Wohnfläche und Nebenfläche

Hallöchen,

darf man eigentlich Nebenflächen der Wohnfläche einer Mietwohnung hinzurechnen?

Hintergrund:

In unserem Zweifamilienhaus haben wir eine Wohnung von rund 100 qm vermietet. Dazu gehört ein rund 80 qm großer Dachboden, er ist direkt und nur von der Mietwohung aus über eine bequeme Treppe zu erreichen, ist also unzweifelhaft und untrennbar Bestandteil dieser Wohnung. Er ist zwar isoliert, aber nicht richtig ausgebaut, wird deshalb als Trockenraum, Abstellfläche und Bastelraum benutzt.

Es geht nicht darum, die Miete zu erhöhen, die steht seit Jahren fest und bleibt auch so.

Aber:

Die Kosten für Finanzierung und Unterhalt des Hauses werden vom Finanzamt entsprechend dem Verhältnis der Wohnflächen aufgeteilt. Bisher haben wir die Mietwohnung als 100 qm angegeben, konnten deshalb nur rund 30% absetzen. Wenn wir sie aber als 180 qm angegben dürften, wären es mehr als 50 %.

Hat jemand in dieser Hinsicht Erfahrungen oder kennt entsprechende Gesetze?

Neugierige Grüße
Peggy

Hallo Peggy,

darf man eigentlich Nebenflächen der Wohnfläche einer
Mietwohnung hinzurechnen?

Hintergrund:

In unserem Zweifamilienhaus haben wir eine Wohnung von rund
100 qm vermietet. Dazu gehört ein rund 80 qm großer Dachboden,
er ist direkt und nur von der Mietwohung aus über eine bequeme
Treppe zu erreichen, ist also unzweifelhaft und untrennbar
Bestandteil dieser Wohnung. Er ist zwar isoliert, aber nicht
richtig ausgebaut, wird deshalb als Trockenraum, Abstellfläche
und Bastelraum benutzt.

Was bedeutet „nicht richtig ausgebaut“ ? Sind Trennwände vorhanden und kann ( könnte) z.B. der Bastelraum auch als Wohnraum benutzt werdne ?

Die Kosten für Finanzierung und Unterhalt des Hauses werden
vom Finanzamt entsprechend dem Verhältnis der Wohnflächen
aufgeteilt. Bisher haben wir die Mietwohnung als 100 qm
angegeben, konnten deshalb nur rund 30% absetzen. Wenn wir sie
aber als 180 qm angegben dürften, wären es mehr als 50 %.

Dies deshalb, weil üblicherweise die Nebenflächen nicht als Wohnflächen gelten. Ist z.B. der Dachboden vollständig offen und ihne jede Zwischenwand, ist dies eine Nebenfläche, die nicht zu bewreten ist. Die Isolierung dient der Wärmedämmung.

Da die Bewertung durch das Finanzamt von der bewohnbaren Fläche ausgeht, dürfte diese Änderung nicht möglich sein. Im Übrigen wird dieser steuerliche Dreh ohnehin nach den neuen Massnahmen der Bundesregierung nicht mehr funktionieren. Ein Steuerexperte kann Dir zur Bewertung Auskunft geben.

Gruss Günter

Hallo Peggy,

darf man eigentlich Nebenflächen der Wohnfläche einer
Mietwohnung hinzurechnen?

Dies deshalb, weil üblicherweise die Nebenflächen nicht als
Wohnflächen gelten. Ist z.B. der Dachboden vollständig offen
und ihne jede Zwischenwand, ist dies eine Nebenfläche, die
nicht zu bewreten ist. Die Isolierung dient der Wärmedämmung.

Hallo Günter, hallo Peggy,

Ich habe zwar jetzt auf die schnelle nichts gefunden.
Aber zu bedenken ist: Sollte der Dachboden als Wohnraum deklariert werden, muß er auch beheizbar sein. Der Bewohner hat das Recht auf xy Grad Celsius tagsüber (die genaue Zahl liegt, so meine Erinnerung bei 21°).

Grüße
HylTox

Hallo,

wie bereits hingewiesen war eine meiner Fragen, ob auf dem Dachboden Zwischenwände eingebracht sind. Hier kann dann ein Bastelraum auch als Wohnraum verwendet werden. Dieser Raum muss dann auch beheizbar sein. Ist der Dachboden offen und wie Peggy hingewiesen hat, das Dach isoliert, offenkundig aber keine abgeschlossenen Räume bestehen, bleibt es beim Dachboden. Also kein Wohnraum.

darf man eigentlich Nebenflächen der Wohnfläche einer
Mietwohnung hinzurechnen?

Dies deshalb, weil üblicherweise die Nebenflächen nicht als
Wohnflächen gelten. Ist z.B. der Dachboden vollständig offen
und ihne jede Zwischenwand, ist dies eine Nebenfläche, die
nicht zu bewreten ist. Die Isolierung dient der Wärmedämmung.

Hallo Günter, hallo Peggy,

Ich habe zwar jetzt auf die schnelle nichts gefunden.
Aber zu bedenken ist: Sollte der Dachboden als Wohnraum
deklariert werden, muß er auch beheizbar sein. Der Bewohner
hat das Recht auf xy Grad Celsius tagsüber (die genaue Zahl
liegt, so meine Erinnerung bei 21°).

20 Grad Celsius für Wohnräume zwischen 7 Uhr und 23 Uhr. Bei Nachtabsenkung muss es möglich sein, mindestens 18 Grad Celsius zu erreichen.

Grüsse Günter

Hallo Günter,

entscheidende Hindernisse für eine Anerkennung scheinen mir die fehlende Heizung zu sein und auch dass es nur kleine Dachfenster gibt. Die Raumunterteilung kann ich nicht als Problem sehen: Es ist schließlich Ansichtssache, ob man lieber einen großen Raum oder mehrere kleine hat.

Auf die Idee, den Dachboden zur Wohnfläche zu rechnen, bin ich gekommen, als mir ein Bekannter, der Bauingenieur ist, sagte, dass Besenkammern zur Wohnfläche zählen. In einer Besenkammer kann man aber auch nicht wohnen. :smile:

Es muss doch in irgendeinem Gesetz eine definitive Festlegung geben, was zum Wohnraum zählt und was nicht. Das zu kennen wäre mir wichtig.

Trotzdem Dank für deine Antwort (auch anHylTox), aber …

Übrigen wird dieser steuerliche Dreh ohnehin nach den neuen Massnahmen der Bundesregierung nicht mehr funktionieren.

… einen Seitenhieb auf die von dir ungeliebte alte und neue Bundesregierung kannst du dir bei mir natürlich nicht verkneifen? :smile: Ein „Wohnflächenberechnungsänderungsgesetz“ ist aber im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. :smile:

Liebe Grüße
Peggy

Hallo Peggy,

entscheidende Hindernisse für eine Anerkennung scheinen mir
die fehlende Heizung zu sein

Nein, selbstverständlich soll in einem Wohnraum eine Heizung sein. Aber, nehmen wir mal in vielen Neubauten die Küche. Dort ist keine Heizung, Trotzdem ist der Raum Wohnfläche. Rechtlich - baurechtliche Fragen und auch die Ansicht Deines Bekannten - sind in der Bewertung nicht zu beachten - sind zur Wohnfläche zählende Räume alle Räume die in einer in sich abgeschlossenen Wohnung oder im Treppenhaus sind (z.B. Besenkammer, diese kann auch ausserhalb der Wohnung sein, in Altbauten teilweise sogar WC. Räume im Keller und im Dachgeschoss, die so ausgebaut sind, dass dort unter bestimmten Voraussetzungen jemand wohnen kann oder die Räume zum Wohnen benutzt werden können, müssen im Mietvertrag als solche ausgewiesen sein. Dachboden und Keller sind ansonsten nicht anzurechnen.

und auch dass es nur kleine

Dachfenster gibt. Die Raumunterteilung kann ich nicht als
Problem sehen: Es ist schließlich Ansichtssache, ob man lieber
einen großen Raum oder mehrere kleine hat.

Dachluken beweisen eindeutig, dass hier keine Wohnräume vorhanden sind, selbst dann nicht, wenn eine Heizung vorhanden wäre. Es würde zu weit gehen. Aber zu den Merkmalen eines Wohnraumes gehören auch z.B. Merkmale wie Art des Fussboden, Verarbeitung der Wänder, Lichtverhältnisse, um einige zu nennen.

Auf die Idee, den Dachboden zur Wohnfläche zu rechnen, bin ich
gekommen, als mir ein Bekannter, der Bauingenieur ist, sagte,
dass Besenkammern zur Wohnfläche zählen. In einer Besenkammer
kann man aber auch nicht wohnen. :smile:

Richtig, im Bad und WC auch nicht, zumindest nicht nüchtern, es sind jedoch Räume innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung.

Es muss doch in irgendeinem Gesetz eine definitive Festlegung
geben, was zum Wohnraum zählt und was nicht. Das zu kennen
wäre mir wichtig.

Zuerst einmal wird hier DIN 283 angewandt. Diese Norm ist zwar seit 1983 gestrichen, jedoch wird weiterhin nach dieser Norm die Wohnfläche berechnet. In einem Urteil des BVerG aus dem Jahre 1988 wird u.a. auch klargestellt, welche Räume zu berücksichtigen sind und dass Hobbyräume ggfls. zu 50 % anzurechnen sind. Habe das Urteil nicht zur Hand, wenn es Dich genauer interessiert, maile mich an. Ich muss es dann zuerst in unserem Archiv heraus suchen.

Gruss Günter

Trotzdem Dank für deine Antwort (auch anHylTox), aber …

Übrigen wird dieser steuerliche Dreh ohnehin nach den neuen Massnahmen der Bundesregierung nicht mehr funktionieren.

… einen Seitenhieb auf die von dir ungeliebte alte und neue
Bundesregierung kannst du dir bei mir natürlich nicht
verkneifen? :smile: Ein „Wohnflächenberechnungsänderungsgesetz“
ist aber im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. :smile:

Sorry, ich halte die Kürzungen mit der Begründung, im Osten gäbe es zu viele leerstehende Wohnungen, im Wohnungsbau für völlig falsch. Ungelibet. Nein. Ich nehme jede Regierung wie sie ist. Jedes Volk wählt in seiner Mehrheit die Regierung, die es verdient. Nur gehöre ich diesmal zu den Siegern. Ich hatte schon vor der Wahl recht mit meinen Prognosen was nach der Wahl folgt. Ich sehe nur im Wohnungsbau noch mehr Probleme. Erst seit 1999, zunehend verstärkt, noch deutlicher bis 2003/2004 werden die Insolvenzen der berühmten Abschreibe und Steuerspar-Modelle sich noch mehr verstärken.

Viele dieser Modelle - oft verwickelt mit sogenannten gewerblichen Vermietern - müssen jetzt aus rein juristischer Sicht platzen damit der Eigentümer noch vor Ablauf der Befristung selbst in das Zwangsversteigerungsverfahren läuft. Diesen Unsinn haben die CDU im Bund ( Ost ) und in den Ländern auch die Landesregierungen verbrochen. Wenn dann in den Neufällen - alte Verträge müssen eingehalten werden - weitere Kürzungen folgen, knallt es noch schneller.

Gruss Günter