Zweiwöchiges Rückgaberecht - Hier verwirkt?

Die Vorgeschichte:

Ein Kundin erwirbt eine sehr teure Stoffhose, die perfekt sitzt und gut an der Figur anliegt, nur leider etwas zu lang ist. Da die Hose insgesamt genau das ist, was die Kundin suchte, nimmt sie ein paar Euro zusätzlich in Kauf, damit eine vom Verkäufer empfohlene Änderungsschneiderei die Hosenbeine kürzt.
Bei der Beauftragung dieser Änderungsschneiderei bittet die Kundin die Schneiderin auch die standartmäßig zugenähten Hosentaschen (die auf der Vorderseite) gleich mit aufzutrennen. Gesagt - getan.

Die Kundin holt die geänderte Hose aus der Änderungsschneiderei wieder ab und stellt zu Hause beim Anprobieren entsetzt fest, dass sich durch das Auftrennen der zugenähten, vorderen Hosentaschen der Sitz der Hose komplett verändert hat! Durch das Auftrennen ist die Hose vorne schlaffer geworden und wirft im Bereich des sogenannten Schamdreiecks sehr unansehnliche, horizontale Falten, die die Figur nicht mehr betonen.

Nun die knifflige Frage:

  1. Hat die Kundin noch Anspruch auf das gewöhnliche, zweiwöchige Rückgaberecht beim Verkäufer, da sich durch das Auftrennen die Hose derart verändert hat, dass sie die Kundin so nie gekauft hätte?

  2. Spielt es eine Rolle ob die Hosentaschen vom Käufer selbst oder von einem professionellen Dritten aufgetrennt wurden?

  3. Spielt die Änderung der Hosenbeinlängen eine Rolle?

  4. Ist es für die Kundin zumutbar, dass sich nach Auftrennen der Hosentaschen die Passform der Hose verändert?

Vielen Dank für die hoffentlich angeregte Disskusion!

Hallo,

Bei der Beauftragung dieser Änderungsschneiderei bittet die
Kundin die Schneiderin auch die standartmäßig zugenähten
Hosentaschen (die auf der Vorderseite) gleich mit
aufzutrennen.

also Auftrennen gem. Kundenauftrag.

  1. Hat die Kundin noch Anspruch auf das gewöhnliche,
    zweiwöchige Rückgaberecht beim Verkäufer, da sich durch das
    Auftrennen die Hose derart verändert hat, dass sie die Kundin
    so nie gekauft hätte?

Ich sehe das gewöhnliche Rückgaberecht gerade nirgends. Wieso sollte die Kunden eines haben?

  1. Spielt es eine Rolle ob die Hosentaschen vom Käufer selbst
    oder von einem professionellen Dritten aufgetrennt wurden?

Wurden sie denn falsch aufgetrennt?

  1. Spielt die Änderung der Hosenbeinlängen eine Rolle?

Wurde diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt?

  1. Ist es für die Kundin zumutbar, dass sich nach Auftrennen
    der Hosentaschen die Passform der Hose verändert?

Die Auftrennung erfolgte auf Kundenwunsch, oder?

Vielen Dank für die hoffentlich angeregte Disskusion!

Ich bin auch gespannt.

Gruß
Christian

Wo und wie hat sie denn die Hose erworben?
Ein generelles 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt es nun mal gar nicht.

Hi,

es ist ein wohl nicht auszurottender Irrglaube, das man generell ein 14-tägiges Rücktrittsrecht von Verträgen hat. Tatsache ist, daß das Rücktrittsrecht nur eine AUSNAHME ist, beispielsweise wenn der Lieferant trotz Mahnung nicht liefert. Das Widerrufsrecht gilt auch nur in besonderen Fällen, beispielsweise dem sog. „Haustürgeschäft“. Generell ist es aber so, daß das, was im Laden gekauft und mitgenommen wird, nicht dem Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht unterliegt. Kulanterweise gewähren jedoch viele Geschäfte ein sog. Umtauschrecht.

Nachdem die Hose durch kürzen verändert wurde, ist es fraglich, ob das Geschäft diese aus Kulanz zurücknehmen würde.

Verpflichtet sind sie dazu nicht, ob die Hose nun geändert wurde oder nicht, spielt keine Rolle. Höflich Nachfragen kostet aber nichts.

Gruß
Tina

Danke erstmal allen für’s antworten!!!

Jetzt bin ich allerdings bissl baff!

In so vielen Verbrauchersendungen wird doch immer mit versteckter Kamera getestet, ob Geschäfte verkaufte Sachen auch wieder gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen, so wie sie laut diesen Sendungen verpflichtet wären.

In diesem Fall ist doch Fakt, dass sich das gekaufte Produkt zum Negativen verändert hat, was nach meiner Auffassung der Hersteller verschuldet hat. Denn wenn dieser Hersteller (so wie alle) die Taschen nicht zugenäht hätte, hätte die Hose schon im Laden nicht gefallen und wäre nicht gekauft worden. Für mich wirkt das gleichbedeutend, wie wenn ein erworbener Gegenstand durch ganz normalen Gebrauch plötzlich seinen Zweck nicht mehr erfüllt. Dann bringt man den doch zurück, oder nicht? Und hier hat sich sofort nach dem Auftrennen der Hosentaschen der Zweck der Hose verändert, nämlich gut zu sitzen und gut auszusehen. Da muss doch der Hersteller Sorge dafür tragen, dass dieser Effekt nicht auftritt.
Ein schön aussehnder Baumkuchen verpackt in Klarsichtfolie, darf doch auch nicht beim Auspacken auseinander fallen?

Den Zusammenhang mit der Änderungsschneiderei habe ich nur der Vollständigkeit halber erwähnt, weil genau so gut die Kundin selbst die Taschen hätte auftrennen können.

Eure Meinungen dazu?

Hallo,

In so vielen Verbrauchersendungen wird doch immer mit
versteckter Kamera getestet, ob Geschäfte verkaufte Sachen
auch wieder gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen, so
wie sie laut diesen Sendungen verpflichtet wären.

dann weißt Du ja, was von diesen Sendungen zu halten ist. Wenn Du Dich ein bißchen fortbilden willst, schau mal in die Lexika der Rechtsirrtümer (Dr. Ralf Höcker).

In diesem Fall ist doch Fakt, dass sich das gekaufte Produkt
zum Negativen verändert hat, was nach meiner Auffassung der
Hersteller verschuldet hat. Denn wenn dieser Hersteller (so
wie alle) die Taschen nicht zugenäht hätte, hätte die Hose
schon im Laden nicht gefallen und wäre nicht gekauft worden.

Worauf willst Du hinaus? Daß die gesamte Branche ihre Gepflogenheiten ändern muß? Niemand hat Dich gezwungen, die Taschen auftrennen zu lassen. So wie sie waren, war das Kleidungsstück in Ordnung.

Gruß
Christian

Hi,

was hindert Dich daran, die Taschen wieder zuzunähen?

Gruß
Tina

dann weißt Du ja, was von diesen Sendungen zu halten ist. Wenn
Du Dich ein bißchen fortbilden willst, schau mal in die Lexika
der Rechtsirrtümer (Dr. Ralf Höcker).

Danke für den Tipp :wink: Ist sicher interessant und witzig. Ich lass mir gern auf die Sprünge helfen. Deswegen schreib ich ja hier :wink:

Worauf willst Du hinaus? Daß die gesamte Branche ihre
Gepflogenheiten ändern muß? Niemand hat Dich gezwungen, die
Taschen auftrennen zu lassen. So wie sie waren, war das
Kleidungsstück in Ordnung.

He bitte nicht streng mit mir sein! Ich frag doch als Leihe, der 'ne ganz gutgläubige Vorstellung von der Materie hat.

Die Hersteller von Klamotten nähen doch nur aus Sicherheitsgründen die Taschen zu. Das ist ja ok. Aber jeder trennt das dann, wie vom Hersteller sicher erwartet, zu Hause auf. Normalerweise wird sich dadurch am Kleidungstück auch nichts ändern. Z.B. wenn bei einem gekauften Jacket die Innentasche aufgetrennt wird, verändert sich das Jacket ja nicht und würde dadurch unbrauchbar.
In diesem Falle aber ist doch durch einen völlig normalen Vorgang, den der Hersteller bewußt vor den Gebrauch der erworbenen Sache gesetzt hat, genau diese Sache unbrauchbar geworden. Somit muss ich Sie doch zurückgeben können.
Selbstverständlich wäre es Schwachsinn hier eine Täuschung zu unterstellen, aber diese „vorübergehend“ eingebrachte Naht, hat beim Anprobieren eine andere Passform der Hose quasi „vorgegaukelt“.

Versteht das jemand?

Hi,

nochmal, nee so ganz mag ich Deinen Ausführungen nicht glauben. Es ist ja nun auch so, das jeder Mensch eine andere Figur hat, vielleicht passt Anderen die Hose trotz aufgetrennter Taschen optimal. Da kann ja die Firma nix für. Außerdem kannst Du die Taschen ja wieder zunähen.

Es ist halt ein Kleidungsstück von der Stange und keine Maßanfertigung.

Gruß
Tina

was hindert Dich daran, die Taschen wieder zuzunähen?

Hm…

  • mangelnde Ahnung
  • die Taschen wären nicht nutzbar
  • die Sorge es nicht wieder wie vorher hin zu bekommen, dann aber durch einen nicht nötigen Eingriff, wirklich jede Rückgabemöglichkeit verbaut zu haben

Und mal ehrlich, wenn ich man eine TEURE Hose „mit“ Taschen kauft, will man doch diese gelegentlich auch nutzen können!

Doch wirklich war! Im Laden wie angegossen und nach’m Taschen auftrennen zu viel Stoff im Schritt (ich weiß, klingt doof)

Meint Ihr man kann da mit Kulanz rechnen?

Klar ist jeder Körper anders, aber unterm strich bleibt, dass sich das Produkt verändert hat!

Mal angenommen du gehst ein teureres Handy kaufen und während du es im Laden testen kannst ist es noch mit einer Schutzfolie beklebt. Du probierst zu schreiben und es liegt toll in der Hand. Zu Hause dann, nach dem Entfernen dieser Schutzfolie, entpuppt sich das Handy als nicht mehr griffig, es ist schweineglatt und rutscht dir beim schreiben stets aus der Hand, so dass für dich feststeht, dass du das Gerät so einfach nicht nutzen kannst. Willst du es dann nicht auch vieleicht zurück geben?
Dann möchtest du auch nicht die Antwort: „Jede Hand ist anders!“, weil du sagen wirst: „Ich hab’s doch im Laden probiert. Dort war alles gut! Ist doch klar, dass ich nach dem Kauf die Schutzfolie abmache! Das ist doch nicht ok, dass sich darunter so eine glatte Oberfläche versteckt!“ Möchtest du dann bei der Reklamation im Laden hören: „…dann kleb’ die Schutzfolie wieder drauf!“?

Hallo,

du hast ja jetzt schon viele Antworten erhalten, die alle stimmen!

Nur eins am rande:

Taschen, welche vom Hersteller zugenäht wurden, sind nicht zum Gebrauch bestimmt!

Fast jedes Sakko hat zugenähte Aussentaschen, welche man auch tunlichst zugenäht lassen sollte, da sie sich sonst wie ein Sack ausbeulen!

Falls man sie trotzdem auftrennt, muss man eben mit den folgen leben.

Gruß
Michael

Hallo,

mach mal jetzt hier keine Obliegenheitsverletzung daraus, Sakkos haben auch zugenähte Innentaschen. Lässt man die etwa auch zu, weil das aufträgt, wenn man etwas in die Innentasche steckt?

VG
EK

nun es ist ein unterschied ob man eine klebefolie (die einfach angebracht werden kann) abnimmt, ode ob man die ganze hose ändert in dem man sie kürzen lässt und auf eigenem Wunsch die taschen ändert…

uiuiui…
Hallo,

habe das ja auch nicht rechtlich gemeint!

Von mir aus kann man sich die hosenbeine vom Anzug am knie abschneiden!

Die taschen beulen trotzdem fürchterlich aus, wenn man sie aufschneidet!

Gruß
Micael

Nein!
Hi Reik Major!

Die Kundin hat das Recht auf Rückgabe selbstverständlich nicht verwirkt - sie hatte es auch vorher nicht! Jedenfalls dann nicht, wenn sie in einem Geschäft diese Hose gekauft hat.
Mangelnde Vorstellungskraft der Kundin, was die Folgen des Auftrennes der Taschen angeht, kann kaum der Verkäuferin angelastet werden :smile:

Die Kundin ist wahrscheinlich auf dem Holzweg

LG Ulli

OT Sakkotaschen
Hallo

Taschen, welche vom Hersteller zugenäht wurden, sind nicht zum
Gebrauch bestimmt!

Sorry das ist absoluter Humbug. Wollte der Hersteller das, würde er zB einfach nur Patten zur Zierde aufnähen, aber keine Tasche drunter setzen!

Falls man sie trotzdem auftrennt, muss man eben mit den folgen
leben.

Logisch, aber das weiß wohl jeder, der eine Sakkotasche benutzt.

Fakt ist: Die Taschen im Sakko und an der Hose sind zugenäht, damit sie beim Anprobieren auf Dauer nicht ausbeulen. Vor dem ersten Tragen sollte/kann man sie mit einer einer kleinen Schere auftrennen.

Gruß
Wawi

1 Like

Hi,

zunächst hätte ich Dir geantwortet wie alle anderen, ein generelles 14-tägiges Rückgaberecht gibt es nicht.

Aber nach Deinen Antworten wird klar, daß Du eigentlich auf etwas ganz anderes hinaus willst, nämlich einen Fall von Sachmangelhaftung (Gewährleistung).

Und anders als die übrigen Antworter hier, sehe ich das nicht als völlig abwegig an. Die Hose war von Anfang an nicht in Ordnung, wenn sie beim Auftrennen der Taschen ihre Form verändert. Es stellt sich hier letztlich die Frage, ob der Kunde die Taschen auftrennen durfte, ob dies also üblich ist oder nicht.
Wenn man diese Frage bejaht, liegt auch ein Sachmangel vor und der Kunde kann die Hose zurückgeben - und dafür hat er dann auch 6 Monate Zeit (und nicht nur 14 Tage).

Gruß Stefan

Doch wirklich war! Im Laden wie angegossen und nach’m Taschen
auftrennen zu viel Stoff im Schritt (ich weiß, klingt doof)

Normalerweise haben die Taschen mit dem Schritt nichts zu tun, aber da kannst Du ja im Modebrett nochmal nachfragen.

Meint Ihr man kann da mit Kulanz rechnen?

Hängt vom Geschäft ab, tendenziell würde ich aber sagen nein, da die Hose ja verändert wurde und so nicht mehr so leicht zu verkaufen ist.

Mal angenommen du gehst ein teureres Handy kaufen und während
du es im Laden testen kannst ist es noch mit einer Schutzfolie
beklebt. Du probierst zu schreiben und es liegt toll in der
Hand. Zu Hause dann, nach dem Entfernen dieser Schutzfolie,
entpuppt sich das Handy als nicht mehr griffig, es ist
schweineglatt und rutscht dir beim schreiben stets aus der
Hand, so dass für dich feststeht, dass du das Gerät so einfach
nicht nutzen kannst. Willst du es dann nicht auch vieleicht
zurück geben?

Nein, denn erstens kann man im Laden bitten die Schutzfolie abzunehmen, zweitens müssten die das Händy dann mit Schmierseife, Fett oder ähnlichem eingerieben haben. Aber im Ernst der von Dir beschriebene Mangel, das die Hose nicht mehr 100%ig paßt, ist nicht das Gleiche wie beim Handy. Du kannst die Hose ja trotzdem noch tragen (das sie Dir nicht mehr gefällt entspricht ja Deinem persönlichen Geschmack), während das Handy nicht nutzbar wäre. Einen Mangel würde ich bei der Hose dann sehen, wenn es eine Maßanfertigung wäre.

Das mit dem Zunähen der Taschen war nur ein praktischer Tipp, falls das Geschäft die Hose nicht umtauscht. Bevor ich die Hose nicht tragen kann, würde ich die Taschen eben zunähen. Es gibt ja auch Hosen, die keine bzw. winzige Taschen haben, zumindest für Frauen.

Gruß
Tina

Hallo,

Wenn man diese Frage bejaht, liegt auch ein Sachmangel vor und
der Kunde kann die Hose zurückgeben - und dafür hat er dann
auch 6 Monate Zeit (und nicht nur 14 Tage).

Ich wäre jetzt einfach mal von 2 Jahren ausgegangen.
Gruß
loderunner (ianal)