Zusage eines Stellenangebotes zurückziehen

Jemand hat die mündliche Zusage für eine Anerkennungsjahrsstelle bekommen. Vor Unterschreibung des Vertrages wird ihm eine andere reizvolle Stelle angeboten. Kann er seine mündliche Zusage zurückziehen ? Ist dafür eine Angabe von Gründen erforderlich ?
Danke für klärende Antworten. MfG, Rena M.

Hi!

Jemand hat die mündliche Zusage für eine
Anerkennungsjahrsstelle bekommen.

Ist das eine Stelle mit Vergütung?

Vor Unterschreibung des
Vertrages wird ihm eine andere reizvolle Stelle angeboten.
Kann er seine mündliche Zusage zurückziehen ?

Grundsätzlich gilt, dass man einen Arbeitsvertrag (der auch mündlich zustande kommen kann) auch vor Antritt kündigen kann. Das sollte schriftlich geschehen.
Es kann vereinbart werden, dass eine Kündigung vor Dienstantritt ausgeschlossen ist - aber das müsste der AG nachweisen, was ihm ohne schriftliches Dokument nicht leicht fallen dürfte.

Ist dafür eine
Angabe von Gründen erforderlich ?

Nein!
Kleiner Tipp von mir: Da man sich im Leben immer zwei mal trifft, würde ich ein freundliches Schreiben aufsetzen, dass es Dir Leid tut (auch, wenn es vermutlich nicht so ist) und ein wenig rumsülzen :wink:

LG
Guido

Hallo Guido!
Erst einmal danke für Deine Antwort.

Ist das eine Stelle mit Vergütung?

Ja. Ich bekomme die Hälfte des Regelgehalts. Ändert das etwas ?
Gruß, Rena

Hi!

Erst einmal danke für Deine Antwort.

Ist das eine Stelle mit Vergütung?

Ja. Ich bekomme die Hälfte des Regelgehalts. Ändert das etwas
?

Nö - ich wusste nur nicht, ob es sich um einen „richtigen“ Arbeitsvertrag handelt!

LG
Guido