Nein, Du warst zu schnell
Hola,
es ist unumgänglich daß er in D Steuern zahlt.
Dies tut er entweder als beschränkt Steuerpflichtiger (mangels
gewöhnlichen Aufenthalt) oder als unbeschränkt
Steuerpflichtiger (mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Antrag
nach §1 Abs. 3 EStG)
Mangels ausreichender Infos zum Fall kann man das so noch nicht beurteilen. Es ist nicht bekannt, ob der spanische amigo hier eine nichtselbständige oder selbständige Arbeit ausüben will, ob er Künstler oder Sportler ist, von wem er bezahlt wird und wie lange er sich hier aufhält (sodann er denn beabsichtigt, überhaupt hier zu wohnen). Ein komplexes Gebiet wie die internationale Besteuerung läßt anhand derart kurzer Sachverhaltsschilderungen wie hier keine verläßliche Beurteilung zu.
Raúl Rivaldo