Wo kann man sich über Sachbearbeiter der Stadtverwaltung beschweren? Bürgermeister scheidet aus!

Hallo! Wenn jemand ein Problem mit einem Sachbearbeiter der Stadtverwaltung hat, weil dieser nicht nach dem Gleichbehandlungsprinzip handelt, sondern bestimmte Einwohner (Freunde, Bekannte, Verwandte, Vereinskollegen) bevorzugt und dementsprechend Vorteilsgewährung im Spiel ist, die einem Angestellten des Öffentlichen Dienstes normalerweise nicht erlaubt ist, sollte man auf welche Art und Weise gegen diesen Mitarbeiter des Rathauses vorgehen? Mit welchen Konsequenzen hat dieser Sachbearbeiter zu rechnen? Bitte als Antwort nicht Bürgermeister nennen. Dieser kommt definitiv nicht in Frage. Welche übergeordnete Stelle(n) kann man über den Vorgang informieren, um Abhilfe zu schaffen? Besten Dank im Voraus.

Hallo!

Vorteilsgewährung ist strafbar,also die Staatsanwaltschaft.

der Bürgermeister ist der Dienstvorgesetzte seiner Verwaltungsmitarbeiter. Wer denn sonst ?
Warum der nicht in Frage kommt als Ansprechpartner erklärst Du ja sicherlich noch ?

MfG
duck313

Danke für die schnelle Antwort.
Warum der Bürgermeister nicht in Frage kommt. Weil dieser versucht alles kleinzureden und es so darstellt, als wenn alles mit rechten Dingen zugehen würde und man versucht etwas hineinzuinterpretieren. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Bürgermeister noch nicht einmal eine Vorahnung hat. Es kann sein, dass er nicht über jeden Schritt seiner Verwaltungsmitarbeiter informiert ist, aber dass er noch nicht einmal einen leisen Verdacht hat ist völlig ausgeschlossen. Diesen Missstand gab es schon zu Zeiten seines Vorgängers und auch nach der Amtsübernahme des jetzigen Bürgermeisters hat sich nichts daran geändert.
MfG
steffenreinhard65

Hallo,

Große Frage: Gibt es Beweise für das fehlerhafte Handeln des Behördenbediensteten? Es ist zu bedenken, dass der Behördenmensch etwas hat, das sich „Ermessensspielraum“ nennt und dass eine Bürgerin oder ein Bürger sich gegenüber anderen Personen zurückgesetzt fühlen könnte, obwohl dei Fälle unterschiedlich zu bewerten sind.

Warum der Bürgermeister nicht in Frage kommt. Weil dieser
versucht alles kleinzureden und es so darstellt, als wenn
alles mit rechten Dingen zugehen würde und man versucht etwas
hineinzuinterpretieren.

Könnte das sein?

Ich kann mir beim besten Willen nicht
vorstellen, dass der Bürgermeister noch nicht einmal eine
Vorahnung hat. Es kann sein, dass er nicht über jeden Schritt
seiner Verwaltungsmitarbeiter informiert ist, aber dass er
noch nicht einmal einen leisen Verdacht hat ist völlig
ausgeschlossen.

Möglicherweise ist er informiert und hält das Vorgehen seines Mitarbeiters für richtig.

Diesen Missstand gab es schon zu Zeiten seines
Vorgängers und auch nach der Amtsübernahme des jetzigen
Bürgermeisters hat sich nichts daran geändert.

Auch das spricht dafür, dass besagter Bürger sich nur subjektiv zurückgesetzt fühlt.

Aber gut: Wenn es der Bürgermeister nicht sein soll, dann wäre bei einer kreisangehörigen Gemeinde die Kommunalaufsicht beim Landkreis eine Ansprechstelle. Bei kreisfreien Städten möglicherweise das Regierungspräsidium (oder wie auchimmer es sich in besagtem Bundesland nennt, vorausgesetzt es gibt sowas).

Gruß
Jörg Zabel

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