Hilfe

Hallo erstmal.

Ich muß an die 200 Computerspiele verkaufen.

Da ich überhaupt keine Ahnung habe, welche Spiele nicht verkauft werden dürfen, brauche ich Hilfe.

Gibt es irgendwo eine Möglichkeit sich über den Wert der einzelnen Spiele zu erkundigen?

Wo kann ich erfahren, welche Spiele auf dem Index stehen?

Vielen Dank im Voraus.

Jörg

Verkauf indizierte Spiele

Gibt es irgendwo eine Möglichkeit sich über den Wert der
einzelnen Spiele zu erkundigen?
Wo kann ich erfahren, welche Spiele auf dem Index stehen?

Hallo Jörg,

sofern du über 18 Jahre alt bist, bietet sich die Plattform http://www.e-munio.de/ zum Verkauf auch von indizierten bzw. USK 18 Spielen an.

Du kannst vorab schauen, wo die Angebotspreise so liegen. Grundsätzlich bekommst du für indizierte oder ab 18 - Spiele mehr Geld.

Den Index selbst kannst du hier sehen: http://www.bundespruefstelle.de/

Gruss,
Klaus

Übrigens müssten auf allen Spielschachteln und -hüllen die Altersangaben draufstehen. Schau aber nur auf das Warnschild mit der Aufschrift „USK“. Die gilt für Deutschland. Es gibt vielleicht noch einige andere Altersbeschränkungen die allerdings für die USA o.a. gelten.

Hallo, (

Hallo

Filme und Spiele, die indiziert sind, dürfen nicht beworben werden. Damit ist z.B. ein Plakat im Schaufenster gemeint oder die Platzierung auf der Ladentheke. In Spielezeitschriften steht z.B. für die Top-10 usw, anstelle des Titels dann „indiziertes Spiel“. Indizierung ist nicht gleich ein „Verbotener Artikel“. Verbotene Artikel dürfen weder verkauft, verliehen oder verschenkt werden. Selbst wenn du einen Artikel besitzt, der Verboten ist oder im nachhinein verboten wurde, musst du diesen entsorgen, vernichten usw. Dich interessiert ggf. eine Liste der verbotenen Spiele. Es spricht also nichts dagegen, das du deine 18 Versionen verkaufst. Natürlich nur in den zulässigen Verkaufsportalen.

Roteerdbeere.de ist auch eine Plattform, wo du auch Artikel verkaufen darfst.

Gruß Nino

Hallo,

„Verbotener Artikel“. Verbotene Artikel dürfen weder verkauft,
verliehen oder verschenkt werden. Selbst wenn du einen Artikel
besitzt, der Verboten ist oder im nachhinein verboten wurde,
musst du diesen entsorgen, vernichten usw.

Ist das wirklich so? Ich war bisher der Auffassung, dass nicht jedes Verbot auch gleich die Auflage mit sich führt, bereits erworbene Artikel zu vernichten. Kannst Du da irgendeine Quelle angeben?

Grüße,

Anwar

Hallo

dies ist ein sehr beliebtes Thema.

Genauere Hinweise gibt hier die Bundesprüfstelle selber auf:
http://www.bpjm.com/start.htm
-> Diverses -> Fragen und Antworten.

Hier finden sich die interessanten Aussagen:
" Der Verkauf/Besitz von Videos und der Jugendschutz?
Grundsätzlich haben wir ersteinmal sieben Kategorien von Videos:

  1. freigegeben ab 16 Jahren und darunter
  2. Nicht freigegeben unter 18 Jahren (seit 01.04.2003 ersetzt durch Punkt 3)
  3. Keine Jugendfreigabe
  4. ohne Freigabe der FSK
  5. indiziert
  6. Pornographie
  7. beschlagnahmt / eingezogen

Beschränkungen für den Verkauf
1 nur entsprechend dem Alter.
2 bis 6 gegen Altersnachweis und nur unter der Ladentheke bzw. in Minderjährigen nicht zugänglichen Räumen.
7 verboten

Beschränkungen für den Versand
1 nur entsprechend dem Alter.
2 bis 6 Im Sinne des § 1 Abs.4 JuSchG ist jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird.
Verlegern und Zwischenhändlern ist die Belieferung an die Inhaber der oben näher bezeichneten Betriebe verboten.
7 verboten

Beschränkungen für den Besitz
1 bis 6 keine
7 für den persönlichen Bedarf erlaubt, außer es ist Kinder-Pornographie.

Anmerkungen:

  • ausländische Videos fallen unter Punkt 3, unabhängig von der Freigabe im Herkunftsland
  • bei Punkt 7 wird noch zwischen mehreren Paragraphen (§131, §184) unterschieden
  • „Verkauf unter dem Ladentisch“ heißt, daß der Artikel nicht ausgestellt (sichtbar) werden darf, und der Artikel darf nur auf Verlangen des Käufers angeboten werden
  • bei Videos des Punkts 2 ist es gestattet, sie einem volljährigen Kunden anzubieten
  • auch die Einführung per Versand ist bei pornographischen Schriften (5) kann strafrechtlich verfolgt werden "

Also: Der Besitz sogar von beschlagnahmten/eingezogenen Medien muss nicht immer zu deren Vernichtung führen.
Beim Verkauf und Versand ist hingegen große Aufmerksamkeit gefordert.

Grüße
Ralph

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Hallo Ralph,

Also: Der Besitz sogar von beschlagnahmten/eingezogenen Medien
muss nicht immer zu deren Vernichtung führen.
Beim Verkauf und Versand ist hingegen große Aufmerksamkeit
gefordert.

So ungefähr hatte ich es auch in Erinnerung. Vielen Dank für die wirklich sehr gute Aufgliederung (bzw. der Auffindung der selben).

Grüße,

Anwar