Zwei 400 € Jobs,geht das?

Hallo,

ich weiß nicht ob ioch hier im richtigen Brett bin, aber sicher kann mir jemand mal eine kurze Antwort geben.

Heute habe ich mit meiner Mutter diskutiert, über zwei 400 Euro Jobs. Also dann so, einmal ein paar Stunden vormittags da und dann nochmal ein paar Stunden nachmittags da! Das wäre ja recht praktisch, denk ich mir als Mutter mal so. Wir kennen uns leider beide da nicht aus, und deshalb meine Frage.

Darf man das überhaupt? Wie geht das rein steuertechnisch?
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man dann nicht mehr, aber zusammen 800 Euro ist ja auch nicht schlecht.

Oder einen 400 Euro Job und einen 165 Euro Job! Wie sieht es damit aus?

Kann mir bitte mal jemand Auskunft geben, welche Konstellationen möglich sind, und wie das abgerechnet wird!

Danke schon im vorraus
und beste Grüße
Jeannette

Hallo Jeanette,

theoretisch kannst Du so viele Minijobs annehmen, wie Du möchtest - Du darfst nur nicht über 400,00 € kommen (alle Jobs zusammen gerechnet!). Von 400 - 800 € spricht man von einem Niedriglohn. Dazu sagt der Gestzgeber folgendes:

Falls Ihr monatlicher Bruttoverdienst von 400,01 bis 800 Euro liegt, arbeiten Sie in einem so genannten Niedriglohn-Job. Ab dem 1. April 2003 können Sie geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ihr Beitragsanteil wächst nun schrittweise von rund 4 Prozent bei einem Verdienst in Höhe von 400,01 Euro bis auf rund 21 Prozent bei einem Verdienst von 800 Euro. Die Bemessungsgrundlage Ihres Beitrages ist dabei nicht das volle Gehalt, sondern ein Betrag, der nach einer bestimmten Formel errechnet wird. Der Arbeitgeber zahlt allerdings stets den Beitragsanteil von ca. 21 Prozent vom tatsächlichen Arbeitsentgelt. Als Arbeitnehmer können Sie selbstverständlich auch in diesem Fall Ihre Rentenbeiträge bis auf den vollen Beitrag aufstocken. Die Besteuerung erfolgt in diesem Bereich individuell. Mit der Schaffung der Gleitzone wird die so genannte Niedriglohnschwelle beseitigt, die durch das sprunghafte Ansteigen der Sozialversicherungsbeiträge entstand, wenn aufgrund des Überschreitens der Begrenzungen nach altem Recht aus einer geringfügigen Beschäftigung eine sozialversicherungspflichtige wurde.

Gruß
Sascha

Hi,
alles, was über 400 € hinausgeht muss (abgestuft) versteuert werden.
Wenn die Arbeitgeber korrekt handeln, werden sie die Jobs an die Minijobzentrale melden, dort kommt dann schon raus, das da einer versucht, eine Regelung auszunutzen und eine Steuerhinterziehung (samt Sozialabgaben) zu begehen.

Gruß
HaWeThie

Hi,
alles, was über 400 € hinausgeht muss (abgestuft)
versteuert werden.

Gut, das habe ich ja verstanden.

Wenn die Arbeitgeber korrekt handeln, werden sie die Jobs an
die Minijobzentrale melden, dort kommt dann schon raus, das da
einer versucht, eine Regelung auszunutzen und eine
Steuerhinterziehung (samt Sozialabgaben) zu begehen.

Das hatte ich nicht vor, es war nur eine Frage!:frowning:

Gruß
HaWeThie

Gruß zurück
Jeannette

Hallo,

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man dann nicht mehr, aber
zusammen 800 Euro ist ja auch nicht schlecht.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt generell, wenn man über 14,9 h pro Woche arbeitet.

Gruß

Diana

Hallo

theoretisch kannst Du so viele Minijobs annehmen, wie Du
möchtest - Du darfst nur nicht über 400,00 € kommen (alle Jobs
zusammen gerechnet!).

Das ist allerdings nur richtig, soweit nicht eine versicherungspflichtige Beschäftigung bereits ausgeübt wird. Demnach kann zum Beispiel eine Vollzeitkraft nicht nebenbei noch zwei mal 200€ versicherungsfrei verdienen, wohl aber bei einem AG 400€.

Vielleicht schaut Jeannette einfach mal hier:
http://www.400-euro.de/400/index.html

Sehr gute Seite!

Gruß,
LeoLo