Hi Ulli,
es gibt zwei wichtige Punkte zu beachten, wenn man einen Anhänger ziehen will. Zum einen, was der PKW ziehen darf, zum anderen, was der Fahrer mit seinem Führerschein bewegen darf.
Für die Frage, was der PKW ziehen darf reicht ein Blick in die Fahrzeugpapiere. Die dort angegebenen Anhängelasten sind die Angaben, was man an tatsächlichem Gewicht gebremst oder ungebremst an den PKW anhängen darf. Also einfach gucken, was wiegt der Anhänger leer und was packe ich an Gewicht dort drauf und schon weißt du, ob du das noch anhängen darfst oder nicht. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers interessiert hier nur insofern, das du den Anhänger nicht überladen darfst. Hier ein Auszug von http://www.anhaengerhandel.de/infolast.htm
"1. Anhängelast (§ 42 StVZO)
Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.
Hinter Krafträdern und Pkw’s dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat. Die Anhängelast darf dann höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3) zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden. […]
Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.
Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt. "
Für die Frage, was du mit deinem Führerschein ziehen darfst, ist dagegen das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, das Leergewicht und das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges sowie die Anhängelast des Zugfahrzeuges wichtig. Hast du noch die alte Führerscheinklasse 3 reicht es zu wissen, das der Anhänger nicht schwerer ist als das Fahrzeug ziehen darf. Hast du dagegen die neue Führerscheinklasse B gibt’s da ziemlich heftige Einschränkungen.
Anbei ein Ausschnitt aus den ADAC-Seiten zu dem Thema ( http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/EU_Fu… ):
"Bisher kannte das deutsche Fahrerlaubnisrecht keinen eigenen Anhängerführerschein. Vielmehr war das Mitführen von der Fahrerlaubnis des Zugfahrzeugs mit umfasst. Die Grenzen ergaben sich dabei insbesondere aus der Anzahl der Achsen, der zulässigen Anhängelast sowie dem zulässigen Gesamtgewicht. Auch für den Anhängerbetrieb gilt, daß es keine Verpflichtung zum Umtausch gibt, da die Führerscheine nach altem Recht grundsätzlich im bisherigen Umfang gültig bleiben.
Für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg wurde zum 1.1.1999 eine eigene Fahrerlaubnisklasse eingeführt. Wer den Führerschein nach diesen neuen Klassen besitzt, unterliegt nicht mehr der bisher für Klasse 3 geltenden Beschränkung auf Gespanne mit drei Achsen. Bei einer Umstellung der Fahrerlaubnis nach Klasse 3 werden automatisch die neuen Klassen B, BE, C1 und C1E erteilt.
Für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg genügt ein Führerschein der Klasse B, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt. Bei schwereren Anhängern ist deshalb ein genauer Vergleich der Gewichtsangaben notwendig, um sich nicht wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar zu machen.
Sofern das Gespann nicht unter diese Grenzen fällt, ist eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich. Die allgemeinen Regelungen über die Anhängelast bilden für diese Fahrberechtigung die Grenze: So darf die gezogene Anhängelast bei einem Pkw das zulässige Gesamtgewicht, bei einem Lkw mit durchgehender Bremse sowie bei bestimmten Geländefahrzeugen das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Verbindlich sind in jedem Fall die Angaben in den Fahrzeugpapieren."
Hoffe dir ein wenig weitergeholfen zu haben.
GrĂĽĂźle
Frank K.