Was dürfen Kollokateure (alternative Netzbetreiber) in einer Vermittlungsstelle?

Haben die Techniker von alternativen Netzbetriebern die Möglichkeit, Messungen am Hauptverteiler einer Vermittlungsstelle durchzuführen, z.B. um von dort aus die Leitung zu einem ihrer Kunden durchzumessen? Oder sind sie auf ihren Kollokationsraum in der Vermittlungsstelle beschränkt und dürfen nur dort messen und schalten?

Dürfen sie auch Schaltungsarbeiten am Hauptverteiler durchführen (z.B. beim Umzug eines Kunden) oder ist dies den Technikern der Telekom vorbehalten? Dürfen sie Schaltungsarbeiten an den Kabelverzweigern durchführen?

Vielen Dank für eure Antworten!

Tag,

Der Kollokateur kann Messungen der Kupferadern end2end vornehmen, sofern er die Technik dafür besitzt. ILTF heisst das Stichwort. Siehe google. In der Regel kann er dies nicht. Zu teuer, kriegt er bei den monatlichen Kampfpreisen auch nicht refinanziert.
Also muss der Betreiber der Vermittlungsstelle ran und die Adern auf seine Messtechnik schalten und messen.

Kollokationsräume sind auch räumlich und zutrittstechnisch getrennt vom eigentlichen Schaltraum. (Selbes Gebäude, aber andere Räume) Der Kollokateur teilt einen Anschaltpunkt mit und der Besitzer der Vermittlung bzw dessen Erfüllungsgehilfe stellt die Verbindung von Schaltweg zu Technik her.

KVz sind ausschließlich den Besitzern vorbehalten, idR Telekom.

Grüßung

Danke für Ihre hilfreiche Antwort!!!