Recht - Abmahnung bei Empfang von schwarzen Faxseiten

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

einer Firma A wurde von einer Firma B per Fax zweimal hintereinander eine schwarze Seite geschickt. Anschließend wurde nach einem Monat wieder von der gleichen Nummer ein Fax mit einer schwarzen Seite verschickt.

Es ist zu erwarten, daß erneut ein Fax mit einer schwarzen Seite von B an A versandt wird.

Wie kann A Firma B abmahnen - wie auch bei unverlangt zugesandten Werbe-eMails - und welche Summen sind für die Bearbeitung üblich?

Bitte geben Sie Quellen an.

Grüße aus Köln

A. Kenn

Kann ich leider nicht aus dem Ärmel schütteln, da ich mich in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten nicht so gut auskenne.

Viele Grüße

H.K.

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Hallo,

zunächst bin ich überfragt, ob das an einem technischen Problem liegen kann. Sofern Sie das ausschließen können, gilt Folgendes:

Ein solches Fax dürfte einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB (Eigentum) begründen, da das Fax (vermutlich bewusst) zweckentfremdet wird und so einen Eigentumsschaden in Form des Verlustes von Tinte und Papier zur Folge hat.

Es ist daher ratsam, den Absender schriftlich auf die Rechtsfolgen einer unerlaubten Handlung nach § 823 Abs. 1 BGB hinzuweisen und ihm für den Fall der Wiederholung anzudrohen, Schadensersatzansprüche - ggf. auch gerichtlich - gegen ihn geltend zu machen.

Inhalt des Schadensersatzanspruchs sind neben den Kosten für Tinte (anteilig) sowie Papier auch etwa Stromkosten und Abnutzung des Faxgeräts. Die beiden letzten Positionen dürften allerdings zu vernachlässigen sein.

Darüber hinaus bieten viele Faxgeräte und der Telefon-Anbieter die Möglichkeit, Nummern zu sperren.

Sofern Sie einen Anwalt beauftragen, gelten die Anwaltskosten als Schaden und sind vom Gegner zu tragen, sofern Sie Erfolg haben. Die Kosten müssen Sie jedoch in jedem Fall erstmal selbst tragen. Da es sich hier um den Mindeststreitwert handeln dürfte, betragen anwaltliche Kosten für das außergerichtliche Verfahren i.d.R. das 0,3 - bis 1,3 fache der Mindestgebühr (25 EUR); § 13 Abs. 1 Satz 1; Anlage RVG. Im gerichtlichen Verfahren kommen weitere Anwaltskosten sowie Gerichtskosten hinzu (auch die hat im Falle das Obsiegens der Gegner zu tragen).

Viele Grüße und viel Erfolg

Vielen Dank für Ihre umfangreichen Ausführungen.

Einen schönen Tag wünscht

Andreas Kenn

Firma B sei ein Copyshop, der angibt jeder könne von deren Maschinen Faxe senden.

Ich frage mich, inwiefern B haftet und ob das irgendeine Relevanz für A hat. Ich wüßte nicht inwiefern das A tangiert.

Es besteht die Möglichkeit, hier auf Unterlassung zu klagen - meines Erachtens kein Thema für Abmahnungen. Angesichts der eher geringfügigen Belästigung dürfte der Streitwert gering sein, aber hierzu habe ich keine Erfahrungen.

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Firma B sei ein Copyshop, der angibt jeder könne von deren Maschinen Faxe senden.

Ich frage mich, inwiefern B haftet und ob das irgendeine Relevanz für A hat. Ich wüßte nicht inwiefern das A tangiert…

Bei einem öffentlichen Faxzugang müßte man dem Betreiber eine Pflichtverletzung nachweisen, um ihn auf Unterlassung in Anspruch nehmen zu können. Da ihm kaum zumutbar ist, seine Faxgeräte ununterbrochen auf mißbräuchliche Verwendung zu kontrollieren, dürfte das sehr schwierig werden, zumal er ja auch datenschutzrechtlich nicht kontrollieren darf, was gefaxt wird. Mir fällt momentan leider kein adäquater Rechtsschutz gegen so etwas ein.

Firma B sei ein Copyshop, der angibt jeder könne von deren
Maschinen Faxe senden.

Ich frage mich, inwiefern B haftet und ob das irgendeine
Relevanz für A hat. Ich wüßte nicht inwiefern das A tangiert.

Da könnte jemand einem Bundestagsabgeordneten Pornos schicken und der Absender sich herausreden. Ich glaube Ihnen, daß Sie sich hier nicht auskennen, werde die Frage aber weiterverfolgen.

Grüße aus Köln
Andreas Kenn

Tut mir leid, die mail kam, als ich keinen Zugang hatte.

Die Frage ist leider auch ein bisschen speziell und zu kompliziert, um sie hier zu beantworten. Sorry

Vierten

Hallo,

ich bitte um Entschuldigung für die Verspätung. Ich kann jedoch leidre nicht helfen.

Viele Grüße,
thomania