Der Amtsschimmel wiehert mehrsprachig

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Dez 1999


Wenn Verbrecher gefasst werden oder Spione auffliegen, wird manchmal veroeffentlicht, dass sie ihre Identitaet wechselten wie Normalverbraucher ihre Unterwaesche. Kaum jemand kommt auf den Gedanken, dass man als biedere Frau auch vier Dokumente mit vier verschiedenen Familiennamen haben kann, unfreiwillig, demnaechst kommt die 5. Version dazu und Frau damit in Teufels Kueche.

Dazu nehme man:
- eine in Oesterreich geborene Frau
- in Mexico mit Mexikaner verheiratet
- oesterr. Gesetzaenderung in Bezug auf Fuehrung des Familiennamens
- mexikanische Namensgebung
- eine Prise Unverstaendnis
- eine kraeftige Portion Sturheit

mische das Ganze kraeftig durch, verziere es mit Beamten aller moeglichen Farben und Rassen, fuege einheimischen und fremden Senf dazu und warte bis es explodiert.

Von der Kueche zur Logik:

Eins und eins ist bekanntlich zwei, wenn Frau Hofer und Herr Berger (ich verwende absichtlich zwecks leichterer Verstaendlichkeit deutsche Familiennamen , niemand soll sich jedoch direkt betroffen fuehlen!) ein Kind zeugen, so wuerde es in diesen Breitengraden mit den Familiennamen Berger Hofer registriert, ob der Herr Berger mit der Frau Hofer verheiratet ist
oder nicht, ist voellig unwichtig. Ein nicht zu unterschaetzender Vorteil fuer alle ‘ausserehelich’ Geborene bzw. fuer diejenigen, die darunter leiden.

Natuerlich fuehren auch Frau Hofer bzw. Herr Berger den Maedchennamen ihrer Mutter, sagen wir einmal Frau Hofer Kruger und Herr Berger Novotny. Sollte also der Neuankoemmling auch den gleichen Vornamen des jeweiligen Elternteils verpasst bekommen, also z.B. Franz und Barbara, so heisst die Mutter Barbara Hofer Kruger,das Baby Barbara Berger Hofer bzw. Franz Berger Hofer, der Vater jedoch Franz Berger Novotniy und es eruebrigt sich die Unterscheidung mit jr., sr., der junge, der alte oder Babsi und Franzi oder wie auch immer, obwohl ich letzteres als guten Grund dafuer betrachte, dass junge Eltern ihren Kindern nicht den gleichen Vornamen verpassen, aber das ist meine persoenliche Meinung und ein anderes Kapitel.

Soweit laeuft die Sache noch unter andere Laender, andere Sitten, fuer manche interessant, andere werden sich denken, wie umstaendlich

Explosiv wird die Sache allerdings bei Frauen, die auf Dokumente aus beiden Laendern angewiesen sind, die also nicht nur an sich heiraten, sondern gleich noch einen Auslaender und womoeglich auch noch im Ausland! Lokale Dokumente werden dann naemlich mit ihren beiden Maedchennamen (also des Vaters oder der Mutter) oder manchmal auch nur dem Familiennamen des Vaters und es wird mit DE + Familiennamen des Mannes hinzugefuegt. Bleiben wir also bei unseren Beispielen. Fuer Behoerden, Versicherrung und Steueramt, manchmal auch am Arbeitsplatz, bleibt die Frau immer Barbara Hofer Gruber, ist ja auch unwichtig, ob sie ledig, verheiratet, gerade geschieden oder wiederverheiratet ist. Und auf Wunsch und in der Gesellschaft kann sie sich Barbara Hofer de Berger nennen und das auch so im Pass oder sonstigen Ausweispapieren eintragen lassen, sie braucht dazu bloss die Heiratsurkunde, mit dem Maedchennamen der Schwiegermutter wird sie allerdings nicht mehr belastet, waer denn doch ein bisserl viel.
Nicht so jedoch fuer oesterreichische Behoerden, denn diese haben vor ein para Jahren beschlossen, die Frau bekommt den Familiennamen des Mannes ganz genau so mit jedem Punkt und Beistrich wie dieser in der Heiratsurkunde steht. Von nun an geht’s bergab. Denn ein solch fatales Dokument kann Frau nie und nimmer den Behoerden hier vorlegen,
(fuer alle diejenigen, die nun denken, naja, warum verwendet sie denn nicht in jedem Land das entsprechende Dokoment, sei erklaert, dass man Aufenthalts-, Arbeitsgenehmigung etc. nur aufgrund des Passes bekommen kann, selbst bei der Aus- bzw. Einreise, zur Unterschrift wichtiger Schriftstuecke etc. werden beide verlangt und natuerlich verglichen.)
denn als Frau Barbara Berger Novotny ist sie nicht seine Ehefrau, sondern seine SCHWESTER, siehe oben. Wenn nun besagte Frau auch noch Kinder hat, moechte ich also den Beamten kennenlernen, der diese Babies registriert!!!!!!
Sagte der Beamte zur Frau, aber bei ihnen in Mexiko ist doch alles moeglich. Meinte er nun damit die Faelschung eines oesterreichischen Reisepasses, die Faelschung mexikanischer Papiere oder die Registrierung von Kindern, die von Geschwistern gezeugt wurden???????
Ich wuenschte, es waere bloss eine erfundene Geschichte, Angelika aus Colima, Mexico

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