.000

2.500 zinsen erhalten, davon 1.500 freibtrag, also 1000 x 30% = 300 EUR ZASt

nun ergibt sich (grob) folgende jahresrechnung:

100.000 br - 20.000 werbungskosten = 80.000
zzgl. 1000 zinseinkünfte (zinsen nach freib) -->81.000 zu versteuern

annahme nun ist steuersatz 27,5%

–> von den 30% gibts 2,5% zurück
–> von den 33% gibts 5,5% zurück

81.000 x 27,5% = 22.275

22.275 - 33.300 = 11.025 erstattung.

in deinem bsp. hattest du vergessen die zinseinkünfte nach freibetrag in die berechnung deines persönlichen steuersatzes einzubeziehen.

mfg vom

showbee

Hallo nochmal,

hab´s schon fast verstanden.
Nur: Woher nimmst Du die Annahme „27,5% persönlicher Steuersatz“ ?
Schaust Du in die Steuertabelle und siehst, dass bei 81.000 Euro Einkommen 22.275 Euro Steuer zu zahlen sind ?

Wenn nun bei 200.000 Euro in der Tabelle 80.000 Euro Steuern steht, hat man dann 40% persönlichen Steuersatz ?

Hoss

Hoss

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die % sind ausgedacht! owT

Wenn nun bei 200.000 Euro in der Tabelle 80.000 Euro Steuern
steht, hat man dann 40% persönlichen Steuersatz ?

jep, durchschnittssteuersatz!

Es ist darauf zu achten, dass einen Unterschied gibt zwischen

  • durchschnittlichem Steuersatz und
  • Spitzensteuersatz
    Das was in den (fiktiven) Rechenbeispielen beschrieben wurde, ist der durchschnittliche Steuersatz.

Hallo,

wenn man hier differenzieren will, was sicher nicht verkehrt ist, geht es nicht um den Spitzensteuersatz, sondern um den Grenzsteuersatz als Größe, die neben dem Durchschnittsteuersatz (oder besser statt diesem) zu betrachten ist.

Der Spitzensteuersatz gehört in die tages- und stammtischpolitischen „Besserverdiener“-Diskussionen und hat für die Betrachtung des Einzelfalls bloß dann eine Bedeutung, wenn er sich mit dem Grenzsteuersatz deckt.

Schöne Grüße

MM

Oje ! Wollt Ihr mich jetzt ver… ?
Ich dachte, ich hätte eine einfach zu beantwortende Frage gestellt.

Grüße vom Hoss

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Servus Hoss,

nenee, halb so schlimm.

Der Durchschnittsteuersatz (ESt/zu versteuerndes Einkommen) ist schon eine brauchbare Rechengröße.

Weil aber die Steuerlast ESt/zu versteuerndes Einkommen mit höherem zu versteuerndem Einkommen höher ist, auch für das, „was schon da war“, kommt man bei der Frage „wieviel ESt kosten mich 2.000 € mehr Einkünfte?“ immer zu niedrig raus, wenn man mit dem Durchschnittsteuersatz rechnet.

Probier mal ein paar Beispiele z.B. mit diesem:

http://www.n-heydorn.de/steuer.html

und dann siehst Du gleich, was gemeint ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo und vielen Dank ! Jetzt - denke ich - hab´ ich´s kappiert:

Nochmal mit frei erfundenen Zahlen:
Wer 50.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, bezahlt nach Tabelle 10.000 Euro Einkommensteuer. Er hat also einen durchschnittlichen Steuersatz von 20%.

Wenn er jetzt aber 50.100 Euro verdient, so muss er für die hinzugekommenen 100 Euro bereits 30% Steuer zahlen, zusammen also 10.030 Euro.

Tschüß !