Wochenendhaus? wohnbauprämie auch für Wochenendhaus oder nur fürWohnhaus?

wir haben ein Haus gekauft 2011 als Wohnhaus. Lange Geschichte. Leider gibt es nun viele Probleme. … eine Sache ust nun die Sicherung, dass wir irgendwie eine Möglichkeit bekommen , dauerhaft wohnen zu bleiben. Also hier zumeiner Frage: nun haben wir das Problem, dass die Kreisverwaltung und aus unserem Eigentum rausklagen will, wir haben leider nicht viel Möglichkeiten, sie sitzen am langen hebel. Wir müssen beweisen!also jier auf der Suche nach krümeln um die Sache noch ins positive zudrehen!
Wir habenganz viel versucht und kamen zunichts!
Nun haben dann beim Grundbuchamt ein Schreiben gefunden, welches aufweist dass das Haus damals über das Landratsamt im Jahre 1974 eine Wohnungsbauprämie erhalten hat. Esgeht in dem schrriben um einenneubau einesWohnhauses, aber der vorbesitzer hat dashaus als 2.wohnsitzgenutztund irgendwann zueinem Wochenendhaus umbauen lassen. leider da sich angeblich bei unserem Haus nur um ein Wochenendhaus handelt, ist hier die Beweislast auf unserer seite. Nun die eigentliche Frage:
gab es zur damaligen Zeit nur für Wohnhäuser eine Wohnungsbauprämie oder wurde diese auch für Wochenendhäuser bezahlt und zudem ist natürlich auf die Frage wenn es mal ein Wohnhaus war weil es ja im Katasteramt so geschrieben ist Neubau eines Wohnhauses ist es dann zu dauerhaften Wohnzwecken geeignet beziehungsweise bestimmt und darf man dann auch dort drin dauerhaft wohnen bleiben wenn es denn mal einen Wohnhaus zuerst war und später erst zu einem Wochenendhaus geändert wurde und dann stellt sich auch noch die Frage ob es überhaupt gerechtfertigt war das Haus überhaupt wenn es mal ein Wohnhaus war zu einem Wochenendhaus zu ändern ich freue mich über Antworten die mir sehr weiterhelfen würden und meine Existenz mit meiner Familie erhalten könnten

Mir ist nicht ganz klar, welche „Wohnbauprämie für das Haus“ bezahlt wurde. Was also steht in dem gefundenen Schreiben?

Welche Genehmigung liegt für das Haus denn vor? Ein Eintrag im Grundbuch (oder selbst Kataster) ist kein Hinweis auf eine vorliegende Genehmigung.

Auf jeden Fall solltest Du

  • wenn es ähnliche Häuser drumherum gibt, Dich mit deren Eigentümern beraten
  • wenn Dein Haus relativ allein liegt dringend einen Fachmann zu rate ziehen und es Dir mit den Behörden nicht verscherzen, da diese Dir nach freiem Ermessen in vielen Fällen entgegen kommen können. Auf der anderen Seite können manchmal gar einen Abriss androhen und auch durchsetzen.

Der Erbauer setzt ein billiges Haus auf billigem Grund und bezahlt mit dem Abriss-Risiko. Wenn er dann an ahnungslose Leute wie Euch zu „richtigen“ Preisen verkaufen kann, macht er den Reibach und ihr habt eine tickende Zeitbombe.

Servus,

das ist bei Euch vielleicht ganz anders, aber in Deutschland gibt es die Wohnungsbauprämie seit 1952, mit einigen wesentlichen Änderungen 1996.

Diese wird als staatlicher Zuschuss für Bausparverträge, Anteile an Baugenossenschaften und andere Sparverträge bezahlt, wenn die mit diesen Verträgen angesparten Mittel „unmittelbar für den Wohnungsbau“ verwendet werden. Der Nachweis dieser Verwendung wurde 1974 nach Angaben von Alexa durch die Baubehörde geführt.

Schöne Grüße

MM

  • à propos: Um das Thema Baugenehmigung geht es bei Alexa nicht, sondern darum, ob die dauerhafte Nutzung zu Wohnzwecken erlaubt ist, oder ob es sich um ein Wochenendhaus handelt, das nicht dauernd bewohnt werden darf.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo Alexa,

dass die Wohnungsbauprämie überhaupt über die Baubehörde freigegeben wurde, fällt schon mal auf. Es wäre interessant zu wissen, was in diesem Schreiben eigentlich drinne steht.

Ein von Anbeginn bestehender und bis heute nicht korrigierter Fehler der Wohnungsbauprämie, der übrigens auch auf die gesamte Eigenheimförderung (7b, 10e, Eigenheimzulage) übertragen wurde, ist, dass diese für den „Wohnungsbau“ gewährt wurde und wird, unabhängig davon, wie viele Tage im Jahr das Objekt bewohnt ist.

Auf dieser Schiene könnt Ihr also nicht belegen, dass die Baubehörde 1974 eine andere Nutzung geduldet hat.

Schöne Grüße

MM

Es handelt sich hier bei um ein schreiben test landratsamt von februar 1974 da ist der betreff Vollzug des Gesetzes über die Gebührenbefreiung beim Wohnungsbau IDF vom 30.05 1953. (BGBJ. I, S. 273).
Ihren lautet es sehr geehrter Herr soundso vorweg bestätigen wir Ihnen dass ihr Wohnhaus Neubau in … Umbau der Mühle für Wohnzwecke, flur… etc. Die Voraussetzung für die Gebührenbefreiung beim Wohnungsbau nach den Bestimmungen des oben angegebenen Gesetzes erfüllt . die original Bescheinigung erfolgt später in Verbindung mit dem Grundsteuervergütungsbescheid. das zuständige Amtsgericht in xxx/Hunsrück erhält einen Ausdruck dieses Schreiben bzw der Bestätigung.

Es geht hier um noch um einen schreiben beziehungsweise den Bescheid über die Anerkennung von Wohnungen als steuerbegünstigte Wohnungen.
Hier steht drin für die tatsächliche Bauausführung folgender Wohnungen neu geschaffen- Erd- und Dachgeschoss vermerkt (Zweitwohnsitz) bescheid vom 4. FEB.1974.

Im Bauschein vom 13. Januar 1969 steht geschrieben. Umbau der Mühle zu einem Wochenendhaus.

Leider weiß ich nicht, worauf ich mich berufen kann. Denn für uns ist die Sache ganz klar- ein Problem! denn wir brauchen hier einen Dauerwohnsitz, denn wir haben das Haus 2011 gekauft als Wohnhaus und nun ist es ein Riesenproblem geworden! denn die Kreisverwaltung will, dass wir dort nicht den ersten Wohnsitz haben und ausziehen müssen! leider bekommen wir das Haus aber so unter diesen Umständen nicht verkauft. Vielleicht haben sie noch eine Idee?!

Servus,

dieser Wunsch wird von der Kreisveraltung ja irgendwie begründet.

Ist es dort, „Mühle“ lässt an Außenbereich denken, überhaupt erlaubt, Häuser dauerhaft zu bewohnen?
Gibt es etwas, was 1969 baulich so geändert wurde, dass das Haus nicht mehr zum dauerhaften Wohnen geeignet ist? „Umbau zum Wochenendhaus“ bedeutet ja irgendwas Konkretes?
Was schreibt denn die Kreisverwaltung zu dem Thema? Weshalb soll das Haus nur als Wochenendhaus genutzt werden?

Übrigens: Je nach Gegend gibt es solche Objekte im Außenbereich, die auch als Wochenendhaus Liebhaber finden. Unverkäuflich ist sowas sicher nicht, nur eben nicht schnell verkäuflich.

Schöne Grüße

MM