Woraus setzt sich das Bruttoeinkommen zusammen ?

An die Experten, ich bin Angestellter und beziehe ein monatliches Bruttoeinkommen von 2000 €. Woraus setzen sich die Abzüge zusammen ? Gibt es eine Möglichkeit eine Art des Abzugs zu verringern? Vielen Dank!

Hallo, es gibt grundsätzlich keine Möglichkeit, Dein wichtiges Nettoeinkommen -das was Du wirklich im Geldbeutel hast- zu erhöhen. Vater Staat bestimmt wie das andere -der Teil, den Du nicht bekommst- verteilt wird. Da sind: Unfallversicherung, Krankenversicherung, Renten- u. Pflegeversicherung und natürlich die Steuern. Bei den Steuern kannst Du etwas drehen. Wichtig wäre zuerst, was Du für einen Fam.stand hast, ob Kinder usw. da sind. Rein vom Einkommen und Deiner Fragestellung schätze ich, daß das Dein erster Verdienst ist und Du ledig ohne Kinder bist. Wenn es Dich interessiert, dann schreib mich einfach weiter an. LG hamsterbaumi

Hallo,

Die Abzüge im Einzelnen sind:

  1. Lohnsteuer
  2. Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer
  3. Krankenversicherung
  4. Rentenversicherung
  5. Arbeitslosenversicherung

Bei Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung lässt sich nichts einsparen. Bei Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag lässt sich jedoch iunter Umständen was einsparen. Das kommt aber jedoch auf den Einzelfall an. Am besten einen Steuerberater kontaktieren und diesen die Einkommensteuererklärung machen lassen.

Gruss
Wilfried

Lieber Schweigen75,

am einfachsten auf der elektronischen Lohnsteuerkarte zu ersehen, die
der Arbeitgeber einmal im Jahr versendet.
Darunter müssen also Abzüge auftauchen:
Lohnsteuer, Kirchensteuer (falls einer Kirche zugehörig), Solidaritätszuschlag,
Arbeitnehmeranteil für Sozialversicherung (Kranken, Renten, Arbeitslosenversicherung). Auch weitere individuelle Abzüge sind möglich, wie z. B. bei Angestellten des Öffentlichen Dienstes die Zusatzversorgungskasse.

Freundliche Grüße
Lambertobruno

Hallo,
die Abzüge setzen sich aus Lohn- und Kirchensteuer sowie Soli und Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zusammen. In zwei Bundesländern (Bremen und dem Saarland)gibt es zusätzölich noch, den sog. Kammerbeitrag. Ich sehe zurzeit nur eine Möglchkeit die Abzüge zu minimieren, dann wenn man die Steuerklasse günstiger gestalten kann. Da ich hierzu keinrlei Angaben habe, muss ich von einem unverheirateten AN ausgehen und dann lautet meine Antwort, dass ich keine Möglichkeit sehe, die Abzüge zu senken.
Gruß

Hallo,

google doch mal nach Lohnabrechnung, hier siehst du genau wie sich Deine Abzüge zusammensetzen. Für Arbeitnehmer fallen je nach Steuerklasse die Lohnsteuer, bei Kirchensteuerpflicht die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag an. Ausserdem die Sozialversicherungsbeiträge, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung. Google auch mal nach steuerfreien Bezügen.

Gruß

Sehr geehrter Fragesteller Schweigen75,

das Bruttoeinkommen enthält

  • das Nettoeinkommen (monatlicher Auszahlungsbetrag),
  • die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge
    (dies sind 8,2 % Krankenversicherung, 9,8 %
    Rentenversicherung und 0,975 % Pflegeversicherung,
    evtl. kommt zur Pflegeversicherung noch ein
    Zuschlag von 0,25 %, sofern keine Kinder vorhanden
    sind.)(o. g. Zahlen sind die Werte nur für den
    Arbeitnehmer)
  • die abzuführenden Steuern ( dies sind die
    Lohnsteuer, der auf die Lohnsteuer entfallende
    Solidaritätszuschlag von 5,5 % d. Lst sowie ggfs.
    die Kirchensteuer. Die Höhe der Steuer hängt von der
    Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte ab, wobei die
    Klassen I und IV von der Steuerhöhe identisch sind
    und die Klasse III sich in einer Ehe nur für den
    Ehegatten lohnt, der bei einem Verhältnis der beiden
    Ehegatteneinkommen mehr als 60 % von Gesamteinkommen
    verdient.

Nun zum zweiten Teil Ihrer Frage:

  • Verringern können Sie die Steuern, wenn Ihnen Kosten von über 1000 €/Jahr für Ihren Beruf entstehen, z. B. Fahrten zur Arbeit, Weiterbildung, sonstige Reisekosten. Diese Kosten können Sie sich bei Ihrem Finanzamt auf Ihrer Lohnsteuerkarte bzw. bescheinigung eintragen lassen.

  • Ein zweiter Schritt zur Verringerung von Steuern
    sowie Sozialversicherungsbeiträgen ist die
    Umwandlung von Bruttolohn zur Altersversorgung.
    Hierbei schließen Sie privat oder über Ihren
    Arbeitgeber eine Altersvorsorge ab und Ihr
    Arbeitgeber führt monatlich einen Teil Ihres
    Bruttoeinkommens als Beitrag an das Vorsorgewerk,
    Versicherung o.ä. ab. Dieser abgeführte Teil wird
    weder besteuert noch werden hiervon
    Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Man geht nun
    davon aus, dass Ihnen nach Abzug von Steuern und
    SV-Beiträgen sowieso nur ca. 55 % vom Brutto
    verbleiben, so dass Ihr selbst getragener Beitrag
    nur bei diesen 55 % liegt, da Sie ja netto nie mehr
    ausgezahlt bekommen hätten.
    ABER ACHTUNG: So reizvoll es ist, Steuern oder
    SV-Beiträge zu sparen, sollte dies NIE ein
    Hauptargument für den Abschluss einer Versicherung
    oder Altersvorsorge sein.

  • Weiterhin gibt es die Möglichkeit, von Ihrem AG die Kosten z.B. für Benzin oder Wareneinkäufe bis 44 € brutto/Monat übernehmen zu lassen, was Sie steuerfrei stellen würde. Dies hängt aber von der Organisationsbereitschaft des AG ab, da er Ihnen das Geld nicht in bar oder per Überweisung geben darf, sondern die von Ihnen eingereichten Belege Tankrechnungen bezahlen muss.

  • Auch kann der AG z.B.anstatt des Weihnachtsgeldes oder eines Teiles davon Ihnen einen Gesundheitskurs bis zu 500 € pro Jahr und Person steuerfrei sponsern.

Ich hoffe, Ihnen etwas weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

G-B

Hallo,

die Abzüge können Sie teilweise verringern, wenn Sie heiraten. Sonst sind die Prozente der Abzüge gesetzlich geregelt und nicht verringerbar. Was sich steuerlich vorteilhaft auswirkt sind Sparverträge (z. B. Rentensparen). Diese Vorteile heben sich aber teilweise wieder auf, wenn es zur Auszahlung der Spar- Form kommt.
Mfg.

An die Experten, ich bin Angestellter und beziehe ein
monatliches Bruttoeinkommen von 2000 €. Woraus setzen sich die
Abzüge zusammen ? Gibt es eine Möglichkeit eine Art des Abzugs
zu verringern? Vielen Dank!

Hallo
die Abzüge sind Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung).
Steuern kannst Du senken, wenn Du Ausgaben hast, die das steuerpflichtige Einkommen reduzieren (Spenden, Kirchensteuer, sog. Werbungskosten in Bezug auf Deine Arbeit wie Fahrt zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fachbücher usw.). Problem ist natürlich, dass die Ausgaben dafür höher sind als die Steuerermässigung; d.h. sie lohnen sich nur, wenn Du sie eh hast.
Sozialversicherungsbeiträge kannst Du in der REgel nicht reduzieren.

Wahrscheinlich nicht. Die Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung) sowie die Lohnsteuer (legt der Gesetzgeber fest) werden von Deinem Bruttolohn abgezogen. Den Rest nennt man Nettoeinkommen.

Hallo im wirklichen Leben …

Die Abzüge sind Lohnsteuer
ggf. Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Krankenversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung

Die sozialversicherungsrechtlichen Abzüge sind fix.
Die steuerlichen Abzüge lassen sich unter gewissen Umständen etwas mindern.

Viel Spaß

An die Experten, ich bin Angestellter und beziehe ein
monatliches Bruttoeinkommen von 2000 €. Woraus setzen sich die
Abzüge zusammen ? Gibt es eine Möglichkeit eine Art des Abzugs
zu verringern? Vielen Dank!

Hallo,

schau doch mal auf deiner Gehaltsabrechnung nach. Da stehen all deine Abzüge drauf. Was es ist und wieviel es ist. Verringern der Abzüge z.B. Lohnsteuer, bei Klassenwechsel durch Heirat oder Kinderfreibetrag eintragen lassen. bei diversen Finanzleistungen zur Absicherung vom Eigenheim gibt es die Möglichkeit einen Freibetrag zu beantragen. Oder wenn die Fahrt zur Arbeitsstelle einen enorm erhöhten Aufwand wäre, kann man auch einen Freibetrag beantragen. Sonst fällt mir nichts ein dazu.
Evtl. mal bei der Personalabteilung/Lohnbuchhaltung nachfragen, die wissen auch manchmal was man machen kann um Abzüge zu verringern.

MFG

Bruttoeinkommen - Lohnsteuer - Kirchensteuer - Solidaritaetsabgabe - Sozialabgaben (Rentenvers., Kankenversi.