Hallo,
ich habe mir im Juli ein Haus gekauft und die alte Wohngebäudeversicherung ja gezwungenermaßen mit dazu bekommen. Da ich noch nicht als Besitzer im Grundbuch stehe (kann ja bis zu 12 Monate dauern) hat die alte Versicherung meine Kündigung nicht akzeptiert.
Mir ist aber aufgefallen das das Gebäude mit der alten Police Unterversichert ist und somit mache ich mir natürlich Gedanken was nun passiert, wenn in der Zeit bis ich mein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen kann, ein Schadensfall eintritt. Kann die Versicherung eine Zahlung auf Grund der Unterversicherung verweigern?
Ich könnte zwar die Versicherung anpassen (anraten des Versicherers), verliere aber mein Sonderkündigungsrecht. Dabei find ich es etwas dubios, das der Versicherer mir erst ein Angebot unterbreiten will nachdem ich den alten Vertrag auf mich umgeschrieben hab.
Gibt es ein Recht die Versicherung eben wegen dieser Unterversicherung zu kündigen??
MfG
Lars