Der Nachbar zahlt - wie in anderen vergleichbaren Rechtslagen auch - nur bei Verschulden. Hast du zum Beispiel auf der anderen Seite eine junge Familie wohnen, deren Kleinkind trotz (ggf. nachweislich) ausreichender Beaufsichtigung „zündelt“, mußt Du Deinen Schaden selber zahlen.
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt also nur, wenn dieser den Schaden nicht nur (zum Beispiel durch seine „reine Existenz“ = dies wäre die Gefährdungshaftpflicht wie diese z. B. für Schäden durch Kraftfahrzeuge u. ä. gilt)verursacht hat, sondern für den Schaden auf Grund seines Verhaltens haftpflichtig gemacht werden kann. Und das ist ggf. ein gewaltiger Unterschied.
Eine Hausratversicherung gehört - will man im Falle eines Falles nicht auf die nächste Sperrmüllaktion und seine Rücklagen/Ersparnisse bzw. das Wohlwollen seiner Freunde/Verwandten oder des Sozialamtes etc. angewiesen sein, zu dem unbedingt erforderlichen Versicherungsschutz.
Achtung: Die von einigen Versicherern angebotenen Selbstbehalte (das ist das, was Du in jedem einzelnen Schadenfall selbst bezahlen mußt - der Versicherer zahlt nur den drüber hinausgehenden Schaden) sind (meistens) nicht „lukrativ“. Weil die Prämienersparnis über sehr viele Jahre hinweg „angespart“ werden muß, um die selbstbehaltsbedingten Mehraufwendungen schon bei nur einem Schadenfall von z. B. 1.000 DM auszugleichen.
Zögere jetzt nicht noch länger, sondern handele. Wenn du einen Computer hast und evtl. noch eine „bessere“ Audioeinrichtung, Fernseher, Videorecorder und evtl. auch noch eine mit allen üblichen Elektrogeräten ausgestattete Küche, solltest Du unbedingt einen Versicherer auswählen, der (für wenig Geld im übrigen) „Überspannungsschäden“ mitversichert. Den bei einem Blitz-Naheinschlag in weniger als 1.000 m Abstand kann alles hin sein!
Norbert