Wo Steuern zahlen ?

Hallo !

Ich weiß nicht ob die Frage hier richtig ist…
Ein bekannter von mir (Spanier) möchte demnächst in Deutschland arbeiten. Ist es möglich, daß er die Steuern in Spanien zahlt, oder ist es unumgänglich, daß er die hier zahlt ?

Danke schon mal,

Micha

Hallo Micha,

wo hatt denn Dein Kumpel seinen Wohnsitz wenn er in Deutschland arbeitet ?

Gruß
Arno

Ich weiß nicht ob die Frage hier richtig ist…
Ein bekannter von mir (Spanier) möchte demnächst in
Deutschland arbeiten. Ist es möglich, daß er die Steuern in
Spanien zahlt, oder ist es unumgänglich, daß er die hier zahlt
?

Danke schon mal,

Micha

Hi Arno !

Das weiß er noch nicht so genau, wie er das macht. Kann es sein, daß er in dem Land Steuern zahlen muß, in dem er seinen Wohnsitz hat und nicht, wo er arbeitet ?

Micha

Hi Micha,

fast richtig, wenn er mehr als 180 Tage in Deutschland lebt (z. B. zweite Wohnung ) muß er hier Steuern bezahlen egal wo er den ersten Wohnsitz hat, lebt er im Ausland und pendelt hin und her muß er dort Steuer bezahlen…

Nährer Auskünfte darüber gibt Dir aber jedes Finanzamt oder Steuerberater…

Gruß
Arno

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Micha,

es ist unumgänglich daß er in D Steuern zahlt.
Dies tut er entweder als beschränkt Steuerpflichtiger (mangels gewöhnlichen Aufenthalt) oder als unbeschränkt Steuerpflichtiger (mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Antrag nach §1 Abs. 3 EStG)

LG
C.h.

Nein, Du warst zu schnell
Hola,

es ist unumgänglich daß er in D Steuern zahlt.
Dies tut er entweder als beschränkt Steuerpflichtiger (mangels
gewöhnlichen Aufenthalt) oder als unbeschränkt
Steuerpflichtiger (mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Antrag
nach §1 Abs. 3 EStG)

Mangels ausreichender Infos zum Fall kann man das so noch nicht beurteilen. Es ist nicht bekannt, ob der spanische amigo hier eine nichtselbständige oder selbständige Arbeit ausüben will, ob er Künstler oder Sportler ist, von wem er bezahlt wird und wie lange er sich hier aufhält (sodann er denn beabsichtigt, überhaupt hier zu wohnen). Ein komplexes Gebiet wie die internationale Besteuerung läßt anhand derart kurzer Sachverhaltsschilderungen wie hier keine verläßliche Beurteilung zu.

Raúl Rivaldo

zu ungenau
Hola,

fast richtig, wenn er mehr als 180 Tage in Deutschland lebt

Es sind 183 Tage.

(z. B. zweite Wohnung ) muß er hier Steuern bezahlen egal wo
er den ersten Wohnsitz hat, lebt er im Ausland und pendelt
hin und her muß er dort Steuer bezahlen…

Ist nicht korrekt. Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Staats knüpft nicht nur an die Aufenthaltsdauer sondern ggf. auch an den Sitz des Arbeitgebers bzw. ggf. auch an den Ort der wirtschaftlichen Belastung mit dem Arbeitslohn.

Um eine zutreffende Antwort zu geben, sind mehr Infos vom Fragenden erforderlich.

Raúl Rivaldo

Mangels ausreichender Infos zum Fall kann man das so noch
nicht beurteilen. Es ist nicht bekannt, ob der spanische amigo
hier eine nichtselbständige oder selbständige Arbeit ausüben
will, ob er Künstler oder Sportler ist, von wem er bezahlt
wird und wie lange er sich hier aufhält (sodann er denn
beabsichtigt, überhaupt hier zu wohnen). Ein komplexes Gebiet
wie die internationale Besteuerung läßt anhand derart kurzer
Sachverhaltsschilderungen wie hier keine verläßliche
Beurteilung zu.

Stimmt, ich war durch die Formulierung „arbeiten“ davon ausgegangen, daß er als Arbeitnehmer bei einem Unternehmen in D tätig sein wird, ohne jede Besonderheit.

LG
C.h.