Hallo Peggy,
entscheidende Hindernisse für eine Anerkennung scheinen mir
die fehlende Heizung zu sein
Nein, selbstverständlich soll in einem Wohnraum eine Heizung sein. Aber, nehmen wir mal in vielen Neubauten die Küche. Dort ist keine Heizung, Trotzdem ist der Raum Wohnfläche. Rechtlich - baurechtliche Fragen und auch die Ansicht Deines Bekannten - sind in der Bewertung nicht zu beachten - sind zur Wohnfläche zählende Räume alle Räume die in einer in sich abgeschlossenen Wohnung oder im Treppenhaus sind (z.B. Besenkammer, diese kann auch ausserhalb der Wohnung sein, in Altbauten teilweise sogar WC. Räume im Keller und im Dachgeschoss, die so ausgebaut sind, dass dort unter bestimmten Voraussetzungen jemand wohnen kann oder die Räume zum Wohnen benutzt werden können, müssen im Mietvertrag als solche ausgewiesen sein. Dachboden und Keller sind ansonsten nicht anzurechnen.
und auch dass es nur kleine
Dachfenster gibt. Die Raumunterteilung kann ich nicht als
Problem sehen: Es ist schließlich Ansichtssache, ob man lieber
einen großen Raum oder mehrere kleine hat.
Dachluken beweisen eindeutig, dass hier keine Wohnräume vorhanden sind, selbst dann nicht, wenn eine Heizung vorhanden wäre. Es würde zu weit gehen. Aber zu den Merkmalen eines Wohnraumes gehören auch z.B. Merkmale wie Art des Fussboden, Verarbeitung der Wänder, Lichtverhältnisse, um einige zu nennen.
Auf die Idee, den Dachboden zur Wohnfläche zu rechnen, bin ich
gekommen, als mir ein Bekannter, der Bauingenieur ist, sagte,
dass Besenkammern zur Wohnfläche zählen. In einer Besenkammer
kann man aber auch nicht wohnen.
Richtig, im Bad und WC auch nicht, zumindest nicht nüchtern, es sind jedoch Räume innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung.
Es muss doch in irgendeinem Gesetz eine definitive Festlegung
geben, was zum Wohnraum zählt und was nicht. Das zu kennen
wäre mir wichtig.
Zuerst einmal wird hier DIN 283 angewandt. Diese Norm ist zwar seit 1983 gestrichen, jedoch wird weiterhin nach dieser Norm die Wohnfläche berechnet. In einem Urteil des BVerG aus dem Jahre 1988 wird u.a. auch klargestellt, welche Räume zu berücksichtigen sind und dass Hobbyräume ggfls. zu 50 % anzurechnen sind. Habe das Urteil nicht zur Hand, wenn es Dich genauer interessiert, maile mich an. Ich muss es dann zuerst in unserem Archiv heraus suchen.
Gruss Günter
Trotzdem Dank für deine Antwort (auch anHylTox), aber …
Übrigen wird dieser steuerliche Dreh ohnehin nach den neuen Massnahmen der Bundesregierung nicht mehr funktionieren.
… einen Seitenhieb auf die von dir ungeliebte alte und neue
Bundesregierung kannst du dir bei mir natürlich nicht
verkneifen? Ein „Wohnflächenberechnungsänderungsgesetz“
ist aber im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.
Sorry, ich halte die Kürzungen mit der Begründung, im Osten gäbe es zu viele leerstehende Wohnungen, im Wohnungsbau für völlig falsch. Ungelibet. Nein. Ich nehme jede Regierung wie sie ist. Jedes Volk wählt in seiner Mehrheit die Regierung, die es verdient. Nur gehöre ich diesmal zu den Siegern. Ich hatte schon vor der Wahl recht mit meinen Prognosen was nach der Wahl folgt. Ich sehe nur im Wohnungsbau noch mehr Probleme. Erst seit 1999, zunehend verstärkt, noch deutlicher bis 2003/2004 werden die Insolvenzen der berühmten Abschreibe und Steuerspar-Modelle sich noch mehr verstärken.
Viele dieser Modelle - oft verwickelt mit sogenannten gewerblichen Vermietern - müssen jetzt aus rein juristischer Sicht platzen damit der Eigentümer noch vor Ablauf der Befristung selbst in das Zwangsversteigerungsverfahren läuft. Diesen Unsinn haben die CDU im Bund ( Ost ) und in den Ländern auch die Landesregierungen verbrochen. Wenn dann in den Neufällen - alte Verträge müssen eingehalten werden - weitere Kürzungen folgen, knallt es noch schneller.
Gruss Günter