Zwischenablesung der Heizung nach Auszug

Ich habe eine Heizkostenabrechnung erhalten vom Abrechnungszeitraum 01.08.09-31.07.10. Am 30.11.09 bin ich aus der Wohnung ausgezogen das Ablesedatum ist auf den 30.11.09 datiert allerdings weiß ich noch genau das das der Tag war wo ich zwar die Schlüssel abgegeben habe aber die Heizung wurde erst 14 Tage später abgelesen der Vermieter hatte mir extra den Termin genannt weil ich dabei sein wollte bei der Ablesung,leider war der Typ ´ne halbe Stunde eher da und ich habe nicht dabei sein können und auch kein Ableseprotokoll erhalten.Die neuen Mieter waren da bereits seit 2 Wochen am Renovieren und ich weiß nicht ob die in der Zeit die Heizung aufgedreht haben.Nun verlangt die Ablesefirma erstmal 10,41Euro wegen Nutzerwechselbearbeitung, dies hat doch aber der Vermieter zu zahlen oder habe ich das im Mieterlexikon falsch gelesen?
Der Vermieter legt nun die Zwischenablesung in Höhe von 63,62 Euro komplett auf uns um obwohl er die Ablesung in unserem Mietverhältniss noch nie umgelegt hat schon gar nicht in so horenter Höhe.Ich habe die Vermutung das er digitale geräte hat einbauen lassen bei der Abrechnung und uns diese mit in Rechnung stellt,das kann ich aber nicht beweisen.Ist es korrekt das er die Ablesung auf uns Umlegen darf auch wenn er das sonst nie gemacht hat? und Wieviele Gradtage entsprechen 122 Nutzungstage? In der Abrechnung stehen auch bei der Aufstellung der Gesamtkosten(Brennstoffkosten) Betriebsstrom und Schornsteinfeger von 2010
Ich bin nicht im Mieterverein und hoffe ihr könnt mir preziese und verständliche Antworten geben die mir weiterhelfen.
Ich sag schon mal danke an alle.

ich bin in den letzten 5 Jahren 2 x umgezogen.Ich habe weder die Abelesegebühr noch den Nutzerwechselbearbeitung bezahlt. Wenn das gesetz ist hätte ich es auch zahlen müssen.Da ist unsere Wohngesellschaft sehr genau. Das ableseprotokoll mußt du erhalten sonst istdas nicht rechtmäßig.Auch dürfen für die Abrechnung 2009 keine Rechnungen von 2010 erscheinen. Sie sind verpflichtet dir eine Einsicht in die Rechnungen zu geben. Versuche doch mal mit den Nachmietern zu reden.ich glaube auch das sie im November schon die Heizung anhatten. Ich wünsche dir viel erfolg. Kannst ja mal bescheid geben ob ich dir weiter helfen konnte. Noch ein schönes Wochenende

Liebe Sanny, ich empfehle allen, beim Ein- bzw. Auszug in/aus einer Wohnung alle Zählwerte zu protokollieren. Andernfalls wird ein Abrechnungsverfahren nach Gradtagstabelle verwendet, das ungefähr der Realität auch entspricht. Über Gradtagszahlen kannst du unter dem Link: http://www.waermemessdienst.com/upload/196646_15.pdf mehr erfahren.
Dass die „Nutzerwechselbearbeitung“ extra bezahlt werden höre ich das erste Mal. Obwohl die gesamten Ablesekosten - wie auch andere - werden immer auf Mieter entsprechend dem festgelegten Schlüssel - teils nach Verbrauch, teils nach Wohnungsfläche auf Mieterschaft umgelegt.
Und im Brief vom Vermieter sollen alle Werte und Kostenquellen ausführlich dargestellt werden.
Auch neue Verteiler, wenn solche angeschafft und installiert wurden, sollen sich ihren Wert auf viele Jahre nach dem o.g. Schlüssel abschreiben lassen.
Jetzt kannst du selbst die Betriebskosten für einen Zeitraum überprüfen.
Bei der großen Differenz von Vermieterdaten, - eigene Abrechnung per Brief an Vermieter mit Begründung und Erstattung schicken. Vorher aber eigenen Aufwand mit erwartetem Gewinn vergleichen.

Alex384

Hallo,

  1. Alle Rechnungen, die im Zeitraum 01.08.2009 - 31.07.2010 angefallen sind, dürfen umgelegt werden.

  2. Die Kosten für den Nutzerwechsel und die Zwischenablesung sind vom Abrechnungsunternehmen korrekt berechnet worden, dürfen aber nur umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag festgelegt ist oder wenn eine separate Vereinbarung beim Auszug getroffen wurde.

  3. 122 Nutzungstage entsprechen auch 122 Gradtagen, müssen aber unterschiedlichen Promille-Anteilen zugeordnet werden (die weiß ich jetzt nicht auswendig). Wenn aber eine Zwischenablesung vorliegt, dann sind die Heizgragtage für den Verbrauch unerheblich da nach der Ablesung abgerechnet werden muss. Die Grundkosten werden einfach anteilig für 122 Tage berechnet.

  4. Dass es bei Zwischenablesungen kein Protokoll gibt, ist allgemein üblich. Das kannst Du Dir aber in der Regel über den Vermieter vom Abrechnungsunternehmen besorgen lassen. Auf jeden Fall sollten die abgelesenen Einheiten aber auch auf Deiner Abrechnung stehen (meist auf der Rückseite).

  5. Wenn der Vermieter elektronische Ablesegeräte hat einbauen lasse, so kann er die Kosten umlegen, wenn er die Geräte gemietet hat. Das ist aber immer nachvollziehbar weil dieser Posten in den Gesamtkosten auf der Abrechnung des Aberchnungsunternehmens aufgelistet ist.

Viele Grüße

Susanne

Hallo,

also erst einmal stimmt es schon das laut Gesetz der Vermieter die Zwischenablesung (10€) bezahlen muss, es sei denn, du hättest etwas anderes im mietsvertrag stehen oder du hättest außerordenlich gekündigt.

Zum anderen mit den 65€ verstehe ich nicht ganz was der Vermieter jetzt genau umgelegt hat?! Wenn du das nochmal erläutern könntest.

Zum rest kann ich nur sagen, dass es außerordentlich verdächtig ist, wenn dein Vermieter kein Ablesebeleg oder sonstiges bekommen hat. Dieser Beleg ist Pflicht vom Ableseunternehmen auszuhändigen. Am besten bei Ablesefirma anrufen und eine Kopie von den Daten zu kommen lassen. Da heutzutage alles digitalisiert ist dürfte das kein Problem sein. Dort steht dann auch das genaue Datum der Ablesung. Solltest du also am 30.11. ausgezogen sein und die Ablesung wurde erst 14Tage später gemacht, dann gehören diese 14Tage nicht zu deiner Abrechnung. Es müsste also geschätzt werden, wo wir bei den Gradtagen wären. Jeder Monat wird mit einem bestimmten Wert versehen, damit man schätzen kann was man in etwa verbraucht hat, wenn die Abrechnung nicht klar ist, ist vorallem bei Umzügen so. Ich würde mich auch bei diesem Problem an die Ablesefirma wenden, nachdem du ein schreiben bekommen haben solltest, auf dem das Ablesedatum drauf steht.

Also nochmal zusammengefasst: Ablesefirma anrufen, fragen nach Kopie oder sonstiges schriftliches das sie dir zuschicken können, da weder du noch angeblich dein Vermieter ein Beleg bekommen haben. Dann hast du schon mal was schriftliches und weißt sicher, das die Ablesung erst 2 Wochen nach deinem Auszug erfolgt ist. Dann nochmal Ablesedienst anrufen, wegen den Gradtagen wann welche Gradtage zum schätzen genommen werden und das man diese halt von deiner Rechnung abziehen muss, da du ja nicht mehr in der Wohnung gewohnt hast.

So hast du nun deine Antworten bekommen vom Ablesedienst, gehst du zu deinem Vermieter und zeigst die ihm. D.h. die kosten die zuviel sind, muss er auf die neuen Mieter rechnen. Sollte er sich querstellen, bist du leider gezwungen der verbraucherzentrale oder deinem Anwalt einen Besuch abzustatten. Hoffe, dein Vermieter ist einigermaßen korrekt und sieht das er ein Fehler gemacht hat.
Mfg

Was ich dir aufjedenfall rate, zahle nicht bevor alles geklärt ist. Wenn du z.b. weißt , dass du vlt einen Verbrauch von einem bestimmten Betrag hattest, welcher aber den geforderten Betrag wesentlich unterschreitet zahlst du zuerst nur den. Was danach ist muss erst geklärt werden. Wie gesagt hoffe, du hast noch nicht gezahlt, denn zurück bekommt man meistens nichts…

Hi,

ich meine es gibt ein Urteil, dass es dem Vermieter verbietet alle Kosten die mit einem Mieterwechsel in Zusammenhang stehen, auf den Mieter umzulegen, soweit dies nicht vertraglich vereinbart ist.

Googeln is manchmal schwierig, daher:
Mit Urteil vom 14. November 2007 (VIII ZR 19/07) - im Internet erst veröffentlicht in der 4. Kalenderwoche 2008 - entschied der Bundesgerichtshof, dass es sich bei den Kosten der Zwischenablesung und bei der Nutzerwechselgebühr (Kosten der Rechnungstrennung bei Nutzerwechsel) nicht um umlagefähige Betriebskosten sondern um Verwaltungskosten handelt. Diese Kosten sind vom Eigentümer zu tragen, sofern es keine anderweitige Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter im Mietvertrag gibt.

Das ist kein Micky-Maus-AG-Urteil, das Urteil ist Rechtsprechung pur.^^

zur Zwischenablesung:
ist zulässig, wenn es im Mietvertrag geregelt ist.

Die Ablesekosten sind in den Kostne zur Verbrauchsabrechung enthalten.
Nutzerwechselgeühr sind normale Kosten der Verbrauchsabrechung werden aber nur den betroffenen Nutzern zugeordnet.

Betriebsstrom ist umlegbar (auch pauschal berechnet bis ca. 6 % der Brennstoffkosten, Schornsteinfeger sowieso. Beides wird den Enrgiekosten zugeschlagen und entsprechend mit abgerechnet

Hallo Sanny,

möglicherweise befinden sich im Objekt elektronische Heizkostenverteiler, welche auch die unterjährigen Werte (hier 30.11.09) speichern.

Bei Verdunstern oder nicht speichernden Geräten ist natürlich eione um 14 Tage verspätete Zwischenablesung kritisch. Ich kann Die aber diesbzgl. keine Rechtsauskunft geben. Googel doch einfach mal „verspätete Zwischenablesung“.

Die Kosten des Nutzerwechsel, also der Aufwand, den das Abrechnungsunternehmen für die rechenrische Aufteilung der Kosten auf Vor- und Nachmieter hat, sind nur umlagefähig, wenn mietvertraglich vereinbart.

Ob das auch für Zwischenablesekosten gilt, ist mir nicht bekannt.

Gruß

Ziegen1

Das mit der Ablesung ist eher unter „Pech gehabt“ einzustufen. Denn wenn Sie am 30.11.2009 ausziehen, müssen Sie sich bzw. Ihr Vermieter rechtzeitig darum kümmern, dass an diesem Tag eine Ablesung erfolgt. Wenn der Auftrag zu spät an den Messdienst gegangen ist, hätten Sie im Beisein des Vermieters die Geräte ablesen sollen - damit hätten Sie Ihren Verbrauch schon mal festgehalten. Wenn dies nicht erfolgt ist, können Sie sich nur großzügig zeigen und die Ablesung 14 Tage später mit knurren akzeptieren - ausserdem kann ja in dieser Zeit kein riesiger Verbrauch entstanden sein. Das mit den Kosten ist klar geregelt: Die Nutzerwechselkosten von € 10,41 darf nicht an Sie weiter berechnet werden. Lt. BGH sind das Verwaltungskosten und die muss der Vermieter tragen! Bei den € 63,62 handelt es sich offensichtlich um eine Rechnung für die zusätzliche Ablesung - die ist von Ihnen zu tragen! Das hat nichts mit elektronischen Geräten zu tun. Dass in der Abrechnung Betriebsstrom und Schornsteinfeger aus dem Jahr 2010 enthalten sind, ist wohl auch OK, denn Sie sind ja erst im Juli 2010 ausgezogen und müssen daher auch anteilig diese Kosten tragen. Um Ihnen die Gradtage berechnen zu können, müsste ich wissen für welchen Zeitraum die Abrechnung erstellt wird und in welchem Zeitraum Sie in der Wohnung waren.