Hallo,
zunächst bin ich überfragt, ob das an einem technischen Problem liegen kann. Sofern Sie das ausschließen können, gilt Folgendes:
Ein solches Fax dürfte einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB (Eigentum) begründen, da das Fax (vermutlich bewusst) zweckentfremdet wird und so einen Eigentumsschaden in Form des Verlustes von Tinte und Papier zur Folge hat.
Es ist daher ratsam, den Absender schriftlich auf die Rechtsfolgen einer unerlaubten Handlung nach § 823 Abs. 1 BGB hinzuweisen und ihm für den Fall der Wiederholung anzudrohen, Schadensersatzansprüche - ggf. auch gerichtlich - gegen ihn geltend zu machen.
Inhalt des Schadensersatzanspruchs sind neben den Kosten für Tinte (anteilig) sowie Papier auch etwa Stromkosten und Abnutzung des Faxgeräts. Die beiden letzten Positionen dürften allerdings zu vernachlässigen sein.
Darüber hinaus bieten viele Faxgeräte und der Telefon-Anbieter die Möglichkeit, Nummern zu sperren.
Sofern Sie einen Anwalt beauftragen, gelten die Anwaltskosten als Schaden und sind vom Gegner zu tragen, sofern Sie Erfolg haben. Die Kosten müssen Sie jedoch in jedem Fall erstmal selbst tragen. Da es sich hier um den Mindeststreitwert handeln dürfte, betragen anwaltliche Kosten für das außergerichtliche Verfahren i.d.R. das 0,3 - bis 1,3 fache der Mindestgebühr (25 EUR); § 13 Abs. 1 Satz 1; Anlage RVG. Im gerichtlichen Verfahren kommen weitere Anwaltskosten sowie Gerichtskosten hinzu (auch die hat im Falle das Obsiegens der Gegner zu tragen).
Viele Grüße und viel Erfolg