50 ccm Mofaroller

Hallo Community, ich will einen Mofaroller (25 Km/h)von Baujahr 1997 auf
50 Km/h zulassen, was muss ich welche Technische voraussetzungen schaffen, um diesen beim TÜV vorzuführen können?

Ich Danke für die Antwort im voraus.

MfG

Hallo Community,

Mahlzeit!

ich will einen Mofaroller (25 Km/h)von
Baujahr 1997 auf
50 Km/h zulassen, was muss ich welche Technische
voraussetzungen schaffen, um diesen beim TÜV vorzuführen
können?

Die Werksvoraussetzungen, so es dein Modell auch mit 50 km/h-Zulassung gab.

Ich Danke für die Antwort im voraus.

MfG

Gruss

Mutschy

Hallo,

Der Antwort von @mutschy wäre nur noch eine Frage hinzuzufügen: Welcher Hersteller, welches Modell und : wurde das FZG nachträglich mal gedrosselt. ( Dann müßte es in den Papieren zu erkennen sein : 50-er ABE mit Zusatzblättern für eine zulässige Drosselung auf Mofa )
Bei dem genannten Baujahr war es allerdings noch nicht die Regel, gelieferte 50-er nachträglich zu drosseln.

Aber warten wir zunächst mal auf Deine Details zum Fahrzeug. :wink:

mfg

nutzlos

Hallo, der Roller ist Matke Yamaha, Modell Axis und wurde mit Originalen
Mofa-Betriebserlaubnis verkauft. Meines wissens gibt es ein solches Modell als 50er mit 2 Sitzplätzen und den zugehörigen Fussrasten. Ich aber möchte es als einsitzer zulassen mit 50 Km/h.

MfG

Hallo,

Hallo, der Roller ist Matke Yamaha, Modell Axis und wurde mit
Originalen
Mofa-Betriebserlaubnis verkauft. Meines wissens gibt es ein
solches Modell als 50er mit 2 Sitzplätzen und den zugehörigen
Fussrasten. Ich aber möchte es als einsitzer zulassen mit 50
Km/h.

Bei Zulassung 45 Km/h macht es prinzipiell keinen Sinn, die Originalsitzbank dann noch beschränken zu wollen.

Einzig Mofa: dann gilt für die Sitzbank: 1 Sitzplatz.
MoFa hat generell nur Freigabe für 1 Sitzplatz / 1 Person. ( Ausnahme entsprechender Kindersitz für Kiddys

nich viel Drosslung ausbauen am besten gehe auf www.coolman.de da ist alles genau beschrieben, und dann ab zum tüf kostet ca 27€