Wohnungsbrand beim Nachbarn - wer zahlt?

Hallo,

angeregt durch einen Beinahe-Brand heute morgen bei meinen Nachbarn folgende Frage:

Meine Nachbarn sind ein sehr altes Ehepaar, das schon öfter mal das Essen auf der Herdplatte vergißt. Käme es mal zu einem Brand und würde meine Wohnung mitsamt Inhalt mitabbrennen - wer zahlt oder wie kann ich mich davor absichern (vor dem Brand wohl nicht, aber vor den immensen Kosten)? Muß die Versicherung der Nachbarn zahlen (sofern sie überhaupt eine haben)? Sollte ich mir eine Hausratversicherung besorgen? Haftet die Genossenschaft (es handelt sich um Eisenbahnergenossenschaftswohnungen)?

Wie man sieht hab ich überhaupt keine Ahnung von Versicherungen und wäre dankbar, wenn mir jemand die Fragen beantworten kann!

Viele Grüße,
Christiane

hallo, Christiane,
ganz einfach: der Verursacher.
Dafür gibt es Haftpflichtversicherungen: meiner Meinung eine der wichtigsten Versicherungen.
Sollte der Verursacher so etwas nicht haben und auch sonst mittellos sein, dann kannst Du ihn zur „Eidestattlichen Erklärung“ zwingen lassen… was auch nichts bringt. Wo nichts ist, ist nichts zu holen. Kannst ihn ja nicht in die Sklaverei verkaufen.
Bleibt dann also alles bei Dir!
Grüße
Raimund

Der Nachbar zahlt - wie in anderen vergleichbaren Rechtslagen auch - nur bei Verschulden. Hast du zum Beispiel auf der anderen Seite eine junge Familie wohnen, deren Kleinkind trotz (ggf. nachweislich) ausreichender Beaufsichtigung „zündelt“, mußt Du Deinen Schaden selber zahlen.

Die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt also nur, wenn dieser den Schaden nicht nur (zum Beispiel durch seine „reine Existenz“ = dies wäre die Gefährdungshaftpflicht wie diese z. B. für Schäden durch Kraftfahrzeuge u. ä. gilt)verursacht hat, sondern für den Schaden auf Grund seines Verhaltens haftpflichtig gemacht werden kann. Und das ist ggf. ein gewaltiger Unterschied.

Eine Hausratversicherung gehört - will man im Falle eines Falles nicht auf die nächste Sperrmüllaktion und seine Rücklagen/Ersparnisse bzw. das Wohlwollen seiner Freunde/Verwandten oder des Sozialamtes etc. angewiesen sein, zu dem unbedingt erforderlichen Versicherungsschutz.

Achtung: Die von einigen Versicherern angebotenen Selbstbehalte (das ist das, was Du in jedem einzelnen Schadenfall selbst bezahlen mußt - der Versicherer zahlt nur den drüber hinausgehenden Schaden) sind (meistens) nicht „lukrativ“. Weil die Prämienersparnis über sehr viele Jahre hinweg „angespart“ werden muß, um die selbstbehaltsbedingten Mehraufwendungen schon bei nur einem Schadenfall von z. B. 1.000 DM auszugleichen.

Zögere jetzt nicht noch länger, sondern handele. Wenn du einen Computer hast und evtl. noch eine „bessere“ Audioeinrichtung, Fernseher, Videorecorder und evtl. auch noch eine mit allen üblichen Elektrogeräten ausgestattete Küche, solltest Du unbedingt einen Versicherer auswählen, der (für wenig Geld im übrigen) „Überspannungsschäden“ mitversichert. Den bei einem Blitz-Naheinschlag in weniger als 1.000 m Abstand kann alles hin sein!

Norbert

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Hallo Christiane,
die „Vorschreiber“ haben zur Haftpflichtversicherung schon ausgeführt.

Richtig ist, daß die Hafptlichtversicherung Deiner Nachbarn zahlen muß, sobald die Dir einen Schaden schuldhaft zugefügt haben. Damit sind aber schon zwei Voraussetzungen vorhanden, nämlich a) der Schaden muß schuldhaft sein (was Du nachweisen mußt im Zweifelsfall) und b) müssen die ja erst eine Haftpflichtversicherung haben. Du hast zwar gegen Deinen Nachbarn unabhängig vom Vorhandensein der Haftpflichtversicherung Ansprüche, aber es muß ja auch erst mal was zu holen sein…

Ich würde Dir zum Abschluß einer Hausratversicherung raten, zum einen aus dem oben genannten Grund und es gibt auch noch einen Zweiten: eine Haftpflichtversicherung entschädigt nur den Zeitwert der zerstörten Sachen, während Deine Hausratversicherung den Neuwert entschädigt. Deine Hausratversicherung wiederrum wird sich dann versuchen bei Deinem Nachbarn (dem Schadenverursacher) schadlos zu halten. Ist aber dann nicht mehr Dein Problem.

Gruß
Andreas

Vielen Dank für eure Antworten:wink:
Jetzt weiß ich mehr!
Nur bei der Frage der Schuld bin ich mir nicht sicher. Wie gesagt, es geht um ein sehr altes Ehepaar, das schon öfter mal das Essen auf dem Herd vergißt und so brennt es halt dahin und stinkt ziemlich. Wenn dadurch mal ein Wohnungsbrand entsteht, ist die Schuldfrage doch eindeutig?
Mal sehen, ob ich herausbekomme ob meine Nachbarn überhaupt eine Haftpflichtversicherung besitzen - ich hab begründete Zweifel.

Nochmals danke!
Gruß,
Christiane