Wohngebäudeversicherung

Hallo,

ich habe mir im Juli ein Haus gekauft und die alte Wohngebäudeversicherung ja gezwungenermaßen mit dazu bekommen. Da ich noch nicht als Besitzer im Grundbuch stehe (kann ja bis zu 12 Monate dauern) hat die alte Versicherung meine Kündigung nicht akzeptiert.

Mir ist aber aufgefallen das das Gebäude mit der alten Police Unterversichert ist und somit mache ich mir natürlich Gedanken was nun passiert, wenn in der Zeit bis ich mein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen kann, ein Schadensfall eintritt. Kann die Versicherung eine Zahlung auf Grund der Unterversicherung verweigern?

Ich könnte zwar die Versicherung anpassen (anraten des Versicherers), verliere aber mein Sonderkündigungsrecht. Dabei find ich es etwas dubios, das der Versicherer mir erst ein Angebot unterbreiten will nachdem ich den alten Vertrag auf mich umgeschrieben hab.

Gibt es ein Recht die Versicherung eben wegen dieser Unterversicherung zu kündigen??

MfG
Lars

Hallo,

da Du diese Versicherung gar nicht abgeschlossen hast, kannst Du sie nicht kündigen.

Ich kenne mich leider bei Gebäudeversicherungen nicht wirklich aus, ich vermute, dass entweder der Vorbesitzer des Hauses die Versicherung kündigen muss oder die Versicherung erlöscht automatisch beim Besitzwechsel.

Ansonsten würde ich einfach bei einer anderen Versicherungsgesellschaft ein Angebot für die Versicherung einholen und den Versicherungsleuten den Fall schildern, denn die kennen sich in jedem Fall aus.

Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter.

Gruß Pirkko

Hallo,

da Du diese Versicherung gar nicht abgeschlossen hast, kannst
Du sie nicht kündigen.

Da ich die Versicherung quasi mit kaufe, kann ich sie auch kündigen, leider aber erst nach der entgültigen Eintragung ins Grundbuch.

Ich kenne mich leider bei Gebäudeversicherungen nicht wirklich
aus, ich vermute, dass entweder der Vorbesitzer des Hauses die
Versicherung kündigen muss oder die Versicherung erlöscht
automatisch beim Besitzwechsel.

Der Vorbesitzer wollte die Versicherung kündigen, leider konnte dies nicht mehr fristgerecht zum Ablauf am (1.12.) erfolgen, somit läuft die Versicherung nun noch ein weiteres Jahr. Und ich muss diese nun im Dezember zahlen, ob ich will oder nicht.

Ansonsten würde ich einfach bei einer anderen
Versicherungsgesellschaft ein Angebot für die Versicherung
einholen und den Versicherungsleuten den Fall schildern, denn
die kennen sich in jedem Fall aus.

Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter.

Gruß Pirkko

Ein Angebot einer anderen Versicherung liegt mir schon vor welches ich sofort annehmen würde, nur muss ich vorher halt die andere kündigen.

die Wohngebäudeversicherung geht erst mit Eintragung im Grundbuch auf sie über. Bis dies nicht geschehen ist, ist der Verkäufer noch Eigentümer und für die Versicherung zuständig - auch hinsichtlich der Prämienzahlung! Mit der Anpassung verlieren sie ihr Sonderkündigungsrecht nicht, denn sie werden bei Anpassung noch nicht Versicherungsnehmer. Erst nach Eintragung entsteht ihr Sonderkündigungsrecht. Vielleicht sprechen sie mal mit dem Verkäufer und machen ihm klar, dass er ihnen gegenüber mit dem Kaufpreis haftet, wenn er sein Haus fehlerhaft versichert hat!!!

Handelt es sich bei der Police um eine Versicherung mit gleitendem Neuwert (das sind eigentlich die gebräuchlichen Wohngebäudeversicherungen)? Dann ist die Unterversicherung eigentlich sehr unwahrscheinlich. Früher wurden die Häuser immer auf einen Wert von 1914 zurückgerechnet und mit einem Neuwertfaktor versehen. Daraus ergab sich dann der aktuelle Versicherungswert. Wenn in Ihrer Police noch ein Wert von 1914 angeben ist, dann muss dieser mit dem aktuellen Neuwertfaktor (wird jedes Jahr aufgrund von Preissteigerungen neu festgelegt) multiplizieren.

Bitte nehmen Sie ansonsten Kontakt mit Ihrem Notar auf, damit das Versicherungsrisiko bis zur grundbuchlichen Umschreibung und Ihrer Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln, beim Verkäufer verbleibt.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo Lars, normalerweise kann man die mit übernommene Versicherung innerhalb von 4 Wochen nicht annehmen und kündigen, das wurde Dir sicher mitgeteilt. Ich vermute die 4 Wochenfrist seit Beginn der Eigentumsübergabe - Schlüsselübergabe ist abgelaufen. Nun kann man nur noch etwas auf Kulanzbasis beenden, damit man eine günstige Wohngebäudeversicherung abschließen kann. Die angebliche Unterversicherung beruht meistens auf den Druck eine erweiterte Versicherung mit höherer Versicherungssumme abzuschließen. Die alte Versicherungssumme basiert meist auf Basis 1914 mit dem Vorzeichen z. B. M 20.000,- das bedeutet M = Mark ( nicht EUR )das mal mit dem Faktor der Versicherungsgesellschaft Z. B. 15,2 x M 20.000,- = 304.000,- EUR Versicherungssumme. Das sollte geklärt werden, ob da auch eine Elementarversicherung bei ist.

Sonst beenden, notfalls Beschwerde einlegen.
Oder an mich wenden.
MfG Willi Jänsch deutschlandweit

Hier liegt das Problem, der Vertreter der Allianz-Versicherung, bei welcher das Gebäude Versichert ist, will bei der Anpassung die Police gleich auf mich umschreiben. (Das hätte, nach seiner Meinung,der Vorbesitzer gleich nach Verkauf veranlassen müssen.) Das heist für mich, das ich dann Versicherungsnehmer werde.

Handelt es sich bei der Police um eine Versicherung mit
gleitendem Neuwert (das sind eigentlich die gebräuchlichen
Wohngebäudeversicherungen)? Dann ist die Unterversicherung
eigentlich sehr unwahrscheinlich. Früher wurden die Häuser
immer auf einen Wert von 1914 zurückgerechnet und mit einem
Neuwertfaktor versehen. Daraus ergab sich dann der aktuelle
Versicherungswert. Wenn in Ihrer Police noch ein Wert von 1914
angeben ist, dann muss dieser mit dem aktuellen Neuwertfaktor
(wird jedes Jahr aufgrund von Preissteigerungen neu
festgelegt) multiplizieren.

Das Problem ist eigentlich nur das, das das Gebäude nach Abschluß der Versicherung Um- bzw. Ausgebaut wurde und nun die aktuelle Wohnfläche die im Vertrag festgehaltene Wohnfläche deutlich Übersteigt.

Bitte nehmen Sie ansonsten Kontakt mit Ihrem Notar auf, damit
das Versicherungsrisiko bis zur grundbuchlichen Umschreibung
und Ihrer Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln, beim
Verkäufer verbleibt.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo Lars, normalerweise kann man die mit übernommene Versicherung innerhalb von 4 Wochen nicht annehmen und kündigen, das wurde Dir sicher mitgeteilt. Ich vermute die 4 Wochenfrist seit Beginn der Eigentumsübergabe - Schlüsselübergabe ist abgelaufen. Nun kann man nur noch etwas auf Kulanzbasis beenden, damit man eine günstige Wohngebäudeversicherung abschließen kann. Die angebliche Unterversicherung beruht meistens auf den Druck eine erweiterte Versicherung mit höherer Versicherungssumme abzuschließen. Die alte Versicherungssumme basiert meist auf Basis 1914 mit dem Vorzeichen z. B. M 20.000,- das bedeutet M = Mark ( nicht EUR )das mal mit dem Faktor der Versicherungsgesellschaft Z. B. 15,2 x M 20.000,- = 304.000,- EUR Versicherungssumme. Das sollte geklärt werden, ob da auch eine Elementarversicherung bei ist.

Sonst beenden, notfalls Beschwerde einlegen.
Oder an mich wenden.
MfG Willi Jänsch deutschlandweit

Elementarschäden sind in dieser Versicherung nicht enthalten, auch stimmt die in der Versicherung angegebene Wohnläche (73qm) nicht mit der Tasächlichen (86qm) überein. Und da ich gerade dabei bin das Dachgeschoss als Wohnraum auszubauen steigt die Wohnfläche ja nun nochmals um rund 20qm.

Bitte nehmen Sie ansonsten Kontakt mit Ihrem Notar auf, damit das Versicherungsrisiko bis zur grundbuchlichen Umschreibung und Ihrer Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln, beim Verkäufer verbleibt.

Leider kann ich Ihnen da keinen besseren Rat geben, oder der Verkäufer müsste bei seiner Versicherung tätig werden.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe

Schicken sie diese Information doch mal als Beschwerde über den Vertreter zum Ombutsmann nach Berlin, dafür ist der zuständig. Hier liegt ein klarer Fall vor, der Allianzvertreter will seine Bestandprovision retten. Er hebelt damit ihr Kündigungsrecht klar aus! Sie können nach der Rechtslage den Vertrag erst kündigen, wenn sie im Grundbuch stehen!!!
Alles andere ist Unfug. Wie schon gesagt, der Verkäufer muss ändern! Nicht sie, wenn sie noch kein Eigentümer sind. Melden Sie den Fall dem Ombutsmann unbedingt, auf solche Nettigkeiten von Vermittlern wartet der!

Suchen Sie in Ihrem Wohngebiet einen seriösen und unabhängigen Versicherungsmakler auf, dieser kann Ihnen eine genauere Auskunft geben, bei einem persönlichem Gespräch.

Gruß

So erstmal danke für die vielen Ratschläge.

Hier mal der aktuelle Stand:

Wir stehen seit letzter Woche nun endgültig als Eigentümer im Grundbuch.
Den Grundbuch Auszug haben wir, zusammen mit einem nochmaligen Kündigungsschreiben, diesmal direkt an die Allianz Hauptvertretung in Berlin gesand und siehe da, die Kündigung wurde problemlos akzeptiert.

MfG

L.Waurich

leider erst jetzt gelesen, schon geklärt,
Jörg.