Zeitarbeitsfirma verarscht mich was tun?

Hallo Leute,
Ich war bei einer Zeitarbeitsfirma und die haben mir groß einen Job im Büro versprochen. Kurz zu mir gelernte Kauffrau für Bürokommunikation.
Nun sollte ich 3 Tage bei einer Firma Probe arbeiten und danach habe ich von der Firma erfahren das gar keine Stelle besetzt werden sollte.
Dann hat meine Zeitarbeitsfirma mich in einem Einzelhandel eingesetzt ab dem 23.10. und heute habe ich eine Kündigung bekommen.
Da steht deine die akzeptieren meine fristlose Kündigung. Ich habe aber gar nicht gekündigt.
Datum war vom 26.10.
Ich kann doch nicht am 23.10 anfangen und direkt danach kündigen.
Ich versteh nicht was die damit bezwecken wollen zu behaupten das ich gekündigt hätte.
Kann ich die Firma irgendwo anzeigen ?
Ich habe nie gekündigt oder sonst was bin ganz normal arbeiten gegangen und erfahre sowas heute.

Was kann man da machen ?

Hallo,
schreibe zurück, dass du nicht gekündigt hast und frage direkt nach, wo du als Nächstes eingesetzt wirst.
Wo man dich überall einsetzen darf, das steht in deinem Arbeitsvertrag.

Du hast aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Probezeit, oder? Dann wird man dich wohl ganz regulär kündigen können.

Eine Strafanzeige halte ich für unzweckmäßig. Du wirst nicht beweisen können, dass absichtlich eine falsche Tatsache behauptet wurde. Man wird sich auf einen Irrtum berufen.

Du könntest aber mal nachhaken, OB und WO du angemeldet wurdest. Nicht, dass die aus Versehen auch die Anmeldung zur Sozialversicherung vergessen haben.
Wird der Mindestlohn korrekt bezahlt oder wird da auch geschummelt?

Also
Die haben behauptet schriftlich das die meine fristlose Kündigung akzeptieren.
Und die kündigen mich darum damit ich keine Sperrzeit bekomme.
Eine Kündigung muss doch immer schriftlich folgen also müssen die ja was von mir haben oder nicht ?
Aber ich habe überhaupt nicht mal
Über Kündigung gesprochen.
Deswegen versteh ich das alles nicht

Hast du denn verstanden, was X-Strom geschrieben hat?

Hallo,

da du NICHT gekündigt hast, kann allenfalls eine ordentliche Kündigung erfolgen.
Wenn es eine Probezeit gibt (und im Tarifvertrag keine andere Frist vereinbart wurde), dann ist die Kündigungsfrist 2 Wochen.

Wichtig ist, dass du schnell reagierst und schriftlich und beweisbar (evtl. Brief persönlich und vor Zeugen abgeben) klarstellst, dass:

  1. du nicht gekündigt hast
  2. du erwartest, dass dieser Irrtum korrigiert wird und die Kündigung zurückgenommen wird
  3. du deine Arbeitskraft anbietest („Bitte teilen Sie mir daher mit, wo mein nächster Einsatzort ist“)

Melde der Arbeitsagentur umgehend, dass dir gekündigt wurde. (Auch wenn du dagegen vorgehst!) Du hast nur drei Tage Zeit.
Wird die Kündigung zurückgenommen, dann arbeite weiter und sag der Arbeitsagentur bescheid.
Wird sie nicht zurückgenommen, dann reiche umgehend Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein.
Wird die fristlose Kündigung durch eine ordentliche Kündigung ersetzt, dann prüfe, ob die Frist eingehalten wurde. Es geht ums Geld!

Bei --Sklavenhaltern–Zeitarbeitsfirmen sind es zwei oder drei Tage.

1 Like

Da eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber mit einer Frist von wenigen Tagen (meines Wissens in der Probezeit sogar ohne Frist, aber das steht in Deinem Vertrag ja drin) ohne weiteres möglich gewesen wäre, hätte es überhaupt keinen Sinn, hier eine Kündigung durch den Arbeitnehmer zu fingieren.

Es ist also viel wahrscheinlicher, dass Cynthia Chloe Bachert mit Saskia Catharina Bachert verwechselt worden ist, oder auch Personalnummer 177328 mit Nummer 177238.

Die Chose klären und die Arbeitsleistung weiterhin anbieten. Die misslungene Kündigung wird dann schnell durch eine formal korrekte (ohne Angabe von Gründen) ersetzt werden, und auf diese Weise kannst Du noch den Lohn für ein paar Tage einklagen. Das Plöte daran ist, dass Du das ohne Rechtsanwalt machen musst - der kostet nämlich mehr als die paar Tage Lohn wert sind.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Hallo,

ich wäre da etwas zurückhaltend mit konkreten Ratschlägen, da mE diese Passage

darauf hindeuten könnte, daß bereits in dem erwähnten Schreiben des AG eine Eigenkündigung des AG ausgesprochen wurde.
Also sollte die Fragestellerin mal den konkreten Text des Schreibens in anonymisierter Form hier einstellen, damit klar ist, was der AG jetzt eigentlich geschreiben hat.

Und zum anderen teil des UPs ist anzumerken, daß auch eine Kauffrau mal gehört haben könnte, daß „Absprachen“ im Arbeitsrecht im Bestreitensfall (gerade auch in dieser sehr „speziellen“ Branche) keinerlei Rechtswirksamkeit haben und es daher darauf ankommt, was im Arbeitsvertrag steht.

&Tschüß
Wolfgang

Tatsächlich, hier wären es zwei Tage:
Aus dem Manteltarifvertrag:

„Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses
gelten als Probezeit. In den ersten vier
Wochen der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis
mit einer Frist von 2 Arbeitstagen gekündigt
werden. Von der fünften Woche an bis
zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist
1 Woche, vom dritten Monat bis zum
sechsten Monat des Beschäftigungsverhältnisses
2 Wochen“