Wohnungseigentümer/Beschluss wird nicht umgesetzt

Hallo zusammen,
ich habe eine Eigentumswohnung und wir sind eine Eigentumsgemeinschaft von 20 Eigentümern. Auf unserer letzten Versammlung haben wir einstimmig beschlossen, dass wir den Kabelanschluss auf den neusten Stand bringen lassen wollen. Soweit so gut. Vor kurzem hing ein Zettel im Hausflur auf dem Nachgefragt wurde, wer denn einen schlechten Empfang hätte. Auf meine Nachfrage beim Verwalter stellte sich heraus, dass einer vom Verwaltungsbeirat (der schon bei der Versammlung nicht so dafür war) erst mal die Anschlüsse überprüft werden sollten. Er beauftragte dann auch einen Elektriker die Anschlüsse zu messen. Dafür sind Kosten von 70€ enstanden.Dieser Elektriker hat uns dann Receiver angeboten für 120€ das Stück.
Nun meine Frage:
Wann muß ein einstimmiger Beschluss umgesetzt werden?
Ist der Verwalter nicht verpflichtet diesen umzusetzten?
Kann der Beirat sich diesem Beschluss wiedersetzen?(Vorher waren Sie dafür)
Wer trägt die Kosten für den Elektriker?
Mir entstehen jeden Monat 13€, weil mein anschluss so schlecht ist und ich über D-vbt schauen muss.

Hallo,
ein von der Eigentümerversammlung gefasster Beschluss ist zeitnah umzusetzen. Wird der Beschluss angefochten, was schriftlich erfolgen muss, hat der Verwalter darüber die Eigentümer zu informieren.
Mein Rat: Schreiben Sie den Verwalter an und bitten um Erklärung, wann mit der Umsetzung des Beschlusses zu rechnen ist und auf welcher Entscheidungsgrundlage die Arbeiten des Elektrikers erfolgt sind.
Viel Erfolg!

Sorry kann ich dir leider nicht weiterhelfen

Hallo, beschlossen ist beschlossen und muss in dem Jahr umgesetzt werden. Der Beirat kann nicht einfach etwas anderes machen. Ob der Elektriker notwendig war, ist fraglich, kann doch aber vom Verwalter mit dem Elektriker besprochen werden. Ich denke, dass der Kabelanschluss nur von der Firma überprüft werden kann, von der auch der Anschluss ist. Kosten dafür trägt natürlich die Gemeinschaft. Und wenn dein Abschluß nicht in Ordnung ist, dann sollest du das der Kabel-Firma mitteilen, die dann - sogar ohne vor Ort zu sein - die Kabelstärke usw. prüfen kann. Ruf einfach mal dort an und erzähle, dass dein Empfang schlecht ist und frage warum. Die geben dir bestimmt eine Antwort.
GrußUli

Mit Mehrheit gefasste Beschlüsse, müssen durchgesetzt werden. Das Verhalten des VBR ist befremdend. Er hat sicherlich eine Einladung zur WEV bekommen und hatte somit genügend Zeit, sich auf die WEV insbesondere diesen Beschluss vorzubereiten. Wie Du schreibst, war er „zwar nicht so dafür“ aber er hat wohl auch zugestimmt.
Dass er nun - im Nachgang - sich anders verhält, ist seltsam.
Ich würde beim Verwalter Druck machen, dass der Beschluss durchgesetzt wird.
Dann hast Du geschrieben, dass „er“ einen Elektriker beauftragt hat. Ich gehe nun davon aus, dass diese Beauftragung durch den Beirat und nicht durch die Gemeinschaft, respektive durch den Verwalter erfolgte. aher würde ich vor allem darauf achten, dass die € 70,00 bei der nächsten Abrechnung auch dem Verursacher, welcher dies in Auftrag gegeben hat für die Kosten aufkommt. Ich würde noch weiter gehen und beim Verwalter nachfragen, wer und warum dies beauftragt wurde. Sollte der Auftrag durch den Beirat ohne Zustimmung vergeben worden sein, darf der Verwalter diese Rechnung aus der Gemeinschaftskasse nicht begleichen. Daher auch den Zahlungsfluss prüfen und ggfs. dem Verwalter darauf hinweisen, dass er im dümmsten Fall eine Rechnung beglichen hat, welche nicht hätte beglichen werden dürfen und die er nun umgehend vom Verursacher einzufordern hat.

Ein einstimmiger Beschluß muß umgesetzt werden.Wenn ein Teilnehmer bedenken hat, kann er diese anl. der ETV vorbringen und diskutieren. Hinterher einsam getroffene, Kosten verursachende Maßnahmen, d.h. ohne Zustimmung aller anderen Eigentümer, muß der Verursacher allein tragen. Wegen der Geringfügigkeit der Kosten lohnt sich ein Streit m.E. allerdings nicht, ich würde ein Gespräch mit dem Betreffenden und der Verwaltung führen und durchblicken lassen, ggf. bei der nächsten ETV die Entlastung zu versagen und eine Neuwahl der Eigentümervertreter anzuregen. Gesprächspunkt vor der Versammlung in die Einladung zur ETV aufnehmen lassen! gruß, juliuszwo

Hallo Spurzel2,

ich setzte einfach mal eine ordnungsgemäße Eigentümerversammlung und Beschluss voraus.

Der Beschluss ist vom Verwalter auszuführen. Unverzüglich (was natürlich etwas schwammig und dehnbar ist…kommt also auch darauf an was und wie beschlossen wurde).

Der Beirat hat nichts zu melden oder zu entscheiden, es sei denn, er wurde in dem Beschluss von der Gemeinschaft dazu ermächtigt.

Die Kosten für den Elektriker sind Kosten der Gemeinschaft und müssen damit auch in die nächste Abrechnung eingestellt und verteilt werden.

Du solltest prüfen, was genau beschlossen worden ist und ob dies mit der Maßnahme des Verwalters erreicht wird/worden ist.

Grüße
MagicMa

Hallo spurzel2
Wenn die Techn. Lösung ,so wie beschrieben ausreicht ist der Beschluss abgearbeitet.
So wie ich aber von dir heraushöre ist bei dir
( bestimmt auch bei Anderen)der Kabelanschluss zu schwach so dass erstmals eine gemeinsame techn. Lösung (zB. Verstärkung der Leistung)auf den Neuesten Stand gebracht werden muss , danach kann sich immer noch jeder entscheidenen ob er einen Neuen Reciver benötigt.
Vielleicht kann ich dir damit etwas Unterstützung geben jedenfalls muss die Verwaltung für Alle da sein bis das Problem beseitigt ist.
Gruß
Sueden78

Hallo Spurzel,

nach der Versammlung sollte man 4 Wochen warten, solange läuft die Einspruchsfrist. Danach sollte der Beschluss zeitnah umgesetzt werden.
Dies hat der Verwalter zu veranlassen.
Ein Beirat kann sich dem Beschluss nicht widersetzen, es sei denn er macht von seinem Recht, das Recht eines jeden Miteigentümers, dem Einspruchsrecht innerhalb der Frist Gebrauch. Muss er bei Gericht machen.

Wenn ein Eigentümer eigenmächtig einen Handwerke beauftragt, hat er keinen Handlungslegitimation durch die Eigentümer. Der Auftraggeber hat aus eigener Tasche zu zahlen.

Ohne den genauen Beschlusstext zu kennen, sind weiter Einlassungen nicht möglich.

Wenn nun z.B. es sich herausgestellt hat, dass die Erneuerung weit über dem geplanten Kostenrahmen liegt, tut der Verwalter gut daran den Beschluss nicht umzusetzen und die Eigentümer darüber zu informieren und ggf. neu zu beschließen.

Wenn im Haus ein Kabelanschluss vorhanden ist, den du auch mit bezahlst, hast du ein,Anrecht auf einen ordnungsgenmäßen Zustand der Anlage.
Den musst du einfordern, ggf. mit Frist. Passiert nichts hast du ein Recht auf Schadensersatz gegenüber den anderen Eigentümern.

MfG
uwe

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Hallo, also ich meine der Beschluß muß vom Verwalter unverzüglich umgesetzt werden, es sei denn, der Beschluß wird angefochten innerhalb eines Monats, mfg

Hallo,
der Beschluß muß, falls nichts anderes vereinbart wurde, zeitnah umgesetzt werden. In dem Fall würde ich 2-3 Monate als zeitnah ansehen, da eine Firma beauftragt werden muß. Mit 2-3 Monaten meine ich, daß dann die Arbeiten abgeschlossen sein müssen.
Wenn die Reparatur nicht vereinbart wurde, darf nur der Verwalter (und nur der !) die Reparatur beauftragen und, da sie finanziell unter der Bagatellgrenze liegt, braucht er dafür keinen Beschluß. Die Kosten müssen dann alle tragen. Ist der Elektriker von einem Eigentümer in Eigenregie beauftragt worden, trägt der Eigentümer die Kosten.
Der Beirat kann neue Anträge stellen, aber sich einem Beschluß nicht widersetzen.
Gruß,
Andreas

Ganz recht, der Verwalter muss diesen Beschluß zeitnah umsetzen, wenn im Beschluss kein Zeitfenster steht.
Tut er das nicht, kann jeder Eigentümer bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen ihn klagen.

Besser wäre jedoch ihndaran zu erinnern und nach seiner Begründung fragen für sein Nichtstun.

Eines muss klar sein und bleiben:
Der Verwalter ist Auftragnehmer,
die Gemeinschaft ist Auftraggeber,
das wird oft von Verwaltern vergessen.

Grüße
Aira92

Hallo,

ein Einstimmiger Beschluß muß umgesetzt werden und zwar vom Verwalter. Die Frage ist jedoch wann. Haben sie beim Beschluß draauf geachte dem Verwalter eine Frist zu setzten und ihm Mittel und Wege vorzuschreiben? Wenn nicht, dann kann ich mir gut vorstellen, daß der Verwalter nicht genau weiß, wie er vorzugehen hat. Er weiß dann sicher auch nicht welchen Kostenrahmen er einzuhalten hat. So ist der We, welcher der Beirat unternommen hat ja schon einmal völlig korrekt und zwar ist das nur eine Festsellung des Bedarfes und des Status. Eine Satellitenanlage oder eine modernes Kabelnetz wird sicher so zwischen 15 bis 30 000 Euro kosten, da erscheinen 100 Euro für eine Analyse oder Beratung völlig ok.

Man könnte sich das allerdinsg sparen, wenn man sich gleich Kostenvoranschläge machen lässt. Da ist die Beratung quasi mit drin aber geht dummerweise gleich davon aus, daß die Annlage sowieso erneuert werden muss. Wenn sie es von einem neutraleren Standpunkt aus haben wollen und sich die Möglichkeit offen lassen vielleicht mit dem alten Kabel zu leben, dann investieren sie die 100 Euro in die neutrale Beratung einfach und sparen evtl. 30 000.

Mein Rat: Geben Sie dem Verwalter klare Vorgaben wie diese Modernisierung auszusehen hat und welche Schritte er machen soll. Dazu Zeitvorgaben nicht vergessen, denn 2012 soll das analoge Netz nun wirklich abgeschaltet werden, das wird für viele recht knapp.

Bilden Sie eventuell einen Ausschuß von Eigentümern, die sich mit soetwas auskennen und handlungsbefugnisse von den Eigentümern bekommen. Der Ausschuß hat viele Vorteile:

  1. es muss nicht der Beirat sein, denn dieser ist in 1. Linie für die buchhalterische Abrechnung da und Buchhalter sind nicht unbedingt elektotechnisch begabt,
  2. die Aufgabenlast wird in interessierte verteilt
  3. der Verwalter und der Beirat gemeinsam setzen eigentlich nur Beschlüsse der Eigentümerversammlung um und wenn nur 1x pro Jahr eine Versammlung einberufen wird, dann dauern solche Projekte mehrere Jahre. Ein Ausschuß kann von den Eigentümern zum Beispiel einen Finanzrahmen vorgeschrieben bekommen in dem er entscheiden darf. So kann der Ausschuß Recherchen machen und in einer kleinen Gruppe spontane Treffen organisieren und dann abstimmen, was für die Gemenschaft gut und preiswert ist. Der Ausschuß kann dann auch den Veralter informieren, welche Firma den Auftrag bekommen soll.

Häufig gibt es den ein oder anderen interessierten Rentner in so einem Ausschuß, der richtig gute Ideen hat und auch wesentlich mehr Zeit investiert als ein Verwalter es je tun würde. Viele Verwalter holen 3 Angebote ein und nehmen dann das preiswerteste oder ihre Lieblingsfirma. Dabei kann nur Unsinn raus kommen. Ich habe schon erlebt, daß die Modernisierung eines Kabelnetzes ohne grössere Extrakosten abgegangen ist, weil ein Interessierter eine Firma aufgetrieben hat, die ein sogenanntes Contracting macht und den Umbau organisiert. Finanziert wurde das Ganze dann über monatliche Beiträge analog Kabelfernsehen. Das Kabelfernsehen wurde zugunsten einer Satellitenanlage abgeschafft aber die Beiträge wurden eine Zeit lang weiter bezahlt an diese Contracting Firma. Nach Auslaufen des Vertrages wurde ein Eigentmsübergang vereinbart und die Anlage war recht schmerzfrei bezahlt. Die monatlichen Beiträge konnten zudem noch von vermietenden Eigentümern an hre Mieter umgelegt werden. Das fanden die Beteiligten ganz knuffig.

Geht aber echt nur, wenn man in einer Eigentümerversammlung genau sagt was man will und nicht schwammig formuliert - ja Verwalter, dann mach mal modern.

Hallo!
Es gehört zu den ureigensten Aufgaben des Verwalters, Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft durchzuführen (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG). Eine bestimmte Frist ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ein Beirat kann sich dem nicht einfach so widersetzen, nur weil ihm der Beschluss nicht gefällt.

Es sollte darauf geachtet werden, dass Beschlüsse möglichst konkret formuliert werden. Es sollte also genau beschlossen werden, womit der Verwalter beauftragt werden soll. Auch eine zeitliche Vorgabe kann mit in den Beschluss aufgenommen werden.

Ich kenne weder den genauen Wortlaut des Beschlusses noch bin ich technisch bewandert. Ich halte es aber durchaus sinnvoll, dass man zuerst einmal einen Elektriker zu Rate zieht, der sich anschaut, wo überhaupt das Problem für den schlechten Empfang liegt.
Insofern würde ich dem Verwalter hier zunächst keinen Vorwurf machen. Die Frage ist, was passiert dann. Ist mit dem Einsatz der neuen Receiver das Problem behoben? Wenn nicht, muss der Verwalter natürlich weiter tätig werden. Es kann natürlich nicht sein, dass man für den Kabelanschluss bezahlt und ihn nicht nutzen kann.

Viele Grüße
Thomas

Beschlüsse sind vom Verwalter zeitnah umzusetzen, sofern die Gemeinschaft die Mittel dazu aus den laufenden Einnahmen oder der Rücklage beschlußmäßig bereitgestellt hat. Kosten für eigene in Auftrag gegebene Prüfungen trägt der Auftraggeber, vor allen Dingen dann, wenn es sich bei diesem nicht um den Verwalter selber handelt, der im Sinne der Gemeinschaft gehandelt hat.