Vollstreckung eines Todesurteils
Von: , Frage gestellt am So, 5. Mär 2000
Ein Angeklagter wird am Montag zu folgender Strafe verurteilt: Du wirst innerhalb einer Woche hingerichtet, darfst aber am Morgen des Vollstreckungstages nicht wissen, dass du den Abend nicht mehr erleben wirst. Der Verurteilte rechnet sich nun folgendes aus: Prima. Am Sonntag kann die Vollstreckung nicht statt finden, weil ich - wenn ich am Sonntag morgen noch lebe, weiß, dass heute der Tag "X" wäre. Das ist aber nicht rechtens. Am Samstag kann ich nicht hingerichtet werden, weil heute ja der letzte Tag wäre - morgen am Sonntag kann die Hinrichtung ja nicht stattfinden (s. o.). So "arbeitet" er sich zurück bis zum Montag und ist ganz sicher, dass er garnicht hingerichtet werden kann. Die Vollstreckung findet für den Verurteilten vollkommen überraschend am Mittwoch statt. Sie widersprucht nicht dem Urteil Warum? Die Antwort bekommt ihr heute Abend oder irgendwann am Montag.
Gruß G
