Zum Amtsarzt zwingen trotz Atest ?

Hallo,
und zwar war letzte woche der Termin für meine VORabiklausur (also noch nicht die richtige Abschlussklausur) im Fach Mathe.
Ich war durch starke Bauchschmerzen leider verhindert.
Bin dann zu meinem Arzt gegangen und habe ein Atest für den Rest der Woche bekommen.
Heute erfahre ich, dass mein Lehrer meinen Arzt anrufen will und hinterfragen möchte ob ich wirklich Krank war. (der hat meiner meinung nach doch eine schweigepflicht oder?!)
Falls ich nur Bauchschmerzen hatte, würde das nicht zählen, damit könnte man trotzdem in die Schule kommen und er würde die Klausur mit 6 bewerten (…obwohl ich ein Atest habe).
Unglücklicherweise sagte mein Arzt, dass er nichts feststellen könnte weswegen ich mir jetzt ziemlich sorgen mache, dass es so aussieht als hätte ich blau gemacht.
Außerdem hat er was von Amtsarzt gefaselt was ich nicht so wirklich verstanden habe… der soll wohl feststellen ob ich wirklich Krank war ?

  1. Kann ein Amtsarzt feststellen ob ich vor einer oder mehrerer Wochen Bauchschmerzen hatte ?
  2. Kann mich mein Lehrer zwingen zum Amtsarzt zu gehen ?

Schonmal Danke fürs Antworten, hab jetzt wirklich verdammt Angst um mein Abitur :frowning:

Hi,

Bundesland wäre schön gewesen…

dass mein Lehrer meinen Arzt anrufen will und hinterfragen möchte ob ich wirklich Krank war. (der hat meiner meinung nach doch eine schweigepflicht oder?!)

Hat er.

er würde die Klausur mit 6 bewerten (…obwohl ich ein Atest habe).

Wenn Du ein Attest hast (= ein Schreiben vom Arzt, auf dem draufsteht, dass du am Tag der Klausur schulunfähig/krank warst), kann er das nicht.
Hast Du kein Attest, kann er das. Ein Schreiben von deinem Arzt, auf dem nur draufsteht, dass Du in seiner Praxis warst, ist KEIN ATTEST und somit auch KEINE AUSREICHENDE ENTSCHULDIGUNG.

Unglücklicherweise sagte mein Arzt, dass er nichts feststellen könnte.

Er muss ja nicht unbedingt eine Ursache feststellen - er muss nur feststellen, dass du an dem Tag nicht schulfähig bist.

Das Attest gilt aber nur, wenn der Amtsarzt nicht widerspricht:

Außerdem hat er was von Amtsarzt gefaselt was ich nicht so wirklich verstanden habe…

Man kann jederzeit ein ärztliches Gutachten durch ein amtsärztliches Zeugnis absichern lassen.

der soll wohl feststellen ob ich wirklich Krank war ?

So ungefähr.

  1. Kann ein Amtsarzt feststellen ob ich vor einer oder mehrerer Wochen Bauchschmerzen hatte ?

Das weiß dann der Amtsarzt. (= Ich bin überfragt. Er guckt sich halt die Unterlagen Deines Arztres noch mal an.)

  1. Kann mich mein Lehrer zwingen zum Amtsarzt zu gehen ?

Jein. Wobei ich nicht weiß, wie es rechtlich weitergeht, wenn du einfach den Besuch beim Amtsarzt verweigerst… ich denke wohl mal 6 in der Klausur, Direktor, Rechtsanwalt…

die Franzi

  1. Wenn Du nicht möchtest, dass der Arzt Auskunft erteilt, dann darf er das nicht tun. Kontaktiere deinen Arzt und frage höflich! nach, was eigentlich gelaufen ist und dass Du definitiv nicht wünscht, dass anderen Personen gegenüber Auskunft erteilt wird.
    (Ich kenne Ärzte, die alleine auf die Frage, ob „das denn gerechfertigt gewesen wäre“ den Anrufer auf eine Art und Weise zusammenfalten würden, dass denen Hören und Sehen vergehen würde)

  2. Wenn der Lehrer entscheiden würde, dass er das Attest nicht akzeptiert, denn erst zum Direktor, wenn das nichts fruchtet, Schulaufsichtsbehörde. Die reine Aussage, dass "Bauchschmerzen nicht ausreichen würden, ist lächerlich… Schon mal eine Darmkolik gehabt?
    (Ich bin 4 Tage ausgefallen mit dem Scheiss und beim Arzt wurde nichts festgestellt)

  3. wenn ein Amtsärtztliches Attest verlangt wird, dann geh da hin, nimm das Attest des Arztes mit und schildere deine damaligen Zustände. Viel mehr kann der auch nicht rausfinden.

LG
Mike

Hallo,
und zwar war letzte woche der Termin für meine VORabiklausur
(also noch nicht die richtige Abschlussklausur) im Fach Mathe.
Ich war durch starke Bauchschmerzen leider verhindert.
Bin dann zu meinem Arzt gegangen und habe ein Atest für den
Rest der Woche bekommen.
Heute erfahre ich, dass mein Lehrer meinen Arzt anrufen will
und hinterfragen möchte ob ich wirklich Krank war. (der hat
meiner meinung nach doch eine schweigepflicht oder?!)

Hallo !

Fragen kann er doch,nur antworten darf ihm der Arzt nicht,sonst macht der Arzt sich strafbar und kann seine Zulassung verlieren.

Falls ich nur Bauchschmerzen hatte, würde das nicht zählen,
damit könnte man trotzdem in die Schule kommen und er würde
die Klausur mit 6 bewerten (…obwohl ich ein Atest habe).

Das mit den Bauchschmerzen hast Du ihm ja selbst erzählt,schön dumm übrigens.

Unglücklicherweise sagte mein Arzt, dass er nichts feststellen
könnte weswegen ich mir jetzt ziemlich sorgen mache, dass es
so aussieht als hätte ich blau gemacht.

Du hättest das Attest eingereicht und fertig! Kein Kommentar dazu abgeben,Du selbst hast ja wohl auch ein Recht,Deine Krankheit für Dich zu behalten.
Das Attest eines Arztes muss ausreichen.

Und weil er nichts feststellen konnte,schreibt er Dich für den Rest der Woche krank ?

Außerdem hat er was von Amtsarzt gefaselt was ich nicht so
wirklich verstanden habe… der soll wohl feststellen ob ich
wirklich Krank war ?

  1. Kann ein Amtsarzt feststellen ob ich vor einer oder
    mehrerer Wochen Bauchschmerzen hatte ?

Ja,wenn der Amtsarzt eine Zusatzausbildung als Hellseher hat. Die wird jetzt verstärkt als Studiengang angeboten.

  1. Kann mich mein Lehrer zwingen zum Amtsarzt zu gehen ?

Nein,aber die Schulbehörde könnte es .

Schonmal Danke fürs Antworten, hab jetzt wirklich verdammt
Angst um mein Abitur :frowning:

Berechtigt,wenn ich schon lesen muss,wie Du „atest“ schreibst,und das gleich dreimal. Es kommt nicht von A-Test und B-Test,sondern von Attest und attestieren.

Trotzdem,viel Glück beim Abi wünscht

duck313

Hallo,

  1. Kann ein Amtsarzt feststellen ob ich vor einer oder
    mehrerer Wochen Bauchschmerzen hatte ?

Nein.

  1. Kann mich mein Lehrer zwingen zum Amtsarzt zu gehen ?

In Baden-Württemberg nicht. Den Gang zum Amtsarzt kann nur der Schulleiter anordnen. Und nur dann, wenn berechtigte Sorgen vorhanden sind, dass du dich aus gesundheitlichen Gründen nicht der Abiturprüfung unterziehen kannst.

Gruß